Gesamtstädtische arbeitsmedizinische Betreuung Referenznummer der Bekanntmachung: 60-11-10-87-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wendenring 1
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5314702905
Fax: +49 5314703553
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamtstädtische arbeitsmedizinische Betreuung
Die Stadt Braunschweig beabsichtigt, die gesamten arbeitsmedizinischen Betreuungsleistungen für ca. 4400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der von der Stadt Braunschweig betreuten Gesellschaften zu vergeben. Gegenstand der Vergabe ist die arbeitsmedizinische Beratung und Betreuung nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte der Arbeitssicherheit (§ 3 ASiG) in der jeweils gültigen Fassung sowie gemäß DGUV Vorschrift 2 der Unfallverhütungsvorschrift für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Die medizinische Betreuung soll sich dabei auf betriebs-ärztliche und sonstige (im Folgenden noch näher beschriebene) ärztliche Aufgaben erstrecken.
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Arbeitsmedizinische Betreuung der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Ausnahme der Berufsfeuerwehr Braunschweig
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien 6 Monate vor Ablauf des jeweiligen Beendigungszeitpunktes schriftlich gekündigt wird (maximal vier Jahre).
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufsfeuer-wehr Braunschweig und sonstige ärztliche Tätigkeiten für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren Braunschweig
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien 6 Monate vor Ablauf des jeweiligen Beendigungszeitpunktes schriftlich gekündigt wird (maximal vier Jahre).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird, die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt werden, eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (oder gleichwertig) besteht und kein Insolvenzverfahren anhängig ist sowie kein Verstoß gegen die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Die Erklärungen erfolgen mittels Formblatt Angebotsschreiben.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung bzw. durch den beigefügten Vordruck Eigenerklärung Umsätze_Leistungen.
Mit dem Angebot ist ein Nachweis über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung (s. auch laufende Nr. 13 der Leistungsbeschreibung) einzureichen. Diese muss Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von je 5.000.000 € abdecken.
Eine Erklärung über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (mindestens eine Referenz, maximal drei Referenzen vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang). Die geforderte Erklärung kann durch die Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung bzw. durch den beigefügten Vordruck Eigenerklärung Umsätze_Leistungen.
Abgabe der Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG sowie Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket.
Berufliche Qualifikation:
Die eingesetzten Betriebsärzte des Auftragnehmers müssen zur Ausübung des ärztlichen Berufs in Niedersachsen berechtigt sein. Sie müssen zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen (§ 4 ASiG). Diese ist mit dem Nachweis gegeben, dass die
1. Berufsbezeichnung Facharzt für „Arbeitsmedizin“ oder
2. Berufsbezeichnung Arzt mit Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“
geführt werden darf (§ 3 DGUV Vorschrift 2).
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich die genannten Ärzte fortbilden, um jederzeit die Aufgaben nach den neuesten Erkenntnissen und Methoden fort-führen zu können.
Eingesetzte Hilfskräfte müssen die für den jeweiligen Arbeitsbereich erforderliche Qualifikation besitzen.
Für Bieter aus den EU-Mitgliedstaaten gilt: Nachweis einer gleichwertigen Berufsausbildung mit Berufsausübungsberechtigung in Deutschland.
Weiterhin sind mit dem Angebot einzureichen:
- Bestätigung, dass die Anforderungen gem. Arbeitssicherheitsgesetz und den einschlägigen DGUV Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung erfüllt sind
- Nachweis über Approbation des einzusetzenden ärztlichen Fachpersonals sowie den Nachweis der erforderlichen arbeitsmedizinischen Fachkunde (Kopie der von der zuständigen Ärztekammer erteilten Bescheinigung über die arbeitsmedizinische Fachkunde)
- Nachweis über Fort- und Weiterbildungen des einzusetzenden ärztlichen Fachpersonals in den letzten 3 Jahren; 2020 - 2022
- Angaben zum Unternehmen/Unterauftragnehmer und zum eingesetzten Personal
- Vorlage eines Musters einer Verpflichtungserklärung, mit der die Mitarbeitenden des Bieters auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften verpflichtet werden
Abschnitt IV: Verfahren
Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.