Medienleitungen unter Tage 5. Sohle
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5171/43-1563
Fax: +49 5171/43-1502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Medienleitungen unter Tage 5. Sohle
Im späteren Endlager Konrad sind unter Tage Medienleitungen für Gruben-, Eigen- und Betriebswasser sowie Druckluft zu installieren. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Lieferung und Montage der Rohrleitungen inkl. Halterungen sowie das Ankern der Halterungsbefestigung im Gebirge. Es sind glasfaserverstärkte Kunststoffrohre und verzinkte sowie kunststoffbeschichtete Stahlrohre zu beschaffen und zu montieren. Mit der Detailplanung soll direkt nach Auftragsvergabe begonnen werden. Die Ausführung der Arbeiten unter Tage ist im Juli 2024 zu beginnen und bis Mitte 2025 fertig zu stellen. Der AG behält sich vor, Komponenten wie z.B. die Rohre selbst zu beschaffen und bereitzustellen
Schachtanlage Konrad, Bleckenstedter Straße, Salzgitter
Im späteren Endlager Konrad sind unter Tage Medienleitungen für Gruben-, Eigen- und Betriebswasser sowie Druckluft zu installieren. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Lieferung und Montage der Rohrleitungen inkl. Halterungen sowie das Ankern der Halterungsbefestigung im Gebirge. Es sind glasfaserverstärkte Kunststoffrohre und verzinkte sowie kunststoffbeschichtete Stahlrohre zu beschaffen und zu montieren. Mit der Detailplanung soll direkt nach Auftragsvergabe begonnen werden. Die Ausführung der Arbeiten unter Tage ist im Juli 2024 zu beginnen und bis Mitte 2025 fertig zu stellen. Der AG behält sich vor, Komponenten wie z.B. die Rohre selbst zu beschaffen und bereitzustellen
siehe Bewerbungsformular unter II.4 "Referenzen und Projektbeschreibung"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (gem. Formblatt 124)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt (gem. Formblatt 124)
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Formblatt 124)
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Formblatt 124)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten (gem. Formblatt 124)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem.
Formblatt 124)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (gem. Formblatt 124)
- Angaben zu Arbeitskräften (gem. Formblatt 124)
- Nachweis von Erfahrungen im Einbau von Rohrleitungen unter Tage und Erfahrung in der Verankerung im
Gebirge in den letzten 5 Jahren
Mindestbedingung: Mindestens 1 Referenz in den letzten 5 Jahren
Qualitätssicherung: Der Bewerber muss über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder
gleichwertig) verfügen. Eine Zertifizierung ist nicht erforderlich.
Der Auftraggeber behält sich vor, dass Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers zu auditieren, um die
Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems des Bewerbers im Hinblick auf die Anforderungen der DIN EN
ISO 9001 zu beurteilen
- Qualitätssicherung: Der Bewerber muss über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder
gleichwertig) verfügen. Eine Zertifizierung ist nicht erforderlich.
Der Auftraggeber behält sich vor, dass Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers zu auditieren, um die
Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems des Bewerbers im Hinblick auf die Anforderungen der DIN EN
ISO 9001 zu beurteilen.
Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren
Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§12 AtG i.V. § 2 Ziff. 3
AtZüV) festgestellt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB
zubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von
vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines
Nachprüfungsverfahren zu beachten sind