Vergabe eines Vertrages zur Ausübung sicherheitstechnischer Leistungen gemäß § 5 ASiG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Wilhelmshaven, FB 30 Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 4421/161107
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wilhelmshaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Vertrages zur Ausübung sicherheitstechnischer Leistungen gemäß § 5 ASiG
Vergabe eines Vertrages zur Ausübung sicherheitstechnischer Leistungen gemäß § 5 ASiG
Fachkraft für Arbeitssicherheit
26389 Wilhelmshaven
Vergabe eines Vertrages zur Ausübung sicherheitstechnischer Leistungen gemäß § 5 ASiG
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt sein, eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit als Ingenieur ausgeübt und einen von einer staatlichen Stelle oder von einem Unfallversicherungs-träger durchgeführten Ausbildungslehrgang mit Erfolg absolviert haben. Die erforderliche Qualifikation für die Tätigkeiten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gemäß § 7 Abs. 1 ASiG im Angebot nachzuweisen (Sach- und Fachkunde).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und
Dokumente:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im amtlichen Verzeichnis
Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung
das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ (Formblatt 124-LD) oder eine ausgefüllte Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl und ist der Bieter nicht präqualifiziert, so sind auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle folgende Nachweise/Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen
einzureichen (Nachweise/Bescheinigungen gemäß Eigenerklärung):
Referenznachweise aus den letzten zehn Jahren
Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister;
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen;
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Für Bescheinigungen, welche nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher
Sprache beizufügen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt sein, eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit als Ingenieur ausgeübt und einen von einer staatlichen Stelle oder von einem Unfallversicherungs-träger durchgeführten Ausbildungslehrgang mit Erfolg absolviert haben. Die erforderliche Qualifikation für die Tätigkeiten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gemäß § 7 Abs. 1 ASiG im Angebot nachzuweisen (Sach- und Fachkunde).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: An der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131-15-13-34/35/36
Fax: +49 4131-15-2943
Postanschrift: An der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131-15-13-34/35/36
Fax: +49 4131-15-2943
Postanschrift: An der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131-15-13-34/35/36
Fax: +49 4131-15-2943