3623S12210 - Sechstes Mortalitäts-Follow-up der Kohorte von ehemaligen Beschäftigten der Firma Wismut zum Stichtag 31.12.2023 Referenznummer der Bekanntmachung: ZD 2 - 08313/3623S12210

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Nationale Identifikationsnummer: DE152353730
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-183331523
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bfs.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=531981
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=531981
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

3623S12210 - Sechstes Mortalitäts-Follow-up der Kohorte von ehemaligen Beschäftigten der Firma Wismut zum Stichtag 31.12.2023

Referenznummer der Bekanntmachung: ZD 2 - 08313/3623S12210
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bundesamt für Strahlenschutz führt eine epidemiologische Kohortenstudie mit ca. 64.000 ehemaligen Beschäftigten der Firma Wismut durch. Alle fünf Jahren werden die Daten der Kohortenmitglieder (Vitalstatus und ggf. Todesursache) in einem Mortalitäts-Follow-up aktualisiert.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Neuherberg - DE21H

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Bundesamt für Strahlenschutz führt eine epidemiologische Kohortenstudie mit ca. 64.000 ehemaligen Beschäftigten der Firma Wismut durch. Alle fünf Jahren werden die Daten der Kohortenmitglieder (Vitalstatus und ggf. Todesursache) in einem Mortalitäts-Follow-up aktualisiert. Bisher fanden bereits fünf Mortalitäts-Follow-ups statt, zuletzt zum Stichtag 31.12.2018. Zu diesem Stichtag lebten noch 38,3% der Kohortenmitglieder, 58,4% waren verstorben und für 3,3% konnte der Vitalstatus nicht ermittelt werden. Für 96% der verstorbenen Kohortenmitglieder konnte die Todesursache ermittelt werden.

In diesem Vorhaben ist in einem sechsten Mortalitäts-Follow-up zum Stichtag 31.12.2023 für die noch lebenden ca. 24.000 Kohortenmitglieder der Vitalstatus basierend auf der letzten bekannten Meldeadresse zu ermitteln und für die zwischenzeitlich verstorbenen Personen die Todesursache.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 28
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter muss anhand mindestens eines vergleichbaren Referenzauftrags seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen (Eigenerklärung). Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt „Referenz“ einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u.U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.

Ein vergleichbarer Referenzauftrag liegt vor bei:

- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien, deren Ergebnisse (noch) nicht publiziert worden sind;

oder

- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien, deren Ergebnisse in gutachtergestützten Fachzeitschriften veröffentlicht worden sind, unter Beifügung oder Benennung der Veröffentlichung;

oder

- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Projekten, über die Projektberichte vorliegen.

Eine Studie bzw. ein Projekt ist vergleichbar, wenn sie bzw. es belegt:

- es liegen Erfahrung in der Durchführung von Mortalitäts-Follow-ups für epidemiologische Studien vor.

UND

es liegen Erfahrungen im Umgang mit öffentlichen Stellen, Ämtern od. gw. vor.

Wenn sich die o.g. Erfahrungen und Kenntnisse nur aus einer Zusammenschau mehrerer Referenzprojekte, Referenzaufträge und/oder Referenzstudien ergeben, soll der Bieter alle einschlägigen Projekte und/oder Studien benennen.

Eignungsleihe

Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o.g. Eignung verfügt und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Möglichkeit der „Eignungsleihe“. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:

(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. das Laborunternehmen) muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „C_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“ abgeben.

(2) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. das Laborunternehmen) muss außerdem die Erklärung „D_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben, in der sie genau angibt, welche Ressourcen sie dem Bieter zur Verfügung stellt.

(3) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. das Laborunternehmen) muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfügt.

(4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein.

Beispiel: Der Bieter leiht sich die Labor-Ausstattung von einem rechtlich selbstständigen Laborunternehmen. Dazu gibt das Laborunternehmen die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „C_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“, die Erklärung „D_Eigenerklärung - § 123,124 GWB“ und die Erklärung „F_Formblatt_Ausstattung“ ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem Angebot ein.

Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Unternehmen kompensieren, denn es kommt dann darauf an, ob die Bietergemeinschaft insgesamt die o.g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie

beinhaltet u. a. die Regelungen:

- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder

Gesamtleistung) erfolgen.

- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.

- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.

Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters

grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/09/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/09/2023
Ortszeit: 09:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

2028

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße

gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/08/2023

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