22-0208 Beschaffung eines CAFM-Systems für die Stadt Wolfsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0208 Beschaffung eines CAFM-Systems für die Stadt Wolfsburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Porschestraße 49
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Fax: +49 536128-2057
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
22-0208 Beschaffung eines CAFM-Systems für die Stadt Wolfsburg
Beschaffung eines CAFM Systems für die Stadt Wolfsburg". Einführung in mindestens 3 Stufen über mehrere Jahre. Ca. 800.000 m² BGF mit 500 Objekten/ Liegenschaften, rund 680 Gebäuden, ca. 800 User. Leasing/Miete/Überlassung auf Zeit der Software mit Kaufoption nach 5 Jahren.
Installation und Betrieb im Geschäftsbereich Informationstechnologie der Stadt Wolfsburg.
38440 Wolfsburg
Ausgeschrieben wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Beschaffung eines CAFM-Systems bei der Stadt Wolfsburg.
Für die Stadt Wolfsburg ist es die Erstbeschaffung eines CAFM-Systems. Die Einführung erfolgt in mindestens 3 Stufen über mehrere Jahre. Das Portfolio der Stadt Wolfsburg umfasst ca. 800.000 m² BGF mit 500 Objekten/ Liegenschaften, rund 680 Gebäuden: Geplant ist, dass nach Einführung aller Anwendungsbereiche ca. 800 User das System nutzen.
Voraussetzung ist u.a. 5 Jahre Leasing/Miete/Überlassung auf Zeit einer Standard- Software mit anschließender Kaufoption.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD268TZ
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: +49 413115-2943
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Porschestraße 49
Ort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 536128-2057
Internet-Adresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen