Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Architektenwettbewerb: Grundschule Heeseberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2130
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Helmstedter Straße 17
Ort: Jerxheim
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38381
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FB III Bauen, Planen, Umwelt - Herr Kaminsky
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.samtgemeinde-heeseberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Architektenwettbewerb: Grundschule Heeseberg
Aufgrund der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2026 beabsichtigt die Samtgemeinde Heeseberg die bestehende Grundschule zur Ganztagsschule umzubauen und um eine Zweifeldturnhalle zu erweitern. Auftragsgegenstand ist der Umbau der Grundschule Heeseberg zur Ganztagsschule mit Zweifeldturnhalle.
Im Zuge dieser Maßnahme soll zudem der zusätzliche Raumbedarf über ca. 1000 m² (Aula, Mensa, Unterrichtsräume und Büros) gedeckt werden. Das Grundstück hat eine Fläche von 8.471 m² und liegt im Süden der Gemeinde Jerxheim.
Der zu realisierende Erweiterungsneubau soll den hohen Anspruch an modernes, energetisch hocheffizientes Bauen mit optimalen Standards erfüllen und in seiner Gestaltung, Energieeffizienz, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit ein Schulgebäude mit Vorbildfunktion werden.
Zweck des Wettbewerbs ist es, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und einen geeigneten Architekten als Auftragnehmer für die Planungsleistungen zu ermitteln.
Dazu sind Gesamtplanungsleistungen gemäß § 34 Objektplanung und § 39 Freianlagen LPH 2-9, § 51 Tragwerksplanung LPH 2-6 und § 55 Technische Ausrüstung AG 1-6 + 8 LPH 2-9 zu erbringen.
Die Beauftragung erfolgt in 5 Stufen:
Stufe 1: LPH 2
Stufe 2: LPH 3
Stufe 3: LPH 4
Stufe 4: LPH 5+6
Stufe 5: LPH 7-9
Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß der Wettbewerbsauslobung.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. der gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind zwingend die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.
Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen. Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die Anlage 1 "Bewerber- / Bietergemeinschaft" und der Ergänzungsbogen "Bewerbergemeinschaft zum Teilnahmeantrag" für jedes Mitglied auszufüllen und beizulegen.
Bei Unteraufträgen mit Eignungsleihe sind neben dem Mantelbogen für jeden Unterauftragnehmer der Ergänzungsbogen hinsichtlich der geliehenen Leistungen sowie die Anlage 2 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" auszufüllen und einzureichen.
Beabsichtigt ein Bewerber Teile der Leistung von Unterauftragnehmern (ohne Eignungsleihe) ausführen zu lassen, muss er mit Abgabe der Wettbewerbsarbeit (Zusammen mit der Verfassererklärung) Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen angeben und die vorgesehenen Nachunternehmen benennen (Anlage 2).
Der öffentliche Auftraggeber prüft vor Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind.
Bewerberfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung s. unter II.1.1) umgehend, jedoch bis 7 Kalendertage vor Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (s. unter IV.2.2) über die Plattform zu stellen. Die Beantwortung von Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Schlusstermin eingehen, kann nicht garantiert werden. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4V68F8
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131-1334
Fax: +49 4131-152943
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.