PJ-000254-Gewerk 2601 allgem. med.techn. Gerät Referenznummer der Bekanntmachung: KOS_2023_07_25
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Finkenhügel 1
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-os.de
Abschnitt II: Gegenstand
PJ-000254-Gewerk 2601 allgem. med.techn. Gerät
Das Klinikum Osnabrück (AG) plant diverse medizintechnische Geräte (s. Leistungsverzeichnis) für die Erweiterung des Zentral-OP zu beschaffen.
Klinikum Osnabrück GmbH Am Finkenhügel 1 49076 Osnabrück
Für die Ausstattung des Zentral-OP sind insb. folgende Gegenstände zu liefern:
Hyperthermiegerät, Blut-Infusionswärmer,
Videolaryngoskop, Schalendständer,
HF-Chirurgie-Gerät, Raugas-/Chir.Absaugung,
Medikamentenkühschrank, Instrumenten-/
Zureichetische, OP-Fahrdrehhocker, Narkose-/
Behandlungswagen, Arbeitsstuhl (s. im Einzelnen im Leistungsverzeichnis)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Lieferleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen (Formblatt 124)
Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Referenzprojekten.
Als vergleichbar angesehen werden Lieferungen, die zu 80% mit den Positionen im LV übereinstimmen und mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen. Wir weisen darauf hin, dass die im LV aufgeführten Positionen gleich zu gewichten sind.
Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzen
gefordert:
- Angabe der Projektbezeichnung;
- Angabe des Auftraggebers;
Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber
(Name, Telefon, E-Mail);
- Angaben zum Projekt
- Ausführungszeitraum inklusive Datum
der Abnahme;
- Auftragssumme (EUR, netto);
- Projektbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Lieferanschrift:
Klinikum Osnabrück GmbH
Zentrale Warenannahme
Am Finkenhügel 1
49076 Osnabrück
Rechnungsanschrift ausschließlich digital an :
Klinikum Osnabrück GmbH
Zentraler Rechnungseingang
Am Finkenhügel 1
49076 Osnabrück
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6D678B
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131152-943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131152-943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.