Rahmenvereinbarung Komponenten HPE Aruba Networking Referenznummer der Bekanntmachung: 23/019
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Komponenten HPE Aruba Networking
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung für den Bezug von Komponenten des Herstellers HPE Aruba Networking einschließlich Dienstleistungen.
IT.Niedersachsen Göttinger Chaussee 259 30459 Hannover
Der Landesbetrieb IT.Niedersachsen (IT.N) betreibt als zentraler IT-Dienstleister für die Landesverwaltung in Niedersachsen eine zentrale, stabile und sichere Kommunikationsplattform für interne und externe Kunden mit unterschiedlichen Sicherheitsstufen.
Die technische Umsetzung der Data Center Netzwerkinfrastruktur mit Produkten des Herstellers HPE Aruba Networking, wird als "Service Area Version 2.0" unter Verwendung einer systemspezifischen Data-Center-Flex-Fabric-Architektur, bezeichnet.
Mit einer produktbezogenen Ausschreibung soll eine unterbrechungsfreie Beschaffungsmöglichkeit von HPE Aruba Networking Netzwerk-Komponenten (Hard- und Software) einschließlich Support Services und für die Erbringung von Dienstleistungen für Beratung und Installation durch einen Lieferanten/Dienstleister gewahrt werden.
Diese Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für:
- den Kauf von Hardware
- Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf)
- Herbeiführung der Betriebsbereitschaft (z. B. durch Projektierung, Installation, und Konfiguration der Systemkomponenten)
- den Kauf von Support Services
- Instandhaltungs- und Pflegeleistungen (z. B. Störungsbeseitigung)
- Dienstleistungen wie z. B. Planung, Installation, Schulung oder technische Workshops
Die Rahmenvereinbarung wird für das Land Niedersachsen, vertreten durch IT.Niedersachsen ausgeschrieben.
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat anzugeben,
- dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Der Bieter hat anzugeben,
- dass er in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.
- dass er ein neu gegründetes Unternehmen ist und er die geforderte Erklärung noch nicht oder nicht vollständig erbringen kann. Ein separates Dokument ist / andere Unterlagen sind dem Angebot zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beizufügen.
Der Bieter hat anzugeben,
- dass die fachlichen Erfahrungen und Qualifikationen seines Unternehmens im HPE-Aruba Netzwerk Umfeld vom Hersteller mit dem Partner Status "Platinum" zertifiziert worden sind. Dieser Status kann auch für die Jahre 2021 und 2022 nachgewiesen werden.
- dass er ein neu gegründetes Unternehmen ist und er die geforderte Erklärung noch nicht oder nicht vollständig erbringen kann. Ein separates Dokument ist / andere Unterlagen sind dem Angebot zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beizufügen.
Der Bieter hat anzugeben,
- dass sein Unternehmen angestellte Mitarbeiter (MA) beschäftigt, die im Umgang mit den von ihm angebotenen HPE-Aruba Produkten vertraut sind und somit auch umfassenden Support für die Hardware und Software bieten können.
Der Bieter verfügt zur Vertragsschließung über angestellte MA mit den folgenden Aruba Expert, Professional oder Associate Zertifizierungen im Bereich HPE-Aruba:
- Aruba Sales Certification: 6 MA
- Aruba Certified Mobility Professional (ACMP) oder Aruba Certified Mobility Assotiate (ACMA), mindestens 4 MA
- Aruba Certified Switching Professional (ACSP) oder Aruba Certified Switching Associate (ACSA), mindestens 4 MA
- Aruba Certified Design Professional (ACDP) oder Aruba Certified Design Associate (ACDA), mindestens 1 MA
- Aruba Certified Design Expert (ACDX), mindestens 1 MA
- Aruba Certified Mobility Expert (ACMX), mindestens 1 MA
- Aruba Certified ClearPass Expert (ACCX), mindestens 1 MA
Restriktion: Ein Mitarbeiter kann maximal zwei HPE Rollen ausüben!
Es dürfen nur Mitarbeiter/innen berücksichtigt werden, die über ein angestelltes Arbeitsverhältnis mit dem Bieter verfügen (keine Freiberufler).
Das Einsatzgebiet der geforderten zertifizierten MA ist Hannover und Hamburg.
Der Bieter hat anzugeben,
- dass sein Unternehmen Projekte zum Aufbau von Data Center Netzwerken in Form einer "vollvermaschten HPE/Aruba-Flex-Fabric-Architektur" innerhalb eines RZ mit den Netzwerk-Komponenten des Herstellers HPE/Aruba, durchgeführt hat.
- dass er ein neu gegründetes Unternehmen ist und er die geforderte Erklärung noch nicht oder nicht vollständig erbringen kann. Ein separates Dokument ist / andere Unterlagen sind dem Angebot zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beizufügen.
Der Bieter hat anzugeben,
- dass alle eingesetzten Mitarbeiter eine Sicherheitsüberprüfung der Stufe "SÜ1 Land" besitzen.
Der Bieter hat anzugeben,
- dass alle eingesetzten Mitarbeiter, die in direktem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen, die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Der Bieter hat anzugeben,
- dass für das Unternehmen keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- dass die vorstehende Erlärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgegeben werden kann. Ein Ausschlussgrund vom Vergabeverfahren besteht jedoch nicht, dies wird in einem separaten Dokument näher ausgeführt. Das separate Dokument ist dem Angebot beigefügt.
Der Bieter hat anzugeben,
- dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde.
- dass das Unternehmen die vorstehende Erklärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgegeben kann. Ein Ausschlussgrund vom Vergabeverfahren besteht jedoch nicht, dies wird in einem separaten Dokument näher ausgeführt. Das separate Dokument ist dem Angebot beigefügt.
Der Bieter hat anzugeben,
- dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt.
Der Bieter hat anzugeben,
- dass er nicht zu den Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
Der Bieter hat anzugeben,
- dass Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, nicht zu den Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
Der Bieter hat anzugeben, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YWVJA2SZY
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.