IT-Outtasking der Service-Desk-Hotline
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5171/43-1263
Fax: +49 5171/43-1502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Outtasking der Service-Desk-Hotline
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) ist als verantwortlicher Betreiber der deutschen Endlagerprojekte Konrad und Morsleben, sowie der Schachtanlage Asse II tätig. Weitere Aufgaben sind die Standortsuche für ein Endlager für insbesondere hochradioaktive Abfälle und der Erhaltungsbetrieb des Bergwerks Gorleben.
Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die Zentrale der
BGE sitzt in 31224 Peine in der Eschenstraße 55.
Aufgabenstellung:
Im Rahmen von IT-Outtasking soll der Auftragnehmer beim Betrieb des Service Desk (nachfolgend SD) unterstützen. Der SD ist der Single Point of Contact(SPOC) für die Mitarbeiter der BGE. Der SD ist über ein Ticketsystem und über die zentrale Telefonnummer für die Mitarbeiter zu erreichen.
BGE Peine
Eschenstr. 55
31224 Peine
Im Rahmen von IT-Outtasking soll der Auftragnehmer beim Betrieb des Service Desk (nachfolgend SD) unterstützen. Der SD ist der Single Point of Contact (SPOC) für die Mitarbeiter der BGE. Der SD ist über ein Ticketsystem und über die zentrale Telefonnummer für die Mitarbeiter zu erreichen.
• Übernahme der Service Hotline von Montag-Freitag, außer an den bundeseinheitlichen Feiertagen, in der Zeit von 06:00 Uhr - 18:00 Uhr.
• Erfassung der Service Requests und Incidents, die per Telefon aufgegeben werden, im Ticketsystem. Eingehende und vom AN erfasste Tickets landen initial in der Supportgruppe Dispatcher. Aus dieser Supportgruppe verteilt der AN die Service Requests oder Incidents an einen von ihm definierten Mitarbeiterkreis zur Vorqualifikation und Dokumentation der Tickets. Idealerweise sollte hier auch gleich eine Lösung herbeigeführt werden.
Kann das Ticket nicht durch den AN gelöst werden, ist das Ticket erst nach durchgeführter Vorqualifikation und Dokumentation der bereits durchgeführten Maßnahmen an den BGE Servicedesk oder BGE 2nd Level weiterzuleiten.
Bei unklaren Anfragen/Störungen ist eine Rücksprache mit dem BGE Servicedesk möglich. Als zentrale Kommunikationsplattform zwischen AN und BGE Servicedesk kommt ein geeignetes Tool mit Chatfunktion zum Einsatz.
Einzelne wiederkehrende Störungen oder Serviceanfragen dürfen nach vorheriger Abstimmung mit dem BGE Servicedesk ohne erbrachte Vorqualifikation und Dokumentation an die entsprechende Supportgruppe weitergeleitet werden.
• Beantwortung von aufkommenden Rückfragen durch die User wie z.B. Bearbeitungsstand eines Tickets.
• Optional ist auch eine Ticketbearbeitung über ein von AG bereitgestelltes Tool und Kontaktaufnahme mit dem User über Skype anzubieten.
• Weitere durchzuführende Tätigkeiten, die immer wiederkehrend gefordert werden wie z.B:
o Zuweisung von Softwarepaketen
o händische Installation von Software die nicht paketiert ist
o Erstanlagen von BGE OwnCloud Zugängen
o Zurücksetzen von Kennwörtern von Standard-Konten
o Ausstellen von WLAN Gastzugängen
o Userberechtigungen für E-Mail-Postfächer vergeben
o Userberechtigungen für Share Ordner vergeben
o Vergabe von Citrix Berechtigungen für die Nutzung von diversen Citrix Applikationen
• Der AN stellt der BGE einen monatlichen Bericht über die angefallenen, bearbeiteten Tickets und einen Bericht der eingehenden, verpassten Anrufe.
• Der BGE Servicedesk behält sich vor den AN in weitere, angemessene Tätigkeiten zu schulen und einzuweisen.
Der Vertrag kann um 12 Monaten verlängert werden!
Erfüllung der genannten Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen u. technischen Leistungsfähigkeit. Unter den die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerbern wird ermittelt, welche Bewerber aufgrund der vorgelegten Angaben u. Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheinen, die zu vergebende Leistung zu erbringen. Unter diesen Bewerbern wird anhand vgl. Bewertung der vorgelegten Unternehmens- u. Referenzangaben ermittelt, welche zu den am besten geeigneten Bewerbern zu zählen sind und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. In die Bewertung der Teilnahmeanträge der die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerber gehen der Umsatz des Bewerbers, die Mitarbeiterstruktur, die technische Ausstattung und die dargestellten Referenzprojekte folgendermaßen ein: Der Bewerber sollte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 1 Mio. EUR erzielt haben. Der durchschnittliche Jahresumsatz geht nachfolgendem Punktesystem ab 1 Mio. EUR = 1 Punkt, ab 5 Mio. EUR = 2 Punkte, ab 10 Mio. EUR = 3 Punkte und gehen zu 20 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Bei der Mitarbeiterstruktur sollte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresmittel mind. 50 eigene Vollzeitkräfte im Bereich IT-Dienstleistungen beschäftigt haben. Die Anzahl der eigenen Vollzeitkräfte wird wie folgt bewertet: >50 Mitarbeiter = 1 Punkt, ab 75 Mitarbeiter = 2 Punkte, ab 100 Mitarbeiter = 3 Punkte und gehen zu 30 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Der Bewerber hat Angaben und Nachweise über seine vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre zu erbringen. Erläuterungen sind als Anlage auf jeweils maximal einer DIN A4 Seite vorzulegen; es sind Ausführungszeit, Anzahl der Mitarbeiter, Ansprechpartner der Auftraggeber, und – soweit vorhanden – Referenzschreiben beizufügen. Die Bewertung der Referenzen erfolgt nachfolgendem Punktsystem:
— 0 Punkte: nicht vergleichbares Referenzobjekt,
— 1 Punkt: nur annähernd vergleichbares Referenzobjekt,
— 2 Punkte: mit geringen Einschränkungen vergleichbares Referenzobjekt,
— 3 Punkte: vergleichbar Referenzobjekt
Die Gesamtbewertung ergibt sich aus der durchschnittlichen Punktzahl der 5 bestbewerteten Referenzprojekte und geht zu 50% in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bescheinigung über die Eintragung in das zuständige Berufs- oder Handelsregister(nicht älter als 6 Monate)
Eigenerklärung gem. §123, 124 GWB (s.a. Bewerbungsformular)
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag gefordert war, werden nachgefordert (§ 56 Abs. 2 VgV).
III.1.2)
- Nachweis über die Zahlung
der Sozialversicherungsbeiträge
der Arbeitslosenversicherung
der Rentenversicherung
- aktuelle Bescheinigung in Steuersachen ausgestellt durch das zuständige Finanzamt
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag gefordert war, werden nachgefordert (§ 56 Abs. 2 VgV).
- Erklärung über die jahresdurchschnittlich während der letzten drei Jahre beschäftigen Mitarbeiter
- Fachkundenachweise: Microsoft Office, Microsoft Office 365, Microsoft Windows 10, Microsoft Windows 11, Active Directory
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag gefordert war, werden nachgefordert (§ 56 Abs. 2 VgV).
Vom Bieter ist eine Eigenerklärung, dass kein Verstoß gegen das Gesetz zur Wettbewerbsbeschränkung (nach § 123 und § 124 GWB) vorliegt, (siehe hierzu: Bewerbungsformular Punkt IV) Eine fehlende Angabe/Eigenerklärung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Vom Bieter ist die Eigenerklärung in Bezug auf die Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Eine fehlende Eigenerklärung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag gefordert war, werden nachgefordert (§ 56 Abs. 2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Teilnahme sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei von der Auftraggeberin zum Download bereitgestellt (https://www.subreport.de/E33895747 oder unter www.subreport.de unter Angabe der ELViS-ID: E33895747).
Hilfe bei der Bedienung des Subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 985780 oder unter www.subreport.de.
Die Stellung von Fragen ist nur über das Online-Portal Subreport möglich.
Teilnahmeanträge /Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und bis zum Öffnungstermin ausschließlich elektronisch in Textform über Subreport hochzuladen Eine Übermittlung von Angeboten per E-Mail oder in Papierform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Für die Bieter, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen, wird ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister von der BGE angefordert.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen istder nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen AuftragoderderKonzessionhatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften einschaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.