Linie 8 Planungsleistungen Ingenieurbauwerke Lph 6 Referenznummer der Bekanntmachung: X-BTE-2023-0003
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Leester Str. 88
Ort: Weyhe
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 28844
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4215596626
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bte-eisenbahn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Linie 8 Planungsleistungen Ingenieurbauwerke Lph 6
Verlängerung der Linie 8 über Stuhr - Weyhe - Leeste
Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung
Lph. 6, optional 7 bis 9 sowie besondere LeistungenIngenieurleistungen des Leistungsbildes
BTE Bremer-Thedinghauser Eisenbahn GmbH
Leester Straße 8 28844 Weyhe
Verlängerung der Linie 8 über Stuhr - Weyhe - Leeste
Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung der Leistungsphasen 6, optional 7 bis 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Erklärungen gem. NTVergG: Erklärung Bau- oder Dienstleistungen.
Weitere einzureichende Unterlagen sind den Vergabeunterlagen unter "058-IB-EA-00_10203_EU_Aufforderung Angebotsabgabe_03-22" zu entnehmen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Siehe Spezifikation in den Ausschreibungsunterlagen.
Folgende Erklärungen und Nachweise der Bekanntmachung sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen:
Die Vorlagevon Eigenerklärungen ist notwendig. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschafthochzuladen. Für den
Fall, dass für die Erbringung der Leistungen Nachunternehmer vorgesehen werden, sindvom Nachunternehmer ebenfalls sämtliche der nachfolgend aufgeführte Unterlagen beizufügen.
Für Bietergemeinschaften: Die Unterlagen sind so zusammenzustellen, dass unter jedem der aufgeführtenPunkte (geforderte Unterlagen) die Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft hinterlegt sind.
Siehe Spezifikation in den Ausschreibungsunterlagen:
1) Von dem Bewerber sind Auskünfte zu erteilen, ob und auf
welche Art Wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen
bestehen;
2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
bzw. § 124 GWB in Verbindung mit § 142 GWB
3) Juristische Personen haben auf Verlangen einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Des weiteren werden Angaben für die Bewertung der Zuschlagskriterien (Qualtiät) auf eigener Anlage benötigt.
3 % Mängelhaftungsbürgschaft
5 % Vertragserfüllungsbürgschaft
Bankbürgschaft bei Vorauszahlung.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das aktuelle Formblatt "Vertragserfüllungsbürgschaft" des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung
muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen.
Zahlungsbedingungen gemäß "Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau"
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass wir gemäß EU-Recht seit dem 18.10.2018 keine schriftlichen Unterlagen entgegennehmen dürfen. Es ist möglich, dass in den Unterlagen auf die Option der schriftlichen Einreichung vonUnterlagen verwiesen wird, diese Option besteht nicht mehr.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131/15-3306
Fax: +49 4131/15-2943
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).