Konversion der ehemaligen Blücher-Kaserne Aurich 1. Bauabschnitt - Bauphase 2023/2024, Erschließungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: FD21-223-01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bürgermeister-Hippen-Platz 1
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 4941/12-2402
Fax: +49 4941/1255-2402
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aurich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konversion der ehemaligen Blücher-Kaserne Aurich 1. Bauabschnitt - Bauphase 2023/2024, Erschließungsarbeiten
Konversion der ehemaligen
Blücher Kaserne Aurich
1. Bauabschnitt - Bauphase 2023/2024
Erschließungsarbeiten - Gewerk Tief- und Straßenbauarbeiten
Die Stadt Aurich plant im Zuge der Konversion der Blücher Kaserne im Stadtgebiet die Umstrukturierung der gesamten Infrastrukturanlagen. Das Gebiet ist Sanierungsgebiet und wird im Rahmen des "Stadtumbaus West" seitens der Städtebauförderung finanziell unterstützt.
Die Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen ist in mehreren Jahresscheiben geplant. Gewerketechnisch sind im gesamten Bereich mindestens nachfolgend aufgelistete Maßnahmen umzusetzen:
Durch die Stadt Aurich:
- Straßenbau
- Regenwasserkanalisation mit 3 Rückhaltebecken
- Schmutzwasserkanalisation
- Beleuchtung
Durch Investoren und Versorgungsträger:
- internes Stromnetz
- internes Fernwärmenetz
- Umverlegung von Gasleitungen (Zuführung zur Energiezentrale und zur Sporthalle)
- Neuverlegung von Stromleitungen
- Neuverlegung von Datentechnikleitungen
- Neuverlegung von Wasserleitungen
Ehem. Blücher-Kaserne Skagerrakstraße 26603 Aurich
Die hier vorliegende Ausschreibung umfasst die Bauphase 2023. Der Baubereich 2023 umfasst im Wesentlichen den westlichen Bereich der Kaserne. Dabei ist beachten, dass bestehende und neue Infrastrukturanlagen, wie z.B. Kanäle und Straßen in Bestand und Planung nicht deckungsgleich sind. An einigen Stellen müssen deshalb Provisorien zum Übergang Neubau/Bestand geschaffen werden.
Das nachstehende Leistungspaket beinhaltet ca. folgenden Mengen:
- 1.300 m Schmutzwasserkanal DN 150-200
- 1.300 m Regenwasserkanal DN 150-900
- 1.900 m² Asphaltfahrbahn
- 2.200 m² Pflasterfahrbahn
- 650 m² Stellplätze, Pflaster
- 3.000 m² Gehwege, Pflaster
- 30 Leuchten mit Kabelverlegung
Die Herstellung erfolgt im Endausbau.
Weitere Informationen können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für das Angebot sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 1,0 Mio. EUR für Personenschäden
- mindestens 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine (ergänzende) rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Güteschutz Kanalbau AK 3
3.2 Nachweis über Eignung und Qualifikation zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, II OG, Zimmer 209, 26603 Aurich
Bieter sind bei dem Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Nach § 14 Abs. 6 S. 1 VOB/A-EU werden den teilnehmenden Bietern die Angaben zu Name und Anschrift der Bieter, der Angebotssumme, ggf. Preisnachlässe und Nebenangebote unverzüglich nach der Submission zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den 2. Bauabschnitt erfolgt die Auftragsbekanntmachung voraussichtlich im Frühjahr 2025 (unverbindliche Angabe).
Angebote sind in elektronischer Form über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUDUND
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.