Maler-Beschichtungsarbeiten - Sanierung Hörsaalgebäude (C2C3), Pockelsstr. 2-2a, 38106 Braunschweig Referenznummer der Bekanntmachung: VOB GB3 23/020-35 EU
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Spielmannstraße 10
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abt. 39
E-Mail:
Telefon: +49 531391-4420
Fax: +49 531391-4450
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tu-braunschweig.de/gb3/fb1/abt39
Abschnitt II: Gegenstand
Maler-Beschichtungsarbeiten - Sanierung Hörsaalgebäude (C2C3), Pockelsstr. 2-2a, 38106 Braunschweig
Die TU Braunschweig plant eine umfassende Sanierung der Hörsäle am Okerufer. Eine erste Brandschutzsanierung wurde bereits 2017 umgesetzt. Der seit der ersten Sanierung stark in die Jahre gekommene Innenausbau sowie die technische Ausstattung sollen einer umfänglichen Sanierung und Erneuerung unterzogen werden. Das Bestandsgebäude wird im Zuge dieser Sanierung brandschutztechnisch ertüchtigt, um die Bestandssituation zu verbessern.
Pockelsstr. 2-2a 38106 Braunschweig
- Malerarbeiten Wände ca. 2060m²
- Malerarbeiten Decke ca. 1870m²
- Beschichtungsarbeiten ca. 205m²
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 EU Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen (§ 6b EU Abs. 1 und Abs. 2 VOB/A 2019). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Abs. 2 VOB/A 2019:- den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (Eigenerklärung), - ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt wurden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
(Eigenerklärung),- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (Eigenerklärung),- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (Eigenerklärung).
Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Abs. 3 VOB/A 2019: - die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Eigenerklärung), - die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (Eigenerklärung), - dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (Eigenerklärung).
Erklärung zur Tariftreue / zum Mindestentgelt gemäß § 4 NTVergG sind bei Bau- und Dienstleistungen die gültigen und durch Rechtsverordnung verbindlichen Mindestlohn-Tarifverträge aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes einzuhalten. Soweit kein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet oder der Mindestlohn des geltenden Tarifvertrags geringer als brutto 12,00 pro Stunde ist, gilt verpflichtend der gesetzliche Mindestlohn von 12,00/Std. Die Erklärung zur Tariftreue / zum Mindestentgelt gemäß § 4 NTVergG liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Es findet eine elektronische Angebotseröffnung ohne Bieter oder Bevollmächtigte statt. Die im Rahmen des Eröffnungstermins gemäß § 14 EU Absatz 3 Buchstabe a bis d VOB/A genannten Informationen werden den Bietern unverzüglich über den Kommunikationsweg des Vergabeportals Niedersachsen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie die Abgabe des Angebots erfolgen elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabeportal.niedersachsen.de
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY4DU9Y
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131/1529-43
Rüge innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 3 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Postanschrift: Spielmannstraße 10
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38106
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 531391-4133
Fax: +49 531391-4450
Internet-Adresse: https://www.tu-braunschweig.de/gb3/fb1/abt39