Rahmenvertrag Mitarbeiterüberlassung IT-Betrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 0078-DLG/2023-03.219
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 51189848199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Mitarbeiterüberlassung IT-Betrieb
Der AG beabsichtigt Unterstützung für den IT-Betrieb in Form von Arbeitnehmerüberlassung zu beschaffen. Folgende Skill-Profile werden im Rahmen dieser Ausschreibung gesucht:
Skill-Profil 1: System- und Anwendungssoftwareentwicklung
Skill-Profil 2: Betriebsunterstützung
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei Rahmenvertragspartnern, gem. § 21 Abs. 4 VgV, geschlossen werden. Die konkreten Abrufe für die Arbeitnehmerüberlassung erfolgen nach der Durchführung von Miniwettbewerben zwischen den Rahmenvertragspartnern über Einzelaufträge.
Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens erhalten die drei wirtschaftlichsten Angebote den Zu-schlag. Mit diesen drei führenden Bietern wird die beiliegende Rahmenvereinbarung geschlossen.
Die Beauftragung der vertragsgegenständlichen Leistungen erfolgt anschließend über Einzelaufträge nach Durchführung eines Miniwettbewerbs zwischen den Rahmenvertragspartnern in Anwendung von § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV.
Die erneuten Vergabeverfahren werden voraussichtlich elektronisch über eine Vergabeplattform durchgeführt. Die Frist zur Einreichung von Angeboten beträgt in der Regel vierzehn Kalendertage.
Die Prüfung der eingehenden Angebote erfolgt gemäß § 56 VgV. Der Zuschlag erfolgt auf das gemäß § 58 VgV wirtschaftlichste Angebot wie folgt:
Sofern im Rahmen des Miniwettbewerbs bewertete Leistungskriterien aufgestellt wurden, ist das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen des Miniwettbewerbes das Angebot, welches nach der einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB die höchste Kennzahl Z aufweist. Die Kennzahl Z errechnet sich für jedes Angebot, das die Mindestanforderungen erfüllt, aus dem Quotienten aus Leistung L und Preis P.
Für den Fall, dass ausschließlich Mindestanforderungen an die Leistungserbringung gestellt wurden, ist das wirtschaftlichste Angebot das Angebot, das unter allen Angeboten, die sämtliche Ausschlusskriterien vollständig erfüllen, den niedrigsten Preis P aufweist (reine Preiswertung).
Der AG konkretisiert die zu erbringenden Leistungen entsprechend der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarungen und dem konkret festgestellten Bedarf. Dabei werden Festlegungen zum konkreten Leistungsinhalt, geforderten Skill-Profilen, Leistungszeitraum und -umfang etc. getroffen und die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen bestimmt.
Die Anforderungen an die anzubietenden Mitarbeiter können dabei als Mindest-/ Ausschluss- und/oder Bewertungskriterium formuliert sein. Die jeweilige Ausprägung mit Antworterwartung sowie Gewichtung und Bewertung der Kriterien je Mitarbeiterprofil sind Bestandteil der Dokumente zum erneuten Vergabeverfahren.
Im Rahmen des erneuten Vergabeverfahrens dürfen die in der Rahmenvereinbarung festgelegten Prei-se nicht überschritten werden.
Bei Einzelaufträgen, deren Auftragswert über dem aktuellen, in § 106 GWB festgelegten Schwellenwert liegen, informiert der AG die Rahmenvertragspartner, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 134 GWB. Durch Abgabe seines Angebots im erneuten Vergabeverfahren ist der Rahmenvertragspartner einverstanden, dass ggf. nicht berücksichtigten Bietern sein Name / Firmierung und Anschrift benannt wird.
Die Parteien der Rahmenvereinbarung sind nicht verpflichtet, sich an den erneuten Vergabeverfahren mit einer Abgabe eines Angebotes zu beteiligen. In diesem Fall hat bis zum Ablauf der Angebotsfrist eine begründete Absage an den AG zu erfolgen.
Die Angebotserstellung im erneuten Vergabeverfahren wird nicht vergütet.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Erfüllungsort ist die jeweilige Dienststelle der ZPD NI. Die Leistungserbringung erfolgt beim AG in Hannover, bei den AN oder im Homeoffice. Die Entscheidung über den Ort der Leistungserbringung obliegt dem AG. Erfüllungsort ist die jeweilige Dienststelle der ZPD NI. Die Leistungserbringung erfolgt beim AG in Hannover, bei den AN oder im Homeoffice. Die Entscheidung über den Ort der Leistungserbringung obliegt dem AG.
Der AG beabsichtigt Unterstützung für den IT-Betrieb in Form von Arbeitnehmerüberlassung zu beschaffen. Folgende Skill-Profile werden im Rahmen dieser Ausschreibung gesucht:
Skill-Profil 1: System- und Anwendungssoftwareentwicklung
Skill-Profil 2: Betriebsunterstützung
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei Rahmenvertragspartnern, gem. § 21 Abs. 4 VgV, geschlossen werden. Die konkreten Abrufe für die Arbeitnehmerüberlassung erfolgen nach der Durchführung von Miniwettbewerben zwischen den Rahmenvertragspartnern über Einzelaufträge.
Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens erhalten die drei wirtschaftlichsten Angebote den Zu-schlag. Mit diesen drei führenden Bietern wird die beiliegende Rahmenvereinbarung geschlossen.
Die Beauftragung der vertragsgegenständlichen Leistungen erfolgt anschließend über Einzelaufträge nach Durchführung eines Miniwettbewerbs zwischen den Rahmenvertragspartnern in Anwendung von § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV.
Die erneuten Vergabeverfahren werden voraussichtlich elektronisch über eine Vergabeplattform durchgeführt. Die Frist zur Einreichung von Angeboten beträgt in der Regel vierzehn Kalendertage.
Die Prüfung der eingehenden Angebote erfolgt gemäß § 56 VgV. Der Zuschlag erfolgt auf das gemäß § 58 VgV wirtschaftlichste Angebot wie folgt:
Sofern im Rahmen des Miniwettbewerbs bewertete Leistungskriterien aufgestellt wurden, ist das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen des Miniwettbewerbes das Angebot, welches nach der einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB die höchste Kennzahl Z aufweist. Die Kennzahl Z errechnet sich für jedes Angebot, das die Mindestanforderungen erfüllt, aus dem Quotienten aus Leistung L und Preis P.
Für den Fall, dass ausschließlich Mindestanforderungen an die Leistungserbringung gestellt wurden, ist das wirtschaftlichste Angebot das Angebot, das unter allen Angeboten, die sämtliche Ausschlusskriterien vollständig erfüllen, den niedrigsten Preis P aufweist (reine Preiswertung).
Der AG konkretisiert die zu erbringenden Leistungen entsprechend der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarungen und dem konkret festgestellten Bedarf. Dabei werden Festlegungen zum konkreten Leistungsinhalt, geforderten Skill-Profilen, Leistungszeitraum und -umfang etc. getroffen und die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen bestimmt.
Die Anforderungen an die anzubietenden Mitarbeiter können dabei als Mindest-/ Ausschluss- und/oder Bewertungskriterium formuliert sein. Die jeweilige Ausprägung mit Antworterwartung sowie Gewichtung und Bewertung der Kriterien je Mitarbeiterprofil sind Bestandteil der Dokumente zum erneuten Vergabeverfahren.
Im Rahmen des erneuten Vergabeverfahrens dürfen die in der Rahmenvereinbarung festgelegten Prei-se nicht überschritten werden.
Bei Einzelaufträgen, deren Auftragswert über dem aktuellen, in § 106 GWB festgelegten Schwellenwert liegen, informiert der AG die Rahmenvertragspartner, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 134 GWB. Durch Abgabe seines Angebots im erneuten Vergabeverfahren ist der Rahmenvertragspartner einverstanden, dass ggf. nicht berücksichtigten Bietern sein Name / Firmierung und Anschrift benannt wird.
Die Parteien der Rahmenvereinbarung sind nicht verpflichtet, sich an den erneuten Vergabeverfahren mit einer Abgabe eines Angebotes zu beteiligen. In diesem Fall hat bis zum Ablauf der Angebotsfrist eine begründete Absage an den AG zu erfolgen.
Die Angebotserstellung im erneuten Vergabeverfahren wird nicht vergütet.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 4 und 7 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er über die erforderliche unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 2 Abs. 5 AÜG verfügt. Der Bieter hat eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 2 Abs. 5 AÜG sowie den Umfang der Erlaubnis, ggf. auch für ein eingesetztes Tochterunternehmen, seinen Angebotsunterlagen beizufügen (in Form einer einfachen, nicht beglaubigten Kopie).
Ebenfalls den Angebotsunterlagen beizufügen hat der Bieter einen Nachweis, dass er ein zertifizierter Personaldienstleister nach ISO 9001 ist.
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters entsprechend III.1.3 der Bekanntmachung dienen die Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Anlage 6. Dort genannte Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind zwingend einzuhalten und führen bei Nichtvorliegen zum Ausschluss.
Speziell für die Abfrage der Skill-Profile dienen die Angaben in Anlage 6 zu Teil A.
Der Auftraggeber bewertet die in Anlage 6 benannten Skill-Profile des Bieters gemäß dem dort angegebenen Punkteschema.
Für jedes Kriterium wird pro [B]-Kriterium ein Eignungspunktwert gemäß des in Anlage 6 angegebenen Bewertungshinweises vergeben. Dieser Eignungspunktwert wird multipliziert mit der zugehörigen Gewichtung. Die vergebenen Eignungspunkte werden anschließend addiert.
Es müssen insgesamt mindestens 50 % (d.h. 5,0 Punkte) der möglichen Gesamteignungspunkte (max. 10 Pkt.) erreicht werden. Wird dieser Punktwert nicht erreicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Außer-dem müssen alle [A]-Kriterien erfüllt sein (siehe hierzu auch Punkt 1.18 dieser Leistungsbeschreibung).
Die Skill-Profile sind ausschließlich mittels des als Anlage 6_Fachliche Eignung beigefügten Formulars zu beschreiben.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDUS4
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html