Dienstleistung im Bereich SAP-Auslagerung Referenznummer der Bekanntmachung: AS230050
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tiergartenstraße 39
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gruhlke, Frank
E-Mail:
Telefon: +49 51189879-0
Fax: +49 51189879-295
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-phoenics.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung im Bereich SAP-Auslagerung
Gegenstand dieser Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über sämtliche Leistungen, die aktuell zur Fortführung des IST-Zustandes – nachfolgend auch als „Current Mode of Operation“ (CMO) - sowie künftig zur Aktualisierung und Weiterentwicklung eines bedarfsentsprechenden full-managed-Service – nachfolgend auch als „future mode of operation“ (FMO) bezeichnet - erforderlich sind. Zu diesen Leistungen zählen unter anderem die Übertragung der Leistungen zum Betrieb des Application Managements (AMS) für die SAP-Basis der bestehenden SAP-Systemlandschaft sowie des AMS für SAP ERP S/4HANA sowie SAP BW/HHM entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsstandards (Leistungsbaustein 1). Nach der Übernahme der Betriebsverantwortung für den Leistungsbaustein 1 beabsichtigt der Auftraggeber die Beauftragung des künftigen Auftragnehmers mit der Hosting-Leistung entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsstandards (Leistungsbaustein 2). Der Auftraggeber ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, weitere Leistungsbausteine zu definieren, die sodann durch den künftigen Auftragnehmer anzubieten und im Auftragsfall entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsstandards umzusetzen sind (Leistungsbausteine 3 ff.).
Gegenstand dieser Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über sämtliche Leistungen, die aktuell zur Fortführung des IST-Zustandes – nachfolgend auch als „Current Mode of Operation“ (CMO) - sowie künftig zur Aktualisierung und Weiterentwicklung eines bedarfsentsprechenden full-managed-Service – nachfolgend auch als „future mode of operation“ (FMO) bezeichnet - erforderlich sind. Zu diesen Leistungen zählen unter anderem die Übertragung der Leistungen zum Betrieb des Application Managements (AMS) für die SAP-Basis der bestehenden SAP-Systemlandschaft sowie des AMS für SAP ERP S/4HANA sowie SAP BW/HHM entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsstandards (Leistungsbaustein 1). Nach der Übernahme der Betriebsverantwortung für den Leistungsbaustein 1 beabsichtigt der Auftraggeber die Beauftragung des künftigen Auftragnehmers mit der Hosting-Leistung entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsstandards (Leistungsbaustein 2). Der Auftraggeber ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, weitere Leistungsbausteine zu definieren, die sodann durch den künftigen Auftragnehmer anzubieten und im Auftragsfall entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsstandards umzusetzen sind (Leistungsbausteine 3 ff.).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auswertung der eingereichten Teilnahmeanträge hat ergeben, dass kein wertbarer Teilnahmeantrag eingegangen ist. Die ergänzende Prüfung der Vergabestelle ergab, dass die geforderten Zertifikate nicht nachgewiesen werden können. Daher muss die Ausschreibung aufgehoben werden.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein
Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.