Lieferung von elektrischer Energie Referenznummer der Bekanntmachung: 19-0630-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Aegidientorplatz 1
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Submission der Landeshauptstadt Hannover
E-Mail:
Telefon: +49 511-16842870
Fax: +49 511-16842087
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie
Elektrische Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Teilnehmer:
- Region Hannover mit regiobus Hannover GmbH (Los 1)
- Landeshauptstadt Hannover (Los 2,3 und Los 4)
- Stadt Langenhagen (Los 5)
- Gemeinde Wedemark (Los 6)
- Hannover Congress Centrum HCC (Los 7)
- hanova GEWERBE GmbH mit hanova WOHNEN GmbH und der hanova SERVICE GmbH (Los 8)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover, der Stadt Langenhagen, der Gemeinde Wedemark, der regiobus Hannover GmbH, des Hannover Congress Centrum HCC, sowie der hanova GEWERBE GmbH, der hanova WOHNEN GmbH und der hanova SERVICE GmbH als Vollstromversorgung.
Insgesamt Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 100.780.000 kWh/a.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und
Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
(Region Hannover mit regiobus Hannover GmbH)
Region Hannover
241000 Region Hannover mit einer Referenzmenge von kWh/a:8.800.000
241504 regiobus mit einer Referenzmenge von kWh/a:810.000
Lieferung von elektr. Energie (Ökostrom) als Vollstromversorgung.Insgesamt Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 100.780.000kWh/a.Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird.Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, o. aus solarer Strahlungsenergie, o. aus Geothermie, o. aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas u. Klärgas o. aus dem biolog. abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insb., Kernkraft, Kohle o. Gas, ist nicht zulässig.
Darstellung der Lose:Die Abnahmestellen der Teilnehmer (TN) wurden von der ausschreibenden Stelle in 8 Einzellose aufgeteilt.
Angaben zur Wertung:Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt, das den Bedingungen der Ausschreibung entspricht. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.Die Wertung bei dem vorliegendem Beschaffungsmodell erfolgt nach den Vorgaben der Nr.10 der Leistungsbeschreibung (LB).Sollte kein wirtschaftliches Angebot eingehen, wird die Ausschreibung aufgehoben.Kosten für die Bearbeitung der Angebote werden nicht erstattet.Wegen näherer Einzelheiten wird auf die LB verwiesen.
Angaben zum Unternehmen, Referenzen, Nachweise Leistungsfähigkeit/Zuverlässigkeit:Der Bieter hat im Formblatt "Bietererklärung" gemäß Anlage 4 zu dieser LB namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen u. zum Umsatz machen. Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen.In die Referenzliste sind dazu mind. 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen.Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften/Bietergemeinschaften zu machen.Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach §5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung o. gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z.B.Genehmigung nach §3EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen.Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach §5EnWG u./o. keine Genehmigung nach §3EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z.B. bei sog. "Altversorgern") alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. "Altversorger" weder die Anzeige nach §5EnWG noch die Genehmigung nach §3EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer "Einheitlichen Europäische Eigenerklärung" zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.16 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß §5EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilw. untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische o. wirtschaftliche Leistungsfähigkeit o. Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen o. wettbewerbsbeschränkenden Abreden o. Handlungen beteiligt hat u. dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.Ferner ist eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben, dass sich der Bieter vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75% der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten/Erzeugern sichert.Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen verwiesen.Hinweis:Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise / Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, oder zusätzlich zur Beurteilung der Eignung notwendig werden, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern.Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen/Erklärungen innerhalb von 4 Stunden nach Anforderung per E-Mail o. Fax nachgereicht werden.Hinweis auf Änderung von Eckpunkten der Ausschreibungsvorgaben 2023 gegenüber den bisherigen Ausschreibungsvorgaben:Gegenüber den bisherigen Energieausschreibungen weisen die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen folgende wesentliche Änderungen auf:
- Der Bieter gibt Dienstleistungspreise für die ausgeschriebenen Preisgruppen SLP, RLM und Straßenbeleuchtung getrennt für 2024 und 2025 ab. Diese werden gewertet.
- Die Energiebespreisung SLP, RLM und Straßenbeleuchtung findet getrennt für 2024 und 2025 in je 4 Teilen = Tranchen (Preisfixierungstermine: 1/4 gemäß Settlementpreis am Tage der Zuschlagserteilung; 1/4 gemäß Settlementpreis X Tage nach der Zuschlagserteilung; 1/4 gemäß Settlementpreis Y Tage nach der Zuschlagserteilung; 1/4 gemäß Settlementpreis Z Tage nach der Zuschlagserteilung) statt. Die Zuordnung Base / Peak wird von der ausschreibenden Stelle vorgegeben.
- Bei allen Abnahmestellen (SLP, RLM und Straßenbeleuchtung) wird ein Toleranzband (+/- 10 der Referenzmenge) vereinbart. Es erfolgt eine Mehr-/Mindermengenabrechnung. Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 90%, die Maximalabnahmemenge beträgt 110% von der vereinbarten Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
- Der Bieter muss eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben.
Landeshauptstadt Hannover SLP / RLM)
Region Hannover
241001 LHH (SLP+RLM) mit einer Referenzmenge von kWh/a: 57.000.000
241525 LHH Stadtentwässerung mit einer Referenzmenge von kWh/a: 900.000
241526 LHH Häfen mit einer Referenzmenge von kWh/a: 1.700.000
Lieferung von elektr. Energie (Ökostrom) als Vollstromversorgung.Insgesamt Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 100.780.000kWh/a.Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird.Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, o. aus solarer Strahlungsenergie, o. aus Geothermie, o. aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas u. Klärgas o. aus dem biolog. abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insb., Kernkraft, Kohle o. Gas, ist nicht zulässig.
Darstellung der Lose:Die Abnahmestellen der Teilnehmer (TN) wurden von der ausschreibenden Stelle in 8 Einzellose aufgeteilt.
Angaben zur Wertung:Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt, das den Bedingungen der Ausschreibung entspricht. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.Die Wertung bei dem vorliegendem Beschaffungsmodell erfolgt nach den Vorgaben der Nr.10 der Leistungsbeschreibung (LB).Sollte kein wirtschaftliches Angebot eingehen, wird die Ausschreibung aufgehoben.Kosten für die Bearbeitung der Angebote werden nicht erstattet.Wegen näherer Einzelheiten wird auf die LB verwiesen.
Angaben zum Unternehmen, Referenzen, Nachweise Leistungsfähigkeit/Zuverlässigkeit:Der Bieter hat im Formblatt "Bietererklärung" gemäß Anlage 4 zu dieser LB namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen u. zum Umsatz machen. Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen.In die Referenzliste sind dazu mind. 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen.Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften/Bietergemeinschaften zu machen.Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach §5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung o. gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z.B.Genehmigung nach §3EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen.Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach §5EnWG u./o. keine Genehmigung nach §3EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z.B. bei sog. "Altversorgern") alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. "Altversorger" weder die Anzeige nach §5EnWG noch die Genehmigung nach §3EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer "Einheitlichen Europäische Eigenerklärung" zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.16 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß §5EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilw. untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische o. wirtschaftliche Leistungsfähigkeit o. Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen o. wettbewerbsbeschränkenden Abreden o. Handlungen beteiligt hat u. dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.Ferner ist eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben, dass sich der Bieter vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75% der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten/Erzeugern sichert.Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen verwiesen.Hinweis:Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise / Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, oder zusätzlich zur Beurteilung der Eignung notwendig werden, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern.Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen/Erklärungen innerhalb von 4 Stunden nach Anforderung per E-Mail o. Fax nachgereicht werden.Hinweis auf Änderung von Eckpunkten der Ausschreibungsvorgaben 2023 gegenüber den bisherigen Ausschreibungsvorgaben:Gegenüber den bisherigen Energieausschreibungen weisen die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen folgende wesentliche Änderungen auf:
- Der Bieter gibt Dienstleistungspreise für die ausgeschriebenen Preisgruppen SLP, RLM und Straßenbeleuchtung getrennt für 2024 und 2025 ab. Diese werden gewertet.
- Die Energiebespreisung SLP, RLM und Straßenbeleuchtung findet getrennt für 2024 und 2025 in je 4 Teilen = Tranchen (Preisfixierungstermine: 1/4 gemäß Settlementpreis am Tage der Zuschlagserteilung; 1/4 gemäß Settlementpreis X Tage nach der Zuschlagserteilung; 1/4 gemäß Settlementpreis Y Tage nach der Zuschlagserteilung; 1/4 gemäß Settlementpreis Z Tage nach der Zuschlagserteilung) statt. Die Zuordnung Base / Peak wird von der ausschreibenden Stelle vorgegeben.
- Bei allen Abnahmestellen (SLP, RLM und Straßenbeleuchtung) wird ein Toleranzband (+/- 10 der Referenzmenge) vereinbart. Es erfolgt eine Mehr-/Mindermengenabrechnung. Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 90%, die Maximalabnahmemenge beträgt 110% von der vereinbarten Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
- Der Bieter muss eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben.
(Landeshauptstadt Hannover Straßenbeleuchtung)
Region Hannover
241514 LHH Straßenbeleuchtung mit einer Referenzmenge von kWh/a: 10.300.000
Lieferung von elektr. Energie (Ökostrom) als Vollstromversorgung.Insgesamt Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 100.780.000kWh/a.Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird.Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, o. aus solarer Strahlungsenergie, o. aus Geothermie, o. aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas u. Klärgas o. aus dem biolog. abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insb., Kernkraft, Kohle o. Gas, ist nicht zulässig.
Darstellung der Lose:Die Abnahmestellen der Teilnehmer (TN) wurden von der ausschreibenden Stelle in 8 Einzellose aufgeteilt.
Angaben zur Wertung:Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt, das den Bedingungen der Ausschreibung entspricht. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.Die Wertung bei dem vorliegendem Beschaffungsmodell erfolgt nach den Vorgaben der Nr.10 der Leistungsbeschreibung (LB).Sollte kein wirtschaftliches Angebot eingehen, wird die Ausschreibung aufgehoben.Kosten für die Bearbeitung der Angebote werden nicht erstattet.Wegen näherer Einzelheiten wird auf die LB verwiesen.
Angaben zum Unternehmen, Referenzen, Nachweise Leistungsfähigkeit/Zuverlässigkeit:Der Bieter hat im Formblatt "Bietererklärung" gemäß Anlage 4 zu dieser LB namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen u. zum Umsatz machen. Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen.In die Referenzliste sind dazu mind. 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen.Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften/Bietergemeinschaften zu machen.Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach §5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung o. gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z.B.Genehmigung nach §3EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen.Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach §5EnWG u./o. keine Genehmigung nach §3EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z.B. bei sog. "Altversorgern") alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. "Altversorger" weder die Anzeige nach §5EnWG noch die Genehmigung nach §3EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer "Einheitlichen Europäische Eigenerklärung" zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.16 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß §5EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilw. untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische o. wirtschaftliche Leistungsfähigkeit o. Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen o. wettbewerbsbeschränkenden Abreden o. Handlungen beteiligt hat u. dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.Ferner ist eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben, dass sich der Bieter vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75% der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten/Erzeugern sichert.Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen verwiesen.Hinweis:Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise / Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, oder zusätzlich zur Beurteilung der Eignung notwendig werden, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern.Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen/Erklärungen innerhalb von 4 Stunden nach Anforderung per E-Mail o. Fax nachgereicht werden.Hinweis auf Änderung von Eckpunkten der Ausschreibungsvorgaben 2023 gegenüber den bisherigen Ausschreibungsvorgaben:Gegenüber den bisherigen Energieausschreibungen weisen die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen folgende wesentliche Änderungen auf:
- Der Bieter gibt Dienstleistungspreise für die ausgeschriebenen Preisgruppen SLP, RLM und Straßenbeleuchtung getrennt für 2024 und 2025 ab. Diese werden gewertet.
- Die Energiebespreisung SLP, RLM und Straßenbeleuchtung findet getrennt für 2024 und 2025 in je 4 Teilen = Tranchen (Preisfixierungstermine: 1/4 gemäß Settlementpreis am Tage der Zuschlagserteilung; 1/4 gemäß Settlementpreis X Tage nach der Zuschlagserteilung; 1/4 gemäß Settlementpreis Y Tage nach der Zuschlagserteilung; 1/4 gemäß Settlementpreis Z Tage nach der Zuschlagserteilung) statt. Die Zuordnung Base / Peak wird von der ausschreibenden Stelle vorgegeben.
- Bei allen Abnahmestellen (SLP, RLM und Straßenbeleuchtung) wird ein Toleranzband (+/- 10 der Referenzmenge) vereinbart. Es erfolgt eine Mehr-/Mindermengenabrechnung. Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 90%, die Maximalabnahmemenge beträgt 110% von der vereinbarten Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
- Der Bieter muss eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben.
(Landeshauptstadt Hannover Ampelanlagen)
Region Hannover
241515 LHH Lichtzeichen mit einer Referenzmenge von kWh/a: 1.250.000
Lieferung von elektr. Energie (Ökostrom) als Vollstromversorgung.Insgesamt Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 100.780.000kWh/a.Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird.Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, o. aus solarer Strahlungsenergie, o. aus Geothermie, o. aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas u. Klärgas o. aus dem biolog. abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insb., Kernkraft, Kohle o. Gas, ist nicht zulässig.
Darstellung der Lose:Die Abnahmestellen der Teilnehmer (TN) wurden von der ausschreibenden Stelle in 8 Einzellose aufgeteilt.
Angaben zur Wertung:Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt, das den Bedingungen der Ausschreibung entspricht. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.Die Wertung bei dem vorliegendem Beschaffungsmodell erfolgt nach den Vorgaben der Nr.10 der Leistungsbeschreibung (LB).Sollte kein wirtschaftliches Angebot eingehen, wird die Ausschreibung aufgehoben.Kosten für die Bearbeitung der Angebote werden nicht erstattet.Wegen näherer Einzelheiten wird auf die LB verwiesen.
Angaben zum Unternehmen, Referenzen, Nachweise Leistungsfähigkeit/Zuverlässigkeit:Der Bieter hat im Formblatt "Bietererklärung" gemäß Anlage 4 zu dieser LB namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen u. zum Umsatz machen. Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen.In die Referenzliste sind dazu mind. 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen.Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften/Bietergemeinschaften zu machen.Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach §5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung o. gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z.B.Genehmigung nach §3EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen.Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach §5EnWG u./o. keine Genehmigung nach §3EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z.B. bei sog. "Altversorgern") alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. "Altversorger" weder die Anzeige nach §5EnWG noch die Genehmigung nach §3EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer "Einheitlichen Europäische Eigenerklärung" zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.16 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß §5EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilw. untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische o. wirtschaftliche Leistungsfähigkeit o. Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen o. wettbewerbsbeschränkenden Abreden o. Handlungen beteiligt hat u. dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.Ferner ist eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben, dass sich der Bieter vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75% der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten/Erzeugern sichert.Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen verwiesen.Hinweis:Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise / Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, oder zusätzlich zur Beurteilung der Eignung notwendig werden, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern.Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen/Erklärungen innerhalb von 4 Stunden nach Anforderung per E-Mail o. Fax nachgereicht werden.Hinweis auf Änderung von Eckpunkten der Ausschreibungsvorgaben 2023 gegenüber den bisherigen Ausschreibungsvorgaben:Gegenüber den bisherigen Energieausschreibungen weisen die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen folgende wesentliche Änderungen auf:
- Der Bieter gibt Dienstleistungspreise für die ausgeschriebenen Preisgruppen SLP, RLM und Straßenbeleuchtung getrennt für 2024 und 2025 ab. Diese werden gewertet.
- Die Energiebespreisung SLP, RLM und Straßenbeleuchtung findet getrennt für 2024 und 2025 in je 4 Teilen = Tranchen (Preisfixierungstermine: 1/4 gemäß Settlementpreis am Tage der Zuschlagserteilung; 1/4 gemäß Settlementpreis X Tage nach der Zuschlagserteilung; 1/4 gemäß Settlementpreis Y Tage nach der Zuschlagserteilung; 1/4 gemäß Settlementpreis Z Tage nach der Zuschlagserteilung) statt. Die Zuordnung Base / Peak wird von der ausschreibenden Stelle vorgegeben.
- Bei allen Abnahmestellen (SLP, RLM und Straßenbeleuchtung) wird ein Toleranzband (+/- 10 der Referenzmenge) vereinbart. Es erfolgt eine Mehr-/Mindermengenabrechnung. Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 90%, die Maximalabnahmemenge beträgt 110% von der vereinbarten Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
- Der Bieter muss eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben.
(Stadt Langenhagen)
Region Hannover
241010 Langenhagen mit einer Referenzmenge von kWh/a:7.400.000
241522 EB Langenhagen mit einer Referenzmenge von kWh/a: 460.000
Lieferung von elektr. Energie (Ökostrom) als Vollstromversorgung.Insgesamt Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 100.780.000kWh/a.Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird.Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, o. aus solarer Strahlungsenergie, o. aus Geothermie, o. aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas u. Klärgas o. aus dem biolog. abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insb., Kernkraft, Kohle o. Gas, ist nicht zulässig.
Darstellung der Lose:Die Abnahmestellen der Teilnehmer (TN) wurden von der ausschreibenden Stelle in 8 Einzellose aufgeteilt.
Angaben zur Wertung:Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt, das den Bedingungen der Ausschreibung entspricht. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.Die Wertung bei dem vorliegendem Beschaffungsmodell erfolgt nach den Vorgaben der Nr.10 der Leistungsbeschreibung (LB).Sollte kein wirtschaftliches Angebot eingehen, wird die Ausschreibung aufgehoben.Kosten für die Bearbeitung der Angebote werden nicht erstattet.Wegen näherer Einzelheiten wird auf die LB verwiesen.
Angaben zum Unternehmen, Referenzen, Nachweise Leistungsfähigkeit/Zuverlässigkeit:Der Bieter hat im Formblatt "Bietererklärung" gemäß Anlage 4 zu dieser LB namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen u. zum Umsatz machen. Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen.In die Referenzliste sind dazu mind. 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen.Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften/Bietergemeinschaften zu machen.Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach §5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung o. gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z.B.Genehmigung nach §3EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen.Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach §5EnWG u./o. keine Genehmigung nach §3EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z.B. bei sog. "Altversorgern") alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. "Altversorger" weder die Anzeige nach §5EnWG noch die Genehmigung nach §3EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer "Einheitlichen Europäische Eigenerklärung" zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.16 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß §5EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilw. untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische o. wirtschaftliche Leistungsfähigkeit o. Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen o. wettbewerbsbeschränkenden Abreden o. Handlungen beteiligt hat u. dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.Ferner ist eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben, dass sich der Bieter vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75% der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten/Erzeugern sichert.Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen verwiesen.Hinweis:Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise / Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, oder zusätzlich zur Beurteilung der Eignung notwendig werden, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern.Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen/Erklärungen innerhalb von 4 Stunden nach Anforderung per E-Mail o. Fax nachgereicht werden.Hinweis auf Änderung von Eckpunkten der Ausschreibungsvorgaben 2023 gegenüber den bisherigen Ausschreibungsvorgaben:Gegenüber den bisherigen Energieausschreibungen weisen die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen folgende wesentliche Änderungen auf:
- Der Bieter gibt Dienstleistungspreise für die ausgeschriebenen Preisgruppen SLP, RLM und Straßenbeleuchtung getrennt für 2024 und 2025 ab. Diese werden gewertet.
- Die Energiebespreisung SLP, RLM und Straßenbeleuchtung findet getrennt für 2024 und 2025 in je 4 Teilen = Tranchen (Preisfixierungstermine: 1/4 gemäß Settlementpreis am Tage der Zuschlagserteilung; 1/4 gemäß Settlementpreis X Tage nach der Zuschlagserteilung; 1/4 gemäß Settlementpreis Y Tage nach der Zuschlagserteilung; 1/4 gemäß Settlementpreis Z Tage nach der Zuschlagserteilung) statt. Die Zuordnung Base / Peak wird von der ausschreibenden Stelle vorgegeben.
- Bei allen Abnahmestellen (SLP, RLM und Straßenbeleuchtung) wird ein Toleranzband (+/- 10 der Referenzmenge) vereinbart. Es erfolgt eine Mehr-/Mindermengenabrechnung. Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 90%, die Maximalabnahmemenge beträgt 110% von der vereinbarten Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
- Der Bieter muss eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben.
(Gemeinde Wedemark)
Region Hannover
241019 Wedemark mit einer Referenzmenge von kWh/a: 3.720.000
Lieferung von elektr. Energie (Ökostrom) als Vollstromversorgung.Insgesamt Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 100.780.000kWh/a.Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird.Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, o. aus solarer Strahlungsenergie, o. aus Geothermie, o. aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas u. Klärgas o. aus dem biolog. abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insb., Kernkraft, Kohle o. Gas, ist nicht zulässig.
Darstellung der Lose:Die Abnahmestellen der Teilnehmer (TN) wurden von der ausschreibenden Stelle in 8 Einzellose aufgeteilt.
Angaben zur Wertung:Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt, das den Bedingungen der Ausschreibung entspricht. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.Die Wertung bei dem vorliegendem Beschaffungsmodell erfolgt nach den Vorgaben der Nr.10 der Leistungsbeschreibung (LB).Sollte kein wirtschaftliches Angebot eingehen, wird die Ausschreibung aufgehoben.Kosten für die Bearbeitung der Angebote werden nicht erstattet.Wegen näherer Einzelheiten wird auf die LB verwiesen.
Angaben zum Unternehmen, Referenzen, Nachweise Leistungsfähigkeit/Zuverlässigkeit:Der Bieter hat im Formblatt "Bietererklärung" gemäß Anlage 4 zu dieser LB namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen u. zum Umsatz machen. Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen.In die Referenzliste sind dazu mind. 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen.Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften/Bietergemeinschaften zu machen.Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach §5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung o. gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z.B.Genehmigung nach §3EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen.Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach §5EnWG u./o. keine Genehmigung nach §3EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z.B. bei sog. "Altversorgern") alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. "Altversorger" weder die Anzeige nach §5EnWG noch die Genehmigung nach §3EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer "Einheitlichen Europäische Eigenerklärung" zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.16 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß §5EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilw. untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische o. wirtschaftliche Leistungsfähigkeit o. Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen o. wettbewerbsbeschränkenden Abreden o. Handlungen beteiligt hat u. dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.Ferner ist eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben, dass sich der Bieter vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75% der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten/Erzeugern sichert.Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen verwiesen.Hinweis:Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise / Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, oder zusätzlich zur Beurteilung der Eignung notwendig werden, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern.Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen/Erklärungen innerhalb von 4 Stunden nach Anforderung per E-Mail o. Fax nachgereicht werden.Hinweis auf Änderung von Eckpunkten der Ausschreibungsvorgaben 2023 gegenüber den bisherigen Ausschreibungsvorgaben:Gegenüber den bisherigen Energieausschreibungen weisen die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen folgende wesentliche Änderungen auf:
- Der Bieter gibt Dienstleistungspreise für die ausgeschriebenen Preisgruppen SLP, RLM und Straßenbeleuchtung getrennt für 2024 und 2025 ab. Diese werden gewertet.
- Die Energiebespreisung SLP, RLM und Straßenbeleuchtung findet getrennt für 2024 und 2025 in je 4 Teilen = Tranchen (Preisfixierungstermine: 1/4 gemäß Settlementpreis am Tage der Zuschlagserteilung; 1/4 gemäß Settlementpreis X Tage nach der Zuschlagserteilung; 1/4 gemäß Settlementpreis Y Tage nach der Zuschlagserteilung; 1/4 gemäß Settlementpreis Z Tage nach der Zuschlagserteilung) statt. Die Zuordnung Base / Peak wird von der ausschreibenden Stelle vorgegeben.
- Bei allen Abnahmestellen (SLP, RLM und Straßenbeleuchtung) wird ein Toleranzband (+/- 10 der Referenzmenge) vereinbart. Es erfolgt eine Mehr-/Mindermengenabrechnung. Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 90%, die Maximalabnahmemenge beträgt 110% von der vereinbarten Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
- Der Bieter muss eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben.
(Hannover Congress Centrum)
Region Hannover
241506 Hannover Congress Centrum mit einer Referenzmenge von kWh/a: 1.650.000
Lieferung von elektr. Energie (Ökostrom) als Vollstromversorgung.Insgesamt Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 100.780.000kWh/a.Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird.Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, o. aus solarer Strahlungsenergie, o. aus Geothermie, o. aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas u. Klärgas o. aus dem biolog. abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insb., Kernkraft, Kohle o. Gas, ist nicht zulässig.
Darstellung der Lose:Die Abnahmestellen der Teilnehmer (TN) wurden von der ausschreibenden Stelle in 8 Einzellose aufgeteilt.
Angaben zur Wertung:Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt, das den Bedingungen der Ausschreibung entspricht. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.Die Wertung bei dem vorliegendem Beschaffungsmodell erfolgt nach den Vorgaben der Nr.10 der Leistungsbeschreibung (LB).Sollte kein wirtschaftliches Angebot eingehen, wird die Ausschreibung aufgehoben.Kosten für die Bearbeitung der Angebote werden nicht erstattet.Wegen näherer Einzelheiten wird auf die LB verwiesen.
Angaben zum Unternehmen, Referenzen, Nachweise Leistungsfähigkeit/Zuverlässigkeit:Der Bieter hat im Formblatt "Bietererklärung" gemäß Anlage 4 zu dieser LB namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen u. zum Umsatz machen. Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen.In die Referenzliste sind dazu mind. 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen.Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften/Bietergemeinschaften zu machen.Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach §5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung o. gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z.B.Genehmigung nach §3EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen.Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach §5EnWG u./o. keine Genehmigung nach §3EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z.B. bei sog. "Altversorgern") alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. "Altversorger" weder die Anzeige nach §5EnWG noch die Genehmigung nach §3EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer "Einheitlichen Europäische Eigenerklärung" zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.16 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß §5EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilw. untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische o. wirtschaftliche Leistungsfähigkeit o. Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen o. wettbewerbsbeschränkenden Abreden o. Handlungen beteiligt hat u. dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.Ferner ist eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben, dass sich der Bieter vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75% der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten/Erzeugern sichert.Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen verwiesen.Hinweis:Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise / Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, oder zusätzlich zur Beurteilung der Eignung notwendig werden, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern.Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen/Erklärungen innerhalb von 4 Stunden nach Anforderung per E-Mail o. Fax nachgereicht werden.Hinweis auf Änderung von Eckpunkten der Ausschreibungsvorgaben 2023 gegenüber den bisherigen Ausschreibungsvorgaben:Gegenüber den bisherigen Energieausschreibungen weisen die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen folgende wesentliche Änderungen auf:
- Der Bieter gibt Dienstleistungspreise für die ausgeschriebenen Preisgruppen SLP, RLM und Straßenbeleuchtung getrennt für 2024 und 2025 ab. Diese werden gewertet.
- Die Energiebespreisung SLP, RLM und Straßenbeleuchtung findet getrennt für 2024 und 2025 in je 4 Teilen = Tranchen (Preisfixierungstermine: 1/4 gemäß Settlementpreis am Tage der Zuschlagserteilung; 1/4 gemäß Settlementpreis X Tage nach der Zuschlagserteilung; 1/4 gemäß Settlementpreis Y Tage nach der Zuschlagserteilung; 1/4 gemäß Settlementpreis Z Tage nach der Zuschlagserteilung) statt. Die Zuordnung Base / Peak wird von der ausschreibenden Stelle vorgegeben.
- Bei allen Abnahmestellen (SLP, RLM und Straßenbeleuchtung) wird ein Toleranzband (+/- 10 der Referenzmenge) vereinbart. Es erfolgt eine Mehr-/Mindermengenabrechnung. Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 90%, die Maximalabnahmemenge beträgt 110% von der vereinbarten Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
- Der Bieter muss eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben.
(hanova)
Region Hannover
241507 hanova GEWERBE mit einer Referenzmenge von kWh/a: 1.810.000
241527 hanova WOHNEN mit einer Referenzmenge von kWh/a:3.860.000
241528 hanova SERVICE mit einer Referenzmenge von kWh/a: 1.120.000
Lieferung von elektr. Energie (Ökostrom) als Vollstromversorgung.Insgesamt Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 100.780.000kWh/a.Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird.Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, o. aus solarer Strahlungsenergie, o. aus Geothermie, o. aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas u. Klärgas o. aus dem biolog. abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insb., Kernkraft, Kohle o. Gas, ist nicht zulässig.
Darstellung der Lose:Die Abnahmestellen der Teilnehmer (TN) wurden von der ausschreibenden Stelle in 8 Einzellose aufgeteilt.
Angaben zur Wertung:Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt, das den Bedingungen der Ausschreibung entspricht. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.Die Wertung bei dem vorliegendem Beschaffungsmodell erfolgt nach den Vorgaben der Nr.10 der Leistungsbeschreibung (LB).Sollte kein wirtschaftliches Angebot eingehen, wird die Ausschreibung aufgehoben.Kosten für die Bearbeitung der Angebote werden nicht erstattet.Wegen näherer Einzelheiten wird auf die LB verwiesen.
Angaben zum Unternehmen, Referenzen, Nachweise Leistungsfähigkeit/Zuverlässigkeit:Der Bieter hat im Formblatt "Bietererklärung" gemäß Anlage 4 zu dieser LB namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen u. zum Umsatz machen. Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen.In die Referenzliste sind dazu mind. 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen.Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften/Bietergemeinschaften zu machen.Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach §5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung o. gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z.B.Genehmigung nach §3EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen.Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach §5EnWG u./o. keine Genehmigung nach §3EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z.B. bei sog. "Altversorgern") alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. "Altversorger" weder die Anzeige nach §5EnWG noch die Genehmigung nach §3EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer "Einheitlichen Europäische Eigenerklärung" zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.16 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß §5EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilw. untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische o. wirtschaftliche Leistungsfähigkeit o. Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen o. wettbewerbsbeschränkenden Abreden o. Handlungen beteiligt hat u. dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.Ferner ist eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben, dass sich der Bieter vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75% der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten/Erzeugern sichert.Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen verwiesen.Hinweis:Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise / Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, oder zusätzlich zur Beurteilung der Eignung notwendig werden, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern.Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen/Erklärungen innerhalb von 4 Stunden nach Anforderung per E-Mail o. Fax nachgereicht werden.Hinweis auf Änderung von Eckpunkten der Ausschreibungsvorgaben 2023 gegenüber den bisherigen Ausschreibungsvorgaben:Gegenüber den bisherigen Energieausschreibungen weisen die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen folgende wesentliche Änderungen auf:
- Der Bieter gibt Dienstleistungspreise für die ausgeschriebenen Preisgruppen SLP, RLM und Straßenbeleuchtung getrennt für 2024 und 2025 ab. Diese werden gewertet.
- Die Energiebespreisung SLP, RLM und Straßenbeleuchtung findet getrennt für 2024 und 2025 in je 4 Teilen = Tranchen (Preisfixierungstermine: 1/4 gemäß Settlementpreis am Tage der Zuschlagserteilung; 1/4 gemäß Settlementpreis X Tage nach der Zuschlagserteilung; 1/4 gemäß Settlementpreis Y Tage nach der Zuschlagserteilung; 1/4 gemäß Settlementpreis Z Tage nach der Zuschlagserteilung) statt. Die Zuordnung Base / Peak wird von der ausschreibenden Stelle vorgegeben.
- Bei allen Abnahmestellen (SLP, RLM und Straßenbeleuchtung) wird ein Toleranzband (+/- 10 der Referenzmenge) vereinbart. Es erfolgt eine Mehr-/Mindermengenabrechnung. Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 90%, die Maximalabnahmemenge beträgt 110% von der vereinbarten Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
- Der Bieter muss eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe III.1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Hannover
Zentrale Submission
Raum A4.07
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Bieter oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Schriftverkehr sowie telefonische Fragen etc. in Zusammenhang mit dieser Ausschreibung sind ausschließlich mit der ausschreibenden Stelle zu führen.
Die weiteren Vorgaben ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung nebst Anlagen.
Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt auf der Grundlage der Vorgaben des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Teil 4 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3274) Ferner gelten die Vorgaben der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO) vom 12. April 2016.
Ferner gelten die Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in der Fassung der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts
(Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO) vom 12. April 2016, BGBl I vom 14.04.2016, S. 624.
Hinsichtlich der "Einheitlichen Europäische Eigenerklärung" gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung).
Ferner gelten die Vorgaben der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - VOL/B.
Für die Ausführung des Auftrages gilt § 128 Abs. 1 GWB.
Ferner gelten die Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge - Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG Nds. GVBl. S. 259 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
20. November 2019 Nds. GVBl. S. 354)
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig.
Die Angebotsfrist endet mit Ablauf des als Einreichungstermins festgesetzten Tages. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können hochgeladene Angebote zurückgezogen werden.
Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist der Bieter / Bewerber an das Angebot gebunden. Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, bitten wir Sie, das Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und in Textform (§ 126 b BGB) unterschrieben nebst dort genannten Anlagen bis zum Einreichungstermin auf die Vergabeplattform
hochzuladen.
Maximalmenge der beziehbaren Energie:
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 - C-216/17 - "Antitrust und Coopservice") und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 - Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 - Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los beträgt 200% der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Referenzmenge) p.a.
Die Minimalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los beträgt 50% der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Referenzmenge) p.a.
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen Regelung die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10% der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRADUED
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: +49 4131-152943
Sie können die Vergabekammer zu folgenden Zeiten erreichen:
montags bis donnerstags von 08:00 - 15:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14:30 Uhr bei der Vergabekammer eingehen, erst am darauf folgenden Arbeitstag zugestellt werden können.
freitags und an Arbeitstagen vor arbeitsfreien Tagen von 08:00 - 13:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 12:00 Uhr bei der Vergabekammer eingehen, erst am darauf folgenden Arbeitstag zugestellt werden können.
Postanschrift: Aegidientorplatz 1
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 511-16842870
Fax: +49 511-16842087
Internet-Adresse: www.hannover.de