Hydrofarc- und Permeabilitätsmessungen Referenznummer der Bekanntmachung: EMOVGV3T-23-01-SL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5171/430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hydrofarc- und Permeabilitätsmessungen
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) führt die Stilllegung des Endlagers fürs radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) durch. Bestandteil der Stilllegungsmaßnahmen für das ERAM ist die Errichtung von Langzeitabdichtungen in Strecken im Steinsalz. Des Weiteren ist ein Streckenabdichtungsbauwerk im Hauptanhydrit vorgesehen.
Die Streckenabdichtungen stellen wesentliche Bausteine des Sicherheitskonzeptes dar. Sie behindern den Lösungstransport in die Einlagerungsbereiche und behindern dadurch den Nuklidtransport aus diesen Bereichen heraus.
Für die Planung der potentiellen Streckenabdichtungen ist eine geotechnische Erkundung durch Permeabilitäts- und Hydrofracmessungen erforderlich.
Morsleben
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) führt die Stilllegung des Endlagers fürs radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) durch. Bestandteil der Stilllegungsmaßnahmen für das ERAM ist die Errichtung von Langzeitabdichtungen in Strecken im Steinsalz. Des Weiteren ist ein Streckenabdichtungsbauwerk im Hauptanhydrit vorgesehen.
Die Streckenabdichtungen stellen wesentliche Bausteine des Sicherheitskonzeptes dar. Sie behindern den Lösungstransport in die Einlagerungsbereiche und behindern dadurch den Nuklidtransport aus diesen Bereichen heraus.
Für die Planung der potentiellen Streckenabdichtungen ist eine geotechnische Erkundung durch Permeabilitäts- und Hydrofracmessungen erforderlich.
Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln,auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Meesmannstr. 49,
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 44807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.