Beschaffung von Spot-Monitoren Referenznummer der Bekanntmachung: KOS_2023_08_02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Finkenhügel 1
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf & Logistik
E-Mail:
Telefon: +49 5414054-917
Fax: +49 5414054-998
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-os.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Spot-Monitoren
Beschaffung von Spot-Monitoren mit Schnittstellen zu den klinischen Informationssystemen inkl. Dienstleistung und Wartung.
Klinikum Osnabrück GmbH Am Finkenhügel 1 49076 Osnabrück
Die Ausschreibung umfasst die Beschaffung von 82 Spot-Monitoren mit Schnittstellen zum KIS für die Pflege inkl. Konfiguration der Lösung, Schulung, Einführungsbetreuung, Instandhaltung und Softwarepflege.
Zusätzlich zu der Lieferung von 82 Spot-Monitoren, wird die Beschaffung weiterer 5 Spot-Monitore in der Notaufnahme mit der Anbindung an EPIAS, als Option ausgeschrieben. Die Beschaffung der 5 weiteren Spot-Monitoren in der Notaufnahme erfolgt in Abhängigkeit der finanziellen Möglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers entweder noch im Jahr 2023, im Jahr 2024 oder gar nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis einer Referenz über eine erfolgreiche Umsetzung der Anbindung an die CGM Medico Fieberkurve
- Mindestens eine benannte Schlüsselposition in der Projektbearbeitung muss zertifizierter KHZG-Dienstleister sein. Die Qualifikation ist mit dem Teilnahmeantrag über das mitarbeiterbezo-gene Zertifikat (Nachweis der Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung) nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch.
Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch.
Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform und so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, im Vergabeverfahren nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Lieferanschrift:
Klinikum Osnabrück GmbH
Zentrale Warenannahme
Am Finkenhügel 1
49076 Osnabrück
Rechnungsanschrift ausschließlich digital an
Rechnungsanschrift:
Klinikum Osnabrück GmbH
Zentraler Rechnungseingang
Am Finkenhügel 1
49076 Osnabrück
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6D68KB
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131152-943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131152-943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.