Postdienstleistungen für den Landkreis Goslar Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-98
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klubgartenstraße 6
Ort: Goslar
NUTS-Code: DE916 Goslar
Postleitzahl: 38640
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 532176199
Fax: +49 53217699199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen für den Landkreis Goslar
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Postsendungen des Landkreises Goslar vom 01.01.2024 - 31.12.2027
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Briefe und Postkarten bundesweit und international
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Elektronische Postzustellungsaufträge (ePZA) bundesweit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung in ein Handelsregister,
Vorlage der Lizenz gemäß § 5 PostG.
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB,
Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren,
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG,
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Vorlage von zwei Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.