Beschaffung der Dienstleistung für die Digitalisierung des Posteingangs im Feststellungsverfahren nach dem SGB IX (Schwerbehindertenrecht) Referenznummer der Bekanntmachung: 0045-DLG/2023-03.214
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Domhof 1
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 51189848199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung der Dienstleistung für die Digitalisierung des Posteingangs im Feststellungsverfahren nach dem SGB IX (Schwerbehindertenrecht)
Für das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie soll die Dienstleistung für die Digitali-sierung des Posteinfangs im Feststellungsverfahren nach dem SGB IX vergeben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Niedersächsische Landesamt für Jugend, Soziales und Familie Domhof 1 31134 Hildesheim sowie die aufgeführten Außenstellen gem. der Leistungsbeschreibung- Fachlicher Teil (Teil B)
Für das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie soll die Dienstleistung für die Digitali-sierung des Posteinfangs im Feststellungsverfahren nach dem SGB IX vergeben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich am 29. September 2023 für die Einrichtung des Scanprozesses (3 Monate). Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Produktivbetrieb zum 01. Januar 2024. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
Es besteht eine Preisbindung über die gesamte Vertragslaufzeit.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Weiterhin sind mit der Abgabe des Angebotes die Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherheit und der ausgefüllte und unterschriebene Entwurf der Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) einzureichen (Ziff. 6 und 7 der Auflistung der Bieternachweise).
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bieter mit dem Angebot die folgenden Nachweise in Form von nicht beglaubigten Kopien einzureichen (Ziff. 9 -13 und 15 der Auflistung der Bieternachweise):
a. Zertifizierung nach DIN ISO 27001 - Qualitätsmanagement (gem. Zff. 7.1 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
b. Zertifizierung nach DIN ISO 9001 - Qualitätsmanagement (gem. Zff. 7.2 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
c. Zertifizierung nach DIN ISO 66399 - Vernichtung (Schutzklassen) (gem. Zff. 7.3 der Leistungsbeschrei-bung - Technischer Teil (Teil B)
d. Zertifizierung nach IDW PS 951 Typ 1 - Prüfung des internen Kontrollsystems beim Dienstleistungs-unternehmen (gem. Zff. 7.5 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
e. Zertifizierung nach Tier 3 - Rechenzentren (gem. Zff. 7.4 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
f. Zertifikates über das Sprachlevel der Ansprechperson (gem. Zff. 7.6 der Leistungsbeschreibung - Tech-nischer Teil (Teil B)
Die verantwortlichen Projektleitungen für den Kaufmännischen, Operativen und IT-Bereich, die/der Daten-schutzbeauftragte/n und die/der IT-Sicherheitsbeauftragten sind in einer separaten Anlage mit der Angebotsabgabe zu benennen (Ziff. 16 der Auflistung der Bieternachweise).
Die uneingeschränkte Verfügbarkeit der ProjektmitarbeiterInnen muss dem Auftraggeber zugesichert wer-den, da Zeitverzögerungen vermieden werden müssen.
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Mindestens 2 Referenzen müssen aus dem Bereich der Verarbeitung von Sozial-/Gesundheitsdaten kommen und davon wird mindestens eine Referenz von einer unmittelbaren oder mittelbaren Bundes- oder Landesverwaltung gefordert.
Es ist nicht zwingend, dass der Firmensitz in der Bundesrepublik Deutschland ist. Es genügt, dass der Auf-tragnehmer die Korrespondenz und die Auftragsabwicklung über einen Standort/ eine Filiale in der Bundesrepublik Deutschland abwickelt. Voraussetzung ist weiterhin ein Ausweichstandort in der Bundesrepublik Deutschland. Zur Wahrnehmung des Sozialgeheimnisses § 35 SGB I, § 67 FF SGB X und des Schutzes der vom Auftragnehmer zu verarbeitenden und archivierenden Sozialdaten ist die Durchführung des Auftrages außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen.
Zur Erstellung des Angebots ist eine Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen. Diese Besichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Der Bieter hat sich dabei über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren. Spätere Einwände über unzureichende Kenntnisse können nicht geltend gemacht werden.
Die Besichtigung und die Einreichung der Besichtigungsbestätigung sind unabdingbare Voraussetzungen für eine etwaige Beauftragung. Der Bieter hat im Rahmen der Vor-Ort-Besichtigung alle für sein Angebot relevanten Teilbereich zu besichtigen. Wird ein Angebot unterbreitet, ohne die dazugehörige, vollständig ausgefüllte Teilnahmebestätigung über die Vor-Ort-Besichtigung, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Die Ortsbesichtigung ist Grundlage für die Bildung des Preises. Die Teilnahmebestätigung ist mit dem Angebot einzureichen. Für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins haben sich die Bieter mit Herrn Weyhersmüller von dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim in Verbindung zu setzen.
Sollten im Rahmen der Vor-Ort-Besichtigung Fragen auftreten, sind diese als Bieterfragen an die Vergabe-stelle zu richten (siehe auch Ziffer 1.20. der Leistungsbeschreibung-Allgemeiner Teil (Teil A)).
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe ein Konzept zur Umsetzung der Leistung (gem. der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) einzureichen. Dabei ist auf die folgenden Bereiche einzugehen:
-Vorgehen bei der Durchführung,
-Zeitplan,
-Umfang und Zusammensetzung des Teams,
-Qualifikation des eingesetzten Personals,
- Gewährleistung der Einhaltung des Zeitplans,
-Support Prozesse,
-Qualitätssicherungs- und Verbesserungsprozesse/-management.
Das Konzept muss zur Angebotsfrist vorliegen und führt bei Nichtvorlage zum zwingenden Ausschluss gem. § 57 Abs. 1 Nr.2 VgV.
Das Konzept fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein. ( siehe Bewertungsmatrix)
Sollte das Konzept nach Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um eine bewertungsrelevante Unterlage handelt. Das Angebot ist daher bei Nichtvorlage des Konzeptes gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung auszuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswertvon [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDU35
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html