Gerätewagen Strömungsrettung Referenznummer der Bekanntmachung: 230279-KFZ/2023-03.330
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 51189848199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gerätewagen Strömungsrettung
Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), Lavesallee 6, 30169 Hannover soll die Lieferung von 7 Gerätewagen Strömungsrettung inkl. Beladung (vgl. dazu auch Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) vergeben werden.
Aufgrund von volatilen Lieferketten und daher stetigen, schwer absehbaren Preissteigerungen im Elektronik-, Stahl- und Kraftfahrzeug-Weltmarkt und zunehmenden Lieferschwierigkeiten, aufgrund der Corona-Pandemie sowie des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine (steigende Rohstoffpreise etc.) kann zurzeit nicht vorhergesehen werden, ob die Haushaltsmittel ausreichen werden. Aufgrund dieser besonderen Umstände wird auf Mengenoptionen zurückgegriffen.
Es sollen 7 Gerätewagen beschafft werden sowie optional 13 weitere Gerätewagen, sofern entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Sollten bis zu 13 weitere Gerätewagen bezuschlagt werden, erfolgt die Beauftragung zu dem im Angebotsvordruck angebotenen Stückpreis. Maximal werden 20 Gerätewagen beauftragt, minimal 7 Gerätewagen.
Die Beauftragung der Option erfolgt innerhalb von 24 Monaten nach Zuschlagserteilung. Während dieser Zeit kann der Auftraggeber die Lieferung von bis zu 13 weiteren Gerätewagen (insgesamt max. 20) beauftragen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) entnehmen.
Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Am Reihenberg 112 29229 Celle Erfüllungsort ist Celle als Sitz des Technik- und Trainingszentrum der Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz.
Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), Lavesallee 6, 30169 Hannover soll die Lieferung von 7 Gerätewagen Strömungsrettung inkl. Beladung (vgl. dazu auch Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) vergeben werden.
Aufgrund von volatilen Lieferketten und daher stetigen, schwer absehbaren Preissteigerungen im Elektronik-, Stahl- und Kraftfahrzeug-Weltmarkt und zunehmenden Lieferschwierigkeiten, aufgrund der Corona-Pandemie sowie des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine (steigende Rohstoffpreise etc.) kann zurzeit nicht vorhergesehen werden, ob die Haushaltsmittel ausreichen werden. Aufgrund dieser besonderen Umstände wird auf Mengenoptionen zurückgegriffen.
Es sollen 7 Gerätewagen beschafft werden sowie optional 13 weitere Gerätewagen, sofern entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Sollten bis zu 13 weitere Gerätewagen bezuschlagt werden, erfolgt die Beauftragung zu dem im Angebotsvordruck angebotenen Stückpreis. Maximal werden 20 Gerätewagen beauftragt, minimal 7 Gerätewagen.
Die Beauftragung der Option erfolgt innerhalb von 24 Monaten nach Zuschlagserteilung. Während dieser Zeit kann der Auftraggeber die Lieferung von bis zu 13 weiteren Gerätewagen (insgesamt max. 20) beauftragen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) entnehmen.
Aufgrund von volatilen Lieferketten und daher stetigen, schwer absehbaren Preissteigerungen im Elektronik-, Stahl- und Kraftfahrzeug-Weltmarkt und zunehmenden Lieferschwierigkeiten, aufgrund der Corona-Pandemie sowie des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine (steigende Rohstoffpreise etc.) kann zurzeit nicht vorhergesehen werden, ob die Haushaltsmittel ausreichen werden. Aufgrund dieser besonderen Umstände wird auf Mengenoptionen zurückgegriffen.
Es sollen 7 Gerätewagen beschafft werden sowie optional 13 weitere Gerätewagen, sofern entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Sollten bis zu 13 weitere Gerätewagen bezuschlagt werden, erfolgt die Beauftragung zu dem im Angebotsvordruck angebotenen Stückpreis. Maximal werden 20 Gerätewagen beauftragt, minimal 7 Gerätewagen.
Die Beauftragung der Option erfolgt innerhalb von 24 Monaten nach Zuschlagserteilung. Während dieser Zeit kann der Auftraggeber die Lieferung von bis zu 13 weiteren Gerätewagen (insgesamt max. 20) beauftragen.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vor-druck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausge-schriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefon-nummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
- Erklärung zur Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil")
- Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die
- schwerbehindert i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder
- unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i.S.d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder
- sich in der Berufsausbildung befindet.
Für die Gerätewagen sind folgende Unterlagen in deutscher Fassung mit dem Angebot einzureichen:
- 2D-Skizze der vorgesehenen Realisierung (Außenansichten, Innenansichten, Grundriss)
- Verzeichnis der Vertragswerkstätten des Fahrgestellherstellers (siehe Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Punkt 21.02)
- Grobkonzept Beladung (siehe Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Punkt 17.10)
- Gewichtsbilanz mit Schwerpunktberechnung (siehe Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Punkt 22.02)
- Zu jedem Produkt einschließlich der Beladung ist dem Angebot ein Produktdatenblatt beizulegen. Falls ein Gerät beispielhaft beschrieben ist und durch den Bieter ein gleichwertiges Produkt angeboten wird, ist dies anzuzeigen und mit entsprechendem Bildmaterial und Kennda-tenvergleich anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswertvon [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDUJ1
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html