Beschaffung von Spot-Monitoren Referenznummer der Bekanntmachung: KOS_2023_08_02

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Osnabrück GmbH
Postanschrift: Am Finkenhügel 1
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf & Logistik
E-Mail:
Telefon: +49 5414054-917
Fax: +49 5414054-998
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-os.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6D68KB/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6D68KB
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Spot-Monitoren

Referenznummer der Bekanntmachung: KOS_2023_08_02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33120000 Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung von Spot-Monitoren mit Schnittstellen zu den klinischen Informationssystemen inkl. Dienstleistung und Wartung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Klinikum Osnabrück GmbH Am Finkenhügel 1 49076 Osnabrück

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Ausschreibung umfasst die Beschaffung von 82 Spot-Monitoren mit Schnittstellen zum KIS für die Pflege inkl. Konfiguration der Lösung, Schulung, Einführungsbetreuung, Instandhaltung und Softwarepflege.

Zusätzlich zu der Lieferung von 82 Spot-Monitoren, wird die Beschaffung weiterer 5 Spot-Monitore in der Notaufnahme mit der Anbindung an EPIAS, als Option ausgeschrieben. Die Beschaffung der 5 weiteren Spot-Monitoren in der Notaufnahme erfolgt in Abhängigkeit der finanziellen Möglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers entweder noch im Jahr 2023, im Jahr 2024 oder gar nicht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Produktdemonstration / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/10/2023
Ende: 31/03/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Nachweis einer Referenz über eine erfolgreiche Umsetzung der Anbindung an die CGM Medico Fieberkurve

- Mindestens eine benannte Schlüsselposition in der Projektbearbeitung muss zertifizierter KHZG-Dienstleister sein. Die Qualifikation ist mit dem Teilnahmeantrag über das mitarbeiterbezo-gene Zertifikat (Nachweis der Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung) nachzuweisen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/09/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/09/2023
Ortszeit: 12:00
Ort:

Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch.

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch.

Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform und so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, im Vergabeverfahren nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Lieferanschrift:

Klinikum Osnabrück GmbH

Zentrale Warenannahme

Am Finkenhügel 1

49076 Osnabrück

Rechnungsanschrift ausschließlich digital an

Rechnungsanschrift:

Klinikum Osnabrück GmbH

Zentraler Rechnungseingang

Am Finkenhügel 1

49076 Osnabrück

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6D68KB

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131152-943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131152-943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin.

§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/08/2023

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