Übernahme und Verwertung PPK aus der Region Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 16-23
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 134-424350)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 60c
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH; Podbielskistraße 344, 30655 Hannover
E-Mail:
Fax: +49 51159097566
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung PPK aus der Region Hannover
Übernahme und Verwertung des in der Region Hannover durch die Auftraggeber gesammelten Altpapiers (Papier, Pappe, Kartonagen - PPK) aus privaten Haushalten und dem gewerblichen und öffentlichen Bereich. Gegenstand des zu Auftrages ist die Übernahme des vom Auftraggeber aha gesammelten Altpapiers, der PPK-Verkaufsverpackungen (soweit nicht an die Systembetreiber heraus gegeben) und des für die ARH gesammelten gewerblichen Altpapiers sowie die anschließende ordnungsgemäße Verwertung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
2. Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG in der jeweils gültigen Fassung
für sämtliche Tätigkeiten der ausgeschriebenen Leistung. Im Falle der Benennung von Unterauftragnehmern ist
dieser Nachweis für den Bieter und die Nachunternehmer bezogen auf den jeweils vorgesehenen Leistungsteil
vorzulegen.
2. Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG in der jeweils gültigen Fassung
für sämtliche Tätigkeiten der ausgeschriebenen Leistung. Im Falle der Benennung von Unterauftragnehmern ist
dieser Nachweis für den Bieter und die Nachunternehmer bezogen auf den jeweils vorgesehenen Leistungsteil
vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft ein EFB-Zertifikat für die Tätigkeit(en) vorzulegen, die dieses Mitglied der
Bietergemeinschaft im Auftragsfall erbringen
wird.
Verlängerung der Angebotsfrist und Ergänzung zu Eignungskriterien hinsichtlich der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb.