Planerleistungen zur Erweiterung der KGS Moordeich in der Gemeinde Stuhr, Lise-Meitner-Schule in Moordeich
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Blockener Str. 6
Ort: Stuhr
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 28816
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 421/3680066
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Stuhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planerleistungen zur Erweiterung der KGS Moordeich in der Gemeinde Stuhr, Lise-Meitner-Schule in Moordeich
Der Rat der Gemeinde Stuhr hat am 01.03.2023 beschlossen, an der Lise-Meitner-Schule/KGS Stuhr-Moordeich durch umfangreiche Um- und Anbauten zusätzliche Allgemeine Unterrichtsräume, Fach- und Differenzierungsräume, ein vergrößertes Lehrerzimmer und einen vergrößerten Verwaltungsbereich sowie Lehrerarbeitsplätze zu schaffen.
In diesem Zusammenhang wird mit dem nun vorliegenden Vergabeverfahren die erforderlichen Planungsleistungen gemäß der als Anlage 3 beigefügten Aufstellung von Grundleistungen nach HOAI ausgeschrieben. Ausdrücklich nicht Gegenstand der vorliegenden Vergabe von Planungsleistungen sind Planungsleistung die Gewerke TGA, Statik, SiGeKo und Brandschutz betreffend. Für die gesamte Maßnahme ist ein Budget in Höhe von max. 7.564.000,00 € brutto in den Haushalt eingestellt.
Die erforderlichen Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen müssen während des laufenden Schulbetriebes durchgeführt werden. Insbesondere in den Ferienzeiten sind die Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen voranzutreiben. Besonderer Beachtung sind daher den Zufahrten und für die Baustelleneinrichtung nutzbaren Freiflächen zu schenken. Insgesamt sind an sechs Stellen des Schulgebäudes Maßnahmen zu planen, siehe Anlage 1.
Gemeinde Stuhr
2. Die Leistungen des Bieters umfasst die Erbringung von Planungs- und Objektüberwachungsleistungen für den Umbau und der Erweiterung der KGS Moordeich in der Gemeinde Stuhr. Dies beinhaltet sämtliche erforderlichen Leistungen der Leistungs¬bil¬der Gebäude und Innenräume.
Eine fortlaufende, stetige örtliche Präsenz des Auftragnehmers ist für die Auftraggeberin zwingend erforderlich. Positiv bewertet wird ein Ansprechpartner vor Ort, der flexibel ist.
3. Der Auftragnehmer (AN) hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) alle erforderlichen Planungsleistungen zu erstellen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenwirken mit den übrigen am Planungsprozess Beteiligten so zu planen, dass die Kostenobergrenze für die Gesamtbaumaßnahme nicht überschritten wird. Diese Verpflichtung erfasst nicht nur die Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, sondern auch die Integration und Koordination anderer durch Dritte zu erbringende Leistungen der einzelnen Leistungsbilder (beispielsweise Koordinierung unterschiedlicher Fachplaner für Technische Ausrüstung und Integration in die Planung).
Die zu erarbeitende Planung hat sicherzustellen, dass die geplante Umbau- und Erweiterungsmaßnahme hinsichtlich der Investitions- und Betriebskosten funktional, nachhaltig, wirtschaftlich, umweltgerecht und energetisch optimiert errichtet und betrieben werden kann. Es besteht die Absicht, die Bauleistungen durch Einzelgewerke zu erbringen.
Mit der Maßnahme sollen verschiedene Ziele erfüllt werden. Zum einen soll dauerhaft der zusätzliche Bedarf an 1 – 2 weiteren AUR, jeweils 1 FAUR für Chemie, Bio und Physik, sowie 3 Differenzierungsräume für die Jahrgänge 5 -7 und 2 Differenzierungsräume für die Jahrgänge 8 u. 9 gedeckt werden, sowie den Wunsch nach eines zweiten Musikraumes, um die Bühne ausschließlich für das darstellende Spiel zu nutzen nachzukommen.
Auch für die Lehrerschaft und die Verwaltung sind zusätzliche Besprechungsräume, Lehrerarbeitsplätze, ein separates Büro für die Hauptschulzweigleitung, einen teilbaren Konferenzraum sowie ein größeres Lehrerzimmer zu schaffen.
Insgesamt soll durch die Umbau- und Erweiterungsmaßnahme die „Stuhrer Schulbaurichtlinie“ umgesetzt werden. Durch das zusätzliche Raumangebot soll das, durch Platzmangel auftretende Konfliktpotenzial, entspannen und Arbeitsabläufe in der Verwaltung verbessern.
S. im Übrigen die Leistungsbeschreibung.
Die Auswahlentscheidung erfolgt nach dem Grad der Erfüllung der Eignungskriterien für die berufliche, wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit.
Gewichtete Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl der Bewerber:
• Beurteilung der bewerteten Eignungskriterien:
• Durchschnittlicher Jahresumsätze des Bewerbers 2020-2022 (Gewichtung: 20 %). Die Bewerber erhalten zwischen 0,00 und 3,00 Punkte. Die Jahresumsätze werden über drei Jahre addiert und gemittelt. Ein durchschnittlicher Jahresumsatz von bis zu 150.000 € netto wird mit 0,00 Punkten bewertet. Ein Jahresumsatz zwischen 150.000 € netto und 250.000 € netto wird mit 1,00 Punkten, ein Jahresumsatz zwischen 250.000 € netto und 500.000 € netto wird mit 2,00 Punkten bewertet. Ein Jahresumsatz von über 500.000 € netto wird mit 3,00 Punkten bewertet. Eine weitere Differenzierung findet nicht statt.
• Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer (Gewichtung: 20 %). Be-wertet wird die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer in den Ka-lenderjahren 2020-2022. Dabei sind Teilzeitkräfte anteilig zu berück-sichtigen. Keine Berücksichtigung finden Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter, die für den eigentlichen Geschäftszweck keine Leistungen erbrin-gen (Boten, Reinigungskräfte etc.). Führungskräfte sind mit einzube-ziehen. Die Bewerber erhalten zwischen 0,00 und 3,00 Punkte. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird über drei Jahre addiert und gemittelt. Eine durchschnittliche Mitarbeiterzahl von bis zu drei Personen in Vollzeit wird mit 0,00 Punkten bewertet. Ei-ne durchschnittliche Mitarbeiterzahl zwischen vier Personen und acht Personen mit 1,00 Punkten bewertet, eine durchschnittliche Mitarbei-terzahl zwischen neun Personen bis 15 Personen mit 2,00 Punkten und bei einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl über 15 Personen mit 3,00 bewertet. Eine weitere Differenzierung findet nicht statt.
• Referenz Bewerber (Gewichtung: 60 %)
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird über geeignete Referenzen dargelegt. Dabei werden drei Referenzen in die Bewertung der Büroqualifikation einfließen. Werden weniger als drei Referenzen angegeben, werden die fehlenden Referenzen mit 0 Punkten bewertet. Werden mehr als drei Referenzen benannt, werden die drei besten Referenzen bewertet (soweit nicht erkennbar, die drei erstgenannten Referenzen berücksichtigen). Für jede Referenz ist ein gesondertes Blatt zu verwenden. Die Referenzen müssen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Abgabe der Bewerbung erbracht oder im Wesentlichen begonnen sein. Bei der Bewertung sind maßgeblich unter anderem vergleichbare anrechenbare Kosten (mind. 1.000.000,00 €), vergleichbare Komplexität der Aufgabenstellung und vergleichbare Aufgabenstellung in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung. Positiv bewertet werden insbesondere Erfahrungen, die Umbauleistungen im Bereich Öffentliche Bauten, vor allem Schulbauten sowie insbesondere Umbauleistungen im laufenden Betrieb einer Schule, zum Gegenstand haben.
Jede der drei Referenzen wird mit 0,0 Punkten bis 3,00 Punkten bewertet.
Die Referenzen sollten bestmöglich die Eignung für die Begleitung des Vorhabens erkennen lassen.
Referenzen müssen bei öffentlichen Auftraggebern jeweils einen Ansprechpartner bei dem jeweiligen Auftraggeber enthalten. Die jeweilige Referenz darf einen Umfang von 3 Seiten (Schriftgröße nicht kleiner als 12 pt) nicht überschreiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
• Eigenerklärung zur Berufs- bzw. Handelsregistereintragung oder ein ent-sprechender Registerauszug (nicht älter als sechs Monate).
• Der Bewerber erklärt mit Übermittlung des Teilnahmeantrags, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss seiner Teilnahme an diesem Vergabeverfahren führen.
• Der Bewerber erklärt mit der Übermittlung des Teilnahmeantrags, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie den weiteren Vorgaben der Landesvergabegesetze für Niedersachsen nicht vorliegen.
Mit dem Teilnahmeantrag reicht der Bewerber eine Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen ein.
• Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht ge-regelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt oder Ingeni-eur wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungs-nachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG den Vorgaben des Rates vom 07.05.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristi-schen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der sat-zungsmäßige Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der/die Verfasser der Lösungsvorschläge die fachlichen An-forderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht ge-regelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt oder Ingeni-eur wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungs-nachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG den Vorgaben des Rates vom 07.05.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristi-schen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der sat-zungsmäßige Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der/die Verfasser der Lösungsvorschläge die fachlichen An-forderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.