Sanierung des Hallenbades in Salzbergen - Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: P641-3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Franz-Schratz-Str. 12
Ort: Salzbergen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 48499
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.salzbergen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Hallenbades in Salzbergen - Technische Ausrüstung
Das Hallenbad Salzbergen bietet mit seinem kombinierten Schwimm- und Nichtschwimmerbecken ganzjähriges Schwimmvergnügen. Es dient sowohl als Familienbad als auch als Lehrbad für DLRG/VHS- und Schwimmkurse. Von Mai bis September ist zudem die an der Südseite angelegte Liegewiese geöffnet. Das Hallenbad ist Anfang der 70er Jahre erbaut und 1994 erweitert worden. Es liegt auf der nordöstlichen Seite des Schulstandortes der Oberschule Salzbergen. Eigentümerin des Bades ist die Gemeinde Salzbergen. Betrieben wird das Hallenbad von den Wirtschaftsbetrieben der Gemeinde Salzbergen GmbH.
Das Hallenbad bedarf einer umfassenden Sanierung, insbesondere einer energetischen Gebäudesanierung, einer betontechnologischen Sanierung des Kellergeschosses, einer Erneuerung der Wasseraufbereitungstechnik inkl. der Leitungssysteme sowie einer Erneuerung der Umkleiden. Gegebenenfalls ist zudem ein Erweiterungsbau der Umkleiden notwendig.
In diesem Verfahren wird die Tragwerksplanung ausgeschrieben. Die Objektplanung Gebäude sowie die Planung der Technischen Ausrüstung werden jeweils in separaten Verfahren vergeben.
Die Baukosten inkl. Baunebenkosten der Sanierung des Hallenbades werden nach derzeitigem Stand auf ca. 4,8 Mio. EUR brutto geschätzt.
- Technische Ausrüstung Lph 1 - 6, optional Lph 7 - 9 gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für folgende Anlagengruppen:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
2. Wärmeversorgungsanlagen,
3. Lufttechnische Anlagen,
4. Starkstromanlagen,
5. Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen,
7. Nutzungsspezifische Anlagen
8. Gebäudeautomation
Besondere / Zusätzliche Leistungen:
o Optional: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit Schlitz- und Durchbruchsplanung (HOAI Anlage 15; Ziffer 15.1, Lph 5)
o Optional: Ausschreibung von Wartungsleistungen, sowie von bestehenden Regelwerken abweichend (HOAI Anlage 15, Ziffer 15.1, Lph 6)
o Optional: Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand: (HOAI Anlage 15; Ziffer 15.1; Lph 8)
o Optional: Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (z.B. Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder computeraided Facility Management-Konzepte (HOAI Anlage 15, Ziffer 15.1, Lph 8)
o Optional: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (HOAI Anlage 15, Ziffer 15.1, Lph 9)
- Technische Ausrüstung optional Lph 7 - 9 gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für folgende Anlagengruppen:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
2. Wärmeversorgungsanlagen,
3. Lufttechnische Anlagen,
4. Starkstromanlagen,
5. Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen,
7. Nutzungsspezifische Anlagen
8. Gebäudeautomation
Besondere / Zusätzliche Leistungen:
o Optional: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit Schlitz- und Durchbruchsplanung (HOAI Anlage 15; Ziffer 15.1, Lph 5)
o Optional: Ausschreibung von Wartungsleistungen, sowie von bestehenden Regelwerken abweichend (HOAI Anlage 15, Ziffer 15.1, Lph 6)
o Optional: Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand: (HOAI Anlage 15; Ziffer 15.1; Lph 8)
o Optional: Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (z.B. Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder computeraided Facility Management-Konzepte (HOAI Anlage 15, Ziffer 15.1, Lph 8)
o Optional: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (HOAI Anlage 15, Ziffer 15.1, Lph 9)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB (gemäß § 42 (1) VgV):
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, ggf. Benennung durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB im Vordruck "Angaben zur Eignung". Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher - falls vorgesehen - haben die Erklärungen in den Vordrucken "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Unterauftragnehmer" bzw. "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" abzugeben.
- Haftpflichtversicherung (gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV): Eigenerklärung über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Die Erklärungen haben im Vordruck "Angaben zur Eignung" zu erfolgen.
- Jahresumsatz (gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV): Eigenerklärung zum Jahresumsatz (Gesamtumsatz) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben
Die Erklärung hat im Vordruck "Angaben zur Eignung" zu erfolgen.
- Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären.
Die Verpflichtungs- und Haftungserklärungen sind im Vordruck "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" anzugeben.
- Referenzen des Unternehmens (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Referenzen der hauptverantwortlichen Bearbeiter: Ausführung von Leistungen seit 2018, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Angaben sind den Vordrucken "Referenzblatt" einzutragen.
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Anzahl von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft anzugeben.
Die Angabe hat im Vordruck "Angaben zur Eignung" zu erfolgen.
- Angabe der Leistungen, welche als Unteraufträge vergeben werden sollen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV):
Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Leistungen sowie die Unterauftragnehmer im Vordruck "EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Unterauftragnehmer" zu erklären.
- Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV):
Falls eine technische und/oder berufliche Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck Bewerberbogen zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" zu erklären.
- Der Bewerber muss nachweisen, dass aktuell mindestens 2 Planer für technische Ausrüstung (ggf. inkl. Inhaber) im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Die Angabe hat im Vordruck "Angaben zur Eignung" zu erfolgen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Die Einhaltung der Verordnung ist in der Datei "D04_Hallenbad_Salzbergen_offen_TA_Erklaerung-Sanktionen" per Eigenerklärung zu bestätigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote findet nicht öffentlich statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3).
- Das Angebot ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- Wichtiger Hinweis: Das Angebot inkl. aller Angebotsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
- Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an oder unterzeichnen mittels fortgeschrittener/m oder qualifizierter/m Signatur/Stempel.
- Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei "05_..._Kriterien-Angebot".
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5P6750
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Franz-Schratz-Str. 12
Ort: Salzbergen
Postleitzahl: 48499
Land: Deutschland