GEW Wilhelmshaven GmbH: Neuvergabe Projektmanagement und Qualitätssicherung im Rahmen der Marktraumumstellung "L-/H-Gas-Anpassung" (Kopie) Referenznummer der Bekanntmachung: mboV21/930d
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Nahestraße 6
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Anwaltskanzlei Bommert, Sonnenau 6, 23570 Lübeck
E-Mail:
Telefon: +49 40356239880
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gew-wilhelmshaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
GEW Wilhelmshaven GmbH: Neuvergabe Projektmanagement und Qualitätssicherung im Rahmen der Marktraumumstellung "L-/H-Gas-Anpassung" (Kopie)
Aufgrund rückläufiger Fördermengen plant der vorgelagerte Netzbetreiber der Auftraggeber die Umstellung von L- auf H-Gas. Das Netzgebiet der Auftraggeber umfasst insgesamt ca. 39 000 Zählpunkte (bei einem geschätzten Gerätefaktor von 1,3 folgen hieraus ca. 50 000 auf H-Gas anzupassende Gasgeräte). Die voraussichtlichen Umstellungszeitpunkte ("Schaltungstermine") verteilen sich nach derzeitigem Stand auf das Jahr 2026.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Projektmanagement (Los 1) und die spätere Qualitätssicherung (Los 2).
Das Projektmanagement und die Qualitätssicherung waren bereits Gegenstand einer vorherigen Ausschreibung. Diese beiden Lose sowie die Erhebung und Anpassung aller Gasverbrauchseinrichtungen und die zu verwendende Software für das Projekt "L-/H-Gas-Anpassung" wurden bereits von Februar 2020 bis November 2021 ausgeschrieben.
Im Januar 2023 wurde der Vertrag mit dem bisherigen Auftragnehmer für Projektmanagement und Qualitätssicherung beendet.
Die Erhebungsphase im Netzgebiet der Auftraggeberin wird im Juni 2023 beginnen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen das Projektmanagement und die Qualitätssicherung an einen neuen Auftragnehmer vergeben werden, welcher für die restliche Dauer des Projektes beauftragt werden soll.
In der Zwischenzeit wird das Projekt von einem Interims-Projektmanager begleitet und gemanagt, welcher insbesondere die Vorplanung, die Detailplanung und die Projektvorbereitung durchführt.
Projektmanagement für das Netzgebiet der GEW Wilhelmshaven GmbH
GEW Wilhelmshaven GmbH Nahestr. 6 26382 Wilhelmshaven
Im Rahmen des Loses 1 (Projektmanagement) hat der Auftragnehmer das Projekt unter Berücksichtigung der mit den anderen Dienstleistern bereits abgeschlossenen Verträge umfassend zu begleiten und zu managen. So sollen insbesondere eine Vorplanung, eine Detailplanung und Projektvorbereitung, eine Abwicklungs- und Überwachungsorganisation, eine aktive Kundenbetreuung, das Datenmanagement, eine Dokumentation und Auswertung sowie das Terminmanagement erbracht werden. Bereits vom Interims-Projektmanager erbrachte Vorleistungen (insbesondere Vorplanung, Detailplanung und Projektvorbereitung) soll der Auftragnehmer übernehmen und weiterführen. Der Projektmanager soll als "verlängerter Arm" der Auftraggeber fungieren und das gesamte Projekt von Beginn bis Ende verantwortlich durchführen. Der Projektmanager wird in dieser Funktion mit allen Beteiligten zusammenarbeiten, sowohl mit den Auftraggebern, als auch mit dem Qualitätssicherer, mit den Unternehmen, die die Erhebungs- und Anpassungsleistungen erbringen werden, sowie gegebenenfalls mit den betroffenen Anschlussnehmern/-nutzern und anderen Dienstleistern. Grundlage der Leistungen des Projektmanagers bilden die Anforderungen der DVGW Regelwerke G 680, G 676 B1-, G 600 (TRGI), G 106 sowie G 695.
Für das Projektmanagement ist es erforderlich, dass während der gesamten Auftragsphase ein Projektleiter (Ingenieur/Techniker) sowie ein kompetenter Stellvertreter (Ingenieur/Techniker) zur Verfügung stehen, wobei während der jeweiligen Erhebungs- und Anpassungsphase die Verfügbarkeit des Projektleiters in Räumlichkeiten vor Ort zu gewährleisten ist. Das Projektmanagement hat dazu ein "Erdgasbüro" zu betreiben, das so kompetent und erfahren zu besetzen ist, dass technische Fragen und Probleme, insbesondere auch in Bezug auf gewerbliche und industrielle Gasgeräte, vor Ort beantwortet und gelöst sowie Entscheidungen getroffen werden können. Die Räumlichkeiten werden ihm von den Auftraggebern zur Verfügung gestellt.
Die genauen Leistungsanforderungen werden sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, die den Bietern zur Verfügung gestellt werden, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden.
Die Tätigkeit des Projektmanagement beginnt ab Juli 2023 und endet voraussichtlich im April 2027.
Qualitätssicherung für das Netzgebiet der GEW Wilhelmshaven GmbH
GEW Wilhelmshaven GmbH Nahestr. 6 26382 Wilhelmshaven
Das Los 2 umfasst die Leistung der Qualitätssicherung der von Drittunternehmen durchgeführten Erfassungs- und Anpassungsleistungen. Die Qualitätssicherung soll durch Qualitätskontrollen erfolgen. Jeweils in der Erhebungs- und in der Anpassungsphase sollen mindestens 10 Prozent der Gasgeräte vom Auftragnehmer überprüft werden, so dass für den Umstellungszeitraum 2026bei einer geschätzten Gasgeräteanzahl von ca. 50 000 Gasgeräten 2 x 5 000 Gasgeräte, also insgesamt mindestens 10 000 Gasgeräte qualitätsgesichert werden müssen.
Im Rahmen der Qualitätssicherung sind insbesondere nachfolgende Tätigkeiten zu erbringen: Durchführung von Qualitätskontrollen vor Ort, Qualitätsüberwachung und -überprüfung von mindestens 10 % aller ausgeführten Arbeiten vor Ort beim Kunden, und zwar jeweils in der Erhebungsphase und in der Anpassungsphase. Ferner sollen mindestens 10 % aller ausgeführten Arbeiten an gewerblich genutzten Gasgeräten einer Qualitätsüberwachung und -überprüfung unterzogen werden. Gegebenenfalls wird die Sperrung von Gasgeräten bei festgestellten Mängeln erforderlich, welche von den Auftraggebern durchgeführt werden. Die Qualitätssicherung ist nach einer verbindlichen Prüfungscheckliste durchzuführen und zu dokumentieren.
Dem Projektmanager sowie ggf. den Auftraggebern ist eine Auswertung der Daten zur Verfügung zu stellen. Weiterhin können Sonderprüfungen und die Erstellung von Sondergutachten für Gasinstallationen erforderlich werden. Grundlage für die auszuführenden Leistungen bilden ebenfalls die bereits genannten DVGW Regelwerke G 680, G 676 B1 und G 695.
Sollte die Möglichkeit bestehen, dass der Bieter auch Erhebungs- bzw. Anpassungsleistungen an Gageräten erbringen wird, muss durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass die Qualitätssicherung der selbst erhobenen bzw. angepassten Geräte durch ein unabhängiges Unternehmen erbracht wird.
Detaillierte Informationen zur auszuführenden Leistung werden sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben, die den aufzufordernden Bewerbern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt wird.
Die Tätigkeit der Qualitätssicherung beginnt ab 1. Juli 2023 und endet ca. Dezember 2026.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektmanagement
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Qualitätssicherung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung der entsprechenden Formulare, welche unter dem Link zu Ziff. I.3) zum Download zur Verfügung gestellt werden, in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die ebenfalls unter Ziff. I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8C6G4X
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131/15-3306
Fax: +49 4131/15-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131/15-3306
Fax: +49 4131/15-2943