Neubau Heinz-Neukäter-Schule Varel Referenznummer der Bekanntmachung: 10.70.13-22-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenallee 1
Ort: Jever
NUTS-Code: DE94A Friesland (DE)
Postleitzahl: 26441
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle - Frau Dieken
E-Mail:
Telefon: +49 44619192670
Fax: +49 44619198310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.friesland.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.friesland.de/vergabe/oeffentliche-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Heinz-Neukäter-Schule Varel
Leistung gem. § 53ff HOAI 2021, Leistungbild Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 , Anlagengruppen 1-3, Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung für den Neubau einer Förderschule und einer Sporthalle.
26316 Varel
Auftraggeber ist der Landkreis Friesland. Der Landkreis Friesland beabsichtigt in Varel den Neubau einer Förderschule inklusive Einfeldsporthalle mit ca. 6.924 m2 Nutzungsfläche, sowie die Neukonzeption der direkt angrenzenden Außensportanlage. Die Heinz-Neukäter-Schule ist eine Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung.
Für die Planungsleistungen „Gebäude und Innenräume“ und „Freianlagen“ wurde ein Realisierungswettbewerb ausgeschrieben. Das anschließende Verhandlungsverfahren ist abgeschlossen, der Entwurf des Architekten ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Fachplanungen Tragwerksplanung, die TGA HLS, und Elektro werden mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die
Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Die Neubebauung wird 2- geschossig ohne Unterkellerung erfolgen. Die Sporthalle ist in das Schulgebäude integriert.
Der Neubau wird entsprechend mit einer Trinkwasserversorgung, einer Heizung und einer Lüftungsanlage versehen. Dabei ist in der Planungsphase die wirtschaftlichste Möglichkeit zu ermitteln und zu planen. Der Energiebedarf und der Energieträger haben in der Wärmeversorgung eine bedeutende Rolle.
Generell ist geplant, auch Klassenräume mit einer Be- und Entlüftung auszustatten um das Raumklima und die Lufthygiene an aktuelle Anforderungen anzupassen.
Ob dies über eine zentrale Lüftungsanlage oder hybride Modelle geschieht ist in der Planung zu ermitteln.
Folgende Unterlagen müssen von allen Mitgliedern einer BG vorgelegt werden: Bewerbungsbogen, Auszug aus gerichtlichem Register, Eigenerklärung
(sh. Anlage 4), Nachweis Berufshaftpflichtversicherung und ggfs. Erklärung über Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfall, Bescheinigung in
Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherungsträger
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistung gem. Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1, 2 und 3 §§ 53 – 56 HOAI 2021
Ort: Oldenburg in Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26125
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131150
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammerniedersachsen-144803.html
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134
Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131150
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammerniedersachsen-144803.html