Versicherungsdienstleistungen (Gebäude- und Inhaltsversicherungen) für Liegenschaften der Stadt Schneverdingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schulstr. 3
Ort: Schneverdingen
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29640
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Verwaltung
E-Mail:
Telefon: +49 5193/93-126
Fax: +49 5193/93-190
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schneverdingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versicherungsdienstleistungen (Gebäude- und Inhaltsversicherungen) für Liegenschaften der Stadt Schneverdingen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Versicherungsdienstleistungen (Gebäude- und Inhaltsversicherungen) für 59 Liegenschaften der Stadt Schneverdingen
Versicherungszeitraum: 01.01.2024, 0:00 Uhr bis 31.12.2025, 24:00 Uhr. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, soweit nicht 5 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen
Es werden Versicherungsdienstleistungen im Bereich der Gebäude- und Inhaltsversicherungen im offenen Verfahren für 59 Liegenschaften der Stadt Schneverdingen ausgeschrieben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe der Versicherungsdienstleistungen (Gebäude- und Inhaltsversicherungen) für die Liegenschaften der Stadt Schneverdingen
Nationale Identifikationsnummer: DE 245 069 617
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30140
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5113622912
Fax: +49 511362742912
Internet-Adresse: https://www.vgh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht Innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 Nr. 2 GWB.