Winterdienst BAB Bezirk Hildesheim 2023 - 2026 Referenznummer der Bekanntmachung: NOW-2023-0210-NO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gradestraße 18
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst BAB Bezirk Hildesheim 2023 - 2026
Winterdienst BAB Bezirk Hildesheim 2023-2026
Winterdienst Fzg. 1 AM HI
Winterdienstleistungen
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich einmal um 12 Monate, sofern die Auftraggeberin der Verlängerung nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit widerspricht.
Winterdienst Fzg. 2 AM HI
Winterdienstleistungen
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich einmal um 12 Monate, sofern die Auftraggeberin der Verlängerung nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung.
Auf gesondertes Verlangen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Auf Verlangen ist der rechtskräftig bestätige Insolvenzplan vorzulegen.
II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Auf gesondertes Verlangen sind Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug,
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder
anderweitige sonstige Nachweise vorzulegen.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
- Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
- Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind
- Datenblatt Winterdienst-Fahrzeug für Los 1 inkl. Kopie des Fahrzeugscheines bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Datenblatt Winterdienst-Fahrzeug für Los 2 inkl. Kopie des Fahrzeugscheines bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1
Auf gesondertes Verlangen sind sind entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen einzureichen
Winterdienstfahrzeug für Los 1 und für Los 2
- Fahrzeug
Die Trägerfahrzeuge müssen uneingeschränkt winterdiensttauglich sein und eine Motorleistung von mindestens 210 kw haben. Schneeketten sind vorzuhalten. Die Fahrzeuge müssen für den Betrieb der Winterdienstgeräte geeignet sein. Für alle zweiachsigen Fahrzeuge im Winterdiensteinsatz der Autobahn GmbH des Bundes, die nachweislich die technischen Voraussetzungen dafür besitzen, darf das zulässige Gesamtgewicht 21,5 t betragen. Für Fahrzeuge im Winterdienst auf Autobahnen mit einem Vorbaupflug darf das zul. Gesamtgewicht 23t betragen. Die Bedingungen und Auflagen des entsprechenden Erlasses (siehe Anlage 2 des Merkblattes für Winterdeinstfahrzeuge) sind zu beachten.
- Schneepflug und Streuautomat
Die Schneepflüge des Auftragnehmers müssen vom Fahrerhaus bedienbar, nach links und rechts schwenkbar sein und eine schnelle sowie Fahrbahn schonende Schneeräumung gewährleisten, z. B. durch Klappscharen und entsprechende Schürfleisten. Entsprechend der Breiten der zu betreuenden Fahrstreifen muss die Räumbreite in Schrägstellung (32°) mindestens 3,00 m betragen. Die Aufsatzstreuautomaten des Auftragnehmers müssen eine dem Ausführungskonzept des Auftraggebers entsprechende ausreichende Salzsilo- und Soletankkapazität aufweisen und zur Feuchtsalzstreuung FS 30 geeignet sein. Es müssen am Bedienpult die Parameter Streubreite, Streudichte, Streubild (asymmetrische Streuung) und Solezugabe einstellbar sein. Die ausgebrachte Streumenge muss wegeabhängig den eingestellten Werten entsprechen. Die Funktionssicherheit und Einhaltung der Streuparameter der Geräte ist durch eine Überprüfung mit Protokoll nach Herstellerangaben durch eine autorisierte Werkstatt jeweils zum 01.10. des Jahres nachzuweisen. Die Soletanks der Autobahnmeistereien sind mit Abreiß-Schlauch-Sicherungen der Firma Titus Wintermantel GmbH ausgestattet. Zum Befüllen der Soletanks der Streuautomaten müssen diese ebenfalls mit diesem oder einem kompatiblen System ausgestattet sein sowie über einen Grenzwertgeber verfügen, der ein Überlaufen der Soletanks verhindert. Die Kompatibilität ist vom Auftragnehmer nachzuweisen. Die Streuautomaten müssen mit einer von hinten sichtbaren Rundumkennleuchte ausgestattet sein, die im Einsatz eingeschaltet werden muss.
Eine Räum- und Streuschleife kann eine Streckenlänge von bis zu 50 km aufweisen. Die mitgeführte Streumittelmenge (Salz und Sole) des eingesetzten Fahrzeugs muss entsprechend sein. Die Mindestmengen betragen für Streusalz 4 m³ und für Sole 1.800 Liter. Die jeweilige Streudichte wird durch den Auftraggeber vorgegeben. Während der Ausführung der Streuarbeiten kann eine Anpassung der Streudichte erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de