Vertrag über die Herrichtung und den Betrieb einer Notunterkunft für die Unterbringung von ukrainischen Vertriebenen und Asylbegehrenden in Garbsen in Garbsen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 38104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lab.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag über die Herrichtung und den Betrieb einer Notunterkunft für die Unterbringung von ukrainischen Vertriebenen und Asylbegehrenden in Garbsen in Garbsen
Vertrag über die Unterbringung und die Versorgung von bis zu 500 ukrainischen Vertriebenen und Asylbegehrenden in der Notunterkunft Alte Rícklinger Str. 45-47 in 30823 Garbsen
30823 Garbsen
Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Die Hauptaufgabe der LAB NI ist die Aufnahme und Versorgung Asylbegehrender gem. § 44 Asylgesetz sowie die Aufnahme und Versorgung unerlaubt eingereister Ausländerinnen und Ausländer gem. § 15 a Aufenthaltsgesetz. Daneben ist die LAB NI seit dem russischen Angriff auf die Ukraine für die Verteilung der aus der Ukraine geflüchteten Vertriebenen auf die kommunalen Gebietskörperschaften verantwortlich.
Angesichts insgesamt erhöhter Zugänge von geflüchteten Menschen nach Niedersachsen sind die regulären Aufnahmekapazitäten der LAB NI nahezu erschöpft und es besteht die dringende Notwendigkeit, die Kapazitäten der LAB NI zu erweitern. Aus diesem Grund hat die LAB NI den ehemaligen Baumarkt in Garbsen angemietet. Die Unterbringung und die Versorgung der betroffenen Personen wurde wurde im Rahmen des Dienstleistungsvertrages an einen externen Dienstleister vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Angesichts insgesamt erhöhter Zugänge von geflüchteten Menschen nach Niedersachsen waren die regulären Aufnahmekapazitäten der LAB NI Mitte November 2022 nahezu erschöpft und es bestand die dringende Notwendigkeit, die Kapazitäten mithilfe der Notunterkunft in der Alten Ricklinger Straße 45-47, Garbsen, kurzfristig zu erweitern.
Aufgrund äußerster Dringlichkeit wurde der Betrieb der Notunterkunft in der Alten Ricklinger Straße 45-47, Garbsen, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV i.V.m. dem Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine vom 13.04.2022 vergeben und von der engen Ausnahmeregelung einer Direktvergabe Gebrauch gemacht, indem nach vorheriger Abfrage von Interessenbekundungen das einzig verbliebende Unternehmen, welches sein Interesse am Betrieb aufrechterhielt, zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde. In dieser Situation konnte die Beschaffung der notwendigen Dienstleistungen zum Betrieb der Notunterkunft in der Alten Ricklinger Straße 45-47, Garbsen, wegen der vorliegenden Dringlichkeit nur über eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb und wegen der unmittelbar bevorstehenden Inbetriebnahme des ehemaligen Baumarkts Garbsen als Notunterkunft nicht über das offene Verfahren mit Verkürzung der Mindestfristen nach § 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 15 Abs. 3 VgV erfolgen.
Der völlige Verzicht auf einen Wettbewerb begründet sich vorliegend daraus, dass aufgrund der Dringlichkeit und Kurzfristigkeit des Bedarfs nur eine Hilfsorganisation in der 71. Sitzung des Landesbeirates am 18.11.2022 ihr Interesse an der unmittelbar bevorstehenden Inbetriebnahme der Notunterkunft in der Alten Ricklinger Straße 45-47, Garbsen, bekundet hat und damit nur dieses Unternehmen die Unterbringung und Versorgung der Vertriebenen aus der Ukraine und der Asylbegehrenden sicherstellen konnte. Eine darüberhinausgehende tatsächliche und konkrete Aufforderung der Hilfsorganisationen zur Angebotsabgabe hätte zu keinem anderen Ergebnis geführt und aufgrund der durch die extreme Dringlichkeit auferlegten zeitlichen Zwänge (den sehr kurzfristig sicherzustellenden Betrieb der Notfallunterkunft) auch nicht fristgerecht realisiert werden können.
Trotz immenser Anstrengungen zur Erweiterung der erschöpften Aufnahmekapazitäten genügten diese Mitte November 2022 jedoch nicht, um die Daseinsvorsorge bei dem zu erwartenden weiteren immensen Zustrom von Asylbegehrenden und Flüchtlingen zum Jahreswechsel 2022/2023 in ausreichendem Maße sicherzustellen. Die kurzfristige Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten in der Alten Ricklinger Straße 45-47, Garbsen, deren Herrichtung und Betrieb war unerlässlich, um die mit einer Unterbringung von Vertriebenen und Asylbegehrenden bezweckte im Allgemeininteresse liegende Abwendung von Obdachlosigkeit sicherzustellen und damit insbesondere für die nächsten Winterwochen letztlich der staatlichen Schutzpflicht für Leib und Leben dieser Personen nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG nachkommen zu können. In dieser Situation war nur der aktuelle Betreiber in der Lage, den Auftrag unter den gegebenen zeitlichen Anforderungen zu erfüllen und die sehr kurzfristig benötigten Dienstleistungen sowie die erforderlichen Materialien zum Betrieb einer Notfallunterkunft für Asylbegehrende und Vertriebene anzubieten. Dringend erforderliche Baumaßnahmen, deren Umfang und Ausmaß ursprünglich nicht absehbar gewesen sind, führten dazu, dass der Mietvertrag letztlich erst am 01.07.2023 geschlossen werden kann und die Aufnahme des Betriebs zum 03.07.2023 erfolgen kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herrichtung und Betrieb einer Notunterkunft für die Unterbringung von Flüchtlingen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland