Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) im Landkreis Osnabrück Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2023 - 290
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 541/501-1100
Fax: +49 541/501-61100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) im Landkreis Osnabrück
Betrieb eines On-Demand-Verkehrs, damit der ÖPNV in der Region insgesamt deutlich attraktiver gestaltet werden kann.
Der Betrieb ist zunächst vom 05.02.2024 bis 31.12.2025 geplant.
Landkreis Osnabrück 49082 Osnabrück, Stadt Bramsche 49565 Bramsche, Stadt Melle 49324 Melle, Samtgemeinde Bersenbrück 49593 Bersenbrück
Der Landkreis Osnabrück hat sich zum Ziel gesetzt, den Umweltverbund zu stärken und somit Emissionen zu verringern, die auf den Verkehr zurückzuführen sind. Dafür wird ein ganzheitliches Mobilitätskonzept erstellt, welches die verschiedenen Ebenen des Bedienungsangebots berücksichtigt und miteinander verknüpft. Jede Ebene des Primär-, Sekundär- und Tertiärnetzes wird umfassend modernisiert. Der Nahverkehrsplan (NVP) soll dabei stets als richtungsweisend für die Maßnahmen gelten. Als Teil der umfassenden Maßnahmen soll ein ÖPNV-integriertes On-
Demand-System mit Ridepooling etabliert werden.
Mit dem Angebot eines On-Demand-Verkehrs soll der ÖPNV in der Region insgesamt deutlich attraktiver gestaltet werden.
Vorerst wird dieses in drei Kommunen aufgebaut. Perspektivisch ist gewünscht, das Angebot auf den gesamten Landkreis auszuweiten.
Das Primärnetz umfasst im Landkreis Osnabrück den regionalen Schienenverkehr sowie Schnellbuslinien. Das Sekundärnetz
ist deutlich engmaschiger und beinhaltet grundsätzlich die Hauptachsen in den jeweiligen
Kommunen.
Der geplante On-Demand Verkehr wird in das Tertiärnetz eingegliedert, welches die Feinerschließung der jeweiligen Kommunen bildet. Dieser kommt dabei der Forderung nach bedarfsgerechter Mobilität nach, welche in einer repräsentativen Bedarfsumfrage im Landkreis identifiziert wurde.
In einer umfassenden Potenzialanalyse wurde die Realisierungsmöglichkeit von On-Demand-Systemen in den verschiedenen Kommunen des Landkreises analysiert. Daraus wurden die drei Kommunen mit dem höchsten Potenzial ausgewählt, zwei davon werden nach RegioStar 7 als "städtisches Gebiet" kategorisiert (Bramsche und Melle), eine wird der Kategorie "ländliches Gebiet" zugeordnet (Samtgemeinde Bersenbrück). Das System soll in den drei Kommunen flächendeckend angeboten und einheitlich ausgestaltet werden. Dafür werden insgesamt 14 Fahrzeuge mit 6 Sitzplätzen eingesetzt. Sowohl Fahrzeuge, Personal und der Betrieb werden im Rahmen einer Komplettvergabe von einem externen Unternehmen gestellt und der Betrieb durchgeführt. Auch die Dispositions- und Buchungssoftware gehört zu diesem Umfang.
Auftraggeber ist der Landkreis Osnabrück als zuständiger ÖPNV-Aufgabenträger.
Der Betrieb ist zunächst vom 05.02.2024 bis 31.12.2025 geplant. Es besteht eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Das Nähere regelt der Vertrag. Der Auftraggeber behält sich vor, den Start des Betriebs um bis zu einen Monat zu verschieben, wenn dies aufgrund der Kürze der Rüstzeit erforderlich ist.
Start des Betriebs ist in allen Teilgebieten (siehe Kapitel 2.4) der 05.02.2024.
Alle Vorgaben der Leistungsbeschreibung und übrigen Vertragsunterlagen sind, sofern nicht etwas anderes explizit angegeben ist, spätestens bei Betriebsaufnahme zu erfüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A) Interessierte Unternehmen bewerben sich per an die oben unter Ziffer I.1 genannte Stelle zu richtendem Teilnahmeantrag um die Teilnahme am hiesigen Verhandlungsverfahren. Hierbei sind die unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link abzurufenden Vordruck-Unterlagen zwingend zu verwenden. Der Bewerber stellt seinen Teilnahmeantrag über das zuvor benannte E-Vergabe-Portal. In seinem Antrag benennt er eine Person (Name mit allen Kontaktdaten inkl. E-Mail-Adresse), die für die Dauer des Verfahrens Ansprechpartner des Bewerbers für die Vergabestelle ist.
B) Der Bewerber weist seine Eignung für die zu vergebenden Leistungen und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) durch die Vorlage eines Handelsregisterauszugs gemäß dem hiesigen Buchstaben D) sowie der in III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Unterlagen nach. Die geforderten Nachweise sind dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache beizulegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bewerber zu tragen. Der Bewerber trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise im Fall nichtdeutschsprachiger Unterlagen. Der Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag übersandten Nachweise und Erklärungen.
C) Bewerbergemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag ihre Mitglieder bezeichnen. Nachträgliche Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren. Bewerbergemeinschaften benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Der Vertreter muss für das gesamte Verfahren Vollmacht haben, insbesondere um - den Teilnahmeantrag zu stellen,
- die Angebote abzugeben und zurückzuziehen,
- Verhandlungen mit dem Auftraggeber zu führen,
- Vertraulichkeiten zuzusichern und entsprechende Vereinbarungen mit Wirkung für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abzuschließen. Die zu erteilende Vollmacht ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft unterschrieben abzugeben.
D) Von den Bewerbern ist ein Handelsregisterauszug (hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind) oder eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers mit Übersetzung ins Deutsche beizubringen. Der Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 10.05.2023 datieren. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung beizufügen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
Vordruck 3: Eigenerklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123f. GWB
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bewerbers, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags:
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Antragsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
2. der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Antragsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
3. der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat;
4. der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bewerbers weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe nicht vorgelegen haben;
5. der Bewerber sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe nicht vorgelegen haben;
6. weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe eine schwere und die Integrität des Bewerbers infrage stellende Verfehlung begangen hat;
7. der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
8. nach Kenntnis des Bewerbers kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte;
9. der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
10. der Bewerber nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG (Mindestlohngesetz) oder § 23 AentG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist;
11. weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Antragsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 SchwarzArbG (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; (Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards fortgesetzt).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
(Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) oben begonnenen Auflistung):
12.) der Bewerber keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat;
13) der Bewerber über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bewerber dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne des § 45 Abs. 4 und 5 VgV (Vergabeverordnung) unverzüglich nachweisen kann.
14) der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
B) Bewerber können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Teilnahmeantrag in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bewerbers über vom Bewerber in den letzten 3 Jahren erbrachte softwarebasierte On-Demand-Verkehrsleistungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen On-Demand-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmers unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der On-Demand-Dienste vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist,dass der Bewerber in den letzten 3 Jahren im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs mindestens
- softwarebasierte On-Demand-Verkehrsleistungen (die den Betrieb der Verkehrsleistung mit eigenem Fahrpersonal inkl. Stellung der Software umfassen) über mindestens drei Monate erbracht hat, bei denen in der über mindestens drei Monate bestehenden Wochenspitze (alle angegebenen Referenzleistungen addiert) mindestens 14 Fahrzeuge parallel eingesetzt wurden und bei denen eine auch für die hiesige Leistungserbringung vorgesehene Software verwendet wurde.
- softwarebasierte On-Demand-Verkehrsleistungen (die den Betrieb der Verkehrsleistung mit eigenem Fahrpersonal inkl. Stellung der Software umfassen) über mindestens drei Monate erbracht hat, bei denen zumindest auch batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge zum Einsatz gekommen sind.
Dabei ist es ausreichend, wenn der Bewerber jeweils entweder selbst die Verkehrsleistungen und die Software gestellt hat oder als Haupt- oder Subunternehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft die Verkehrsleistungen oder die Software gestellt hat, sofern es sich jeweils um einen integrierten Auftrag (Software und Verkehrsleistungen von einem einheitlichen Auftragnehmer) gehandelt hat und ein Sub- oder Hauptunternehmer des Bewerbers oder anderes Mitglied der Bietergemeinschaft die Software oder Verkehrsleistungen gestellt hat. Erforderlich ist aber in jedem Fall, dass Erfahrungen sowohl im Hinblick auf die Stellung von Verkehrsleistungen als auch im Hinblick auf die Stellung von Software nachgewiesen werden.
Eine softwarebasierte On-Demand-Verkehrsleistung liegt vor, wenn die Buchung der Fahrten bzw. Anmeldung der Fahrtwünsche und die Distribution der Fahrzeuge mittels eines voll oder über Schnittstellen integrierten IT-Systems erfolgt, bei dem die Buchung/Fahrtwunschanmeldung mindestens durch eine smartphonebasierte Buchungsapp für die Fahrgäste vorgenommen werden kann, und das innerhalb eines bestimmten Bediengebietes automatisch dynamische Fahrtrouten unabhängig von vorab festgelegten (Linien-)Fahrplänen oder vorgegebenen Fahrtzeiten aufgrund der Fahrtwünsche vorgeben und automatisch und dynamisch mehrere Fahrtwünsche zu einer Fahrt zusammenfassen kann.
Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§§ 3 ff. PBZugV.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG). Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 21.08.2023 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Hinweis: In den Vergabeunterlagen stehen im Übrigen auch Entwürfe für die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs relevant werdenden Vergabeunterlagen zur Orientierung bereit. Die entsprechend gekennzeichneten Dokumente sind ausdrücklich nicht für die zunächst erforderliche Abgabe eines Teilnahmeantrags relevant (insbesondere hat derzeit auch keine Angebotsabgabe zu erfolgen); es ist zunächst allein der Teilnahmeantrag (nebst den für diesen geforderten Angaben und Unterlagen) einzureichen. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden die Leistungsbeschreibung und die übrigen Vergabeunterlagen in einer neuen Fassung im Portal eingestellt. Die Vergabestelle behält sich auch danach ausdrücklich vor, während des Vergabeverfahrens, insbesondere aufgrund der Ergebnisse von Verhandlungsgesprächen, Änderungen an den Vorgaben in der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben in den übrigen Vergabeunterlagen vorzunehmen!.
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY15NWLVNT
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland