Pflege der Außenanlagen (Grünflächen), sowie Winterdienst BGE Peine
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5171/43-1263
Fax: +49 5171/43-1502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege der Außenanlagen (Grünflächen), sowie Winterdienst BGE Peine
Die Ausschreibung umfasst die Pflege der Außenanlagen (Grünflächen) sowie den Winterdienst auf
dem Grundstück der Zentrale der BGE in Peine sowie den Winterdienst in der Liegenschaft :Woltorfer Straße 76, Peine
BGE Peine, Eschenstr. 55, 31224 Peine
BGE-Liegenschaft, Woltorfer Str. 76, 31224 Peine
Die Ausschreibung umfasst die Pflege der Außenanlagen (Grünflächen) sowie den Winterdienst auf
dem Grundstück der Zentrale der BGE in Peine sowie den Winterdienst in der Liegenschaft :Woltorfer Straße 76, Peine
Die Beauftragung erfolgt zunächst für 2 Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um
ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis zum 31.10. des Jahres vor Ablauf durch den
Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag kann max. 3-mal verlängert werden.
Erfüllung der genannten Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen u. technischen Leistungsfähigkeit. Unter den die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerbern wird ermittelt, welche Bewerber aufgrund der vorgelegten Angaben u. Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheinen, die zu vergebende Leistung zu erbringen. Unter diesen Bewerbern wird anhand vgl. Bewertung der vorgelegten Unternehmens- u. Referenzangaben ermittelt, welche zu den am besten geeigneten Bewerbern zu zählen sind u. zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. In die Bewertung der Teilnahmeanträge der die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerber gehen der Umsatz des Bewerbers, die Mitarbeiterstruktur, die technische Ausstattung und die dargestellten Referenzprojekte folgendermaßen ein: Der Bewerber sollte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 2 Mio. EUR erzielt haben. Der durchschnittliche Jahresumsatz geht nachfolgendem Punktesystem ab 2 Mio. EUR = 1 Punkt, ab 5 Mio. EUR = 2 Punkte und gehen zu 20 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Bei der Mitarbeiterstruktur sollte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresmittel mind. 30 eigene Vollzeitkräfte im Garten- und Landschaftsbau beschäftigt haben. Die Anzahl der eigenen Vollzeitkräfte wird wie folgt bewertet: bis 30 Mitarbeiter = 1 Punkt, über 50 Mitarbeiter = 2 Punkte und gehen zu 10 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Technische Ausstattung im Bereich Grünflächenpflege sowie Winterdienst: Die technische Ausstattung wird nach einem Punktesystem von 0 (ungenügend) bis 5 (sehr gut) bewertet und geht zu 20 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Der Bewerber hat Angaben und Nachweise über seine vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre zu erbringen. Erläuterungen sind als Anlage auf jeweils maximal einer DIN A4 Seite vorzulegen; es sind Ausführungszeit, Anzahl der Mitarbeiter, Ansprechpartner der Auftraggeber, und – soweit vorhanden – Referenzschreiben beizufügen. Die fachliche Eignung des Bewerbers setzt Erfahrungen mit Unterhaltungspflege im Garten- und Landschaftsbau voraus. Die Bewertung der Referenzen erfolgt nachfolgendem Punktsystem:
— 0 Punkte: nicht vergleichbares Referenzobjekt,
— 1 Punkt: nur annähernd vergleichbares Referenzobjekt,
— 2 Punkte: mit geringen Einschränkungen vergleichbares Referenzobjekt,
— 3 Punkte: vergleichbar Referenzobjekt,
— 4 Punkte: vergleichbares Objekt besonderer Qualität.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bescheinigung über die Eintragung in das zuständige Berufs- oder Handelsregister
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag gefordert war, werden nachgefordert (§ 56 Abs. 2 VgV).
- Nachweis über die Zahlung
der Sozialversicherungsbeiträge
der Arbeitslosenversicherung
der Rentenversicherung
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung (>/= 5 Mio. € für Personenschäden bzw. 10 Mio. € für Sachschäden).
Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme kann
zusätzlich zum Versicherungsnachweis eine Eigenerklärung beigefügt werden, dass die
Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden.
- aktuelle Bescheinigung in Steuersachen ausgestellt durch das zuständige Finanzamt
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag gefordert war, werden nachgefordert (§ 56 Abs. 2 VgV).
Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. € für Personenschäden bzw. mind. 10 Mio. € für Sachschäden
- Erklärung über die jahresdurchschnittlich während der letzten drei Jahre beschäftigen Mitarbeiter
- Nachweis über die wirtschaftliche Kapazität zur Übernahme der Dienstleistung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag gefordert war, werden nachgefordert (§ 56 Abs. 2 VgV).
Vom Bieter ist eine Eigenerklärung, dass kein Verstoß gegen das Gesetz zur Wettbewerbsbeschränkung (nach § 123 und § 124 GWB) vorliegt, (siehe hierzu: Bewerbungsformular Punkt IV) Eine fehlende Angabe/Eigenerklärung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Vom Bieter ist die Eigenerklärung in Bezug auf die Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Eine fehlende Eigenerklärung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag gefordert war, werden nachgefordert (§ 56 Abs. 2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge /Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und bis zum Öffnungstermin ausschließlich elektronisch in Textform über Subreport hochzuladen Eine Übermittlung von Angeboten per E-Mail oder in Papierform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Für die Bieter, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen, wird ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister von der BGE angefordert.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen istder nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen AuftragoderderKonzessionhatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften einschaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.