Beschaffung elektrischer Energie und Gas 2024-2025 DIL Deutsches Institut für Lebensmitteltechnik e. V Referenznummer der Bekanntmachung: 113879-SG23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Prof.-von-Klitzing-Str. 7
Ort: Quakenbrück
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49610
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dil-ev.de
Postanschrift: Struthweg 26
Ort: Kaufungen
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34260
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Sabine Bulik
E-Mail:
Telefon: +49 56059392840
Fax: +49 56059392890
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.first-energy.net
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung elektrischer Energie und Gas 2024-2025 DIL Deutsches Institut für Lebensmitteltechnik e. V
Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie/Erdgas für SLP und RLM-Abnahmestellen, definiert in zwei Losen, benötigt der DIL Deutsches Institut für Lebensmitteltechnik e. V. - German Institute of Food Technologies(Auftraggeber) für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 einen neuen Stromliefervertrag mit der Option diesen um ein Jahr zu verlängern, und für den Zeitraum vom 01.01.2024-01.01.2026 einen neuem Gasliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieser Auftragnehmer.
Strom
Quakenbrück, DE
Das Los umfasst insgesamt 1 Lieferstelle mit ca. 1.750.031 kWh Strom pro Jahr. Benötigt wird ein neuer Stromliefervertrag für das 2024 mit Verlängerungsoption um maximal zweimal 12 Monate.
Der Vertrag kann maximal zweimal um 12 weitere Monate verlängert werden.
Verlängerungsoption 1: 01.01.2025 bis 31.12.2025
Verlängerungsoption 2 : 01.01.2026 bis 31.12.2026
Gas
Quakenbrück, DE
Das Los umfasst insgesamt 5 SLP Lieferstellen mit ca. 1,3 GWh Gas pro Jahr. Benötigt wird ein neuer Gasliefervertrag für die Jahre 2024 und 2025 mit einer einjährigen Verlängerungsoption.
Der Vertrag kann maximal einmal um 12 weitere Monate verlängert werden.
Verlängerungsoption: 01.01.2026 bis 01.01.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
— § 129 des Strafgesetzbuchs StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
— § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, — § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).
B) Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
C) Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass:
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmender beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, — weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
D) Erklärung zu den Ausschlussgründen Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer gesondert als Bestandteil des
Angebots ausgefüllt einzureichen.
1. Angaben zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
1. Referenzen
2. Angabe von Unteraufträgen
Bei Bietergemeinschaften und eignungsverleihenden Unterauftragnehmern muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder welchem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsverleihender Unterauftragnehmer die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch über das Vergabeportal
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht
angegeben, wird das Angebot ausgeschlossen.
2) Änderungen der Vergabeunterlagen führen zum Ausschluss.
3) Angebote, die auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt wurden, können ggf.
ausgeschlossen werden. Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass er auf einem aktuellen Stand bleibt.
4) Nachforderungen von fehlenden Unterlagen behält sich der Auftraggeber vor. Fehlende Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der
Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).