Handelspartnerrahmenvertrag Adobe Referenznummer der Bekanntmachung: 23/119
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 511-1200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Handelspartnerrahmenvertrag Adobe
Handelspartnerrahmenvereinbarung für den Erwerb von Adobe-Lizenzen nach den Vertragskonditionen des Adobe ETLA Vertrages.
IT.Niedersachsen Göttinger Chaussee 259 30459 Hannover
Handelspartnerrahmenvereinbarung für den Erwerb von Adobe-Lizenzen nach den Vertragskonditionen des Adobe ETLA Vertrages für 3 Jahre.
Die Höchstmenge wird auf [Betrag gelöscht] EUR festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Informationskriterium:
Geben Sie Namen, Gründungsjahr und Gesellschafts-form Ihres Unternehmens an.
Bewertungskriterium:
Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspektrum in Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegen-stand dar. Antworten können auch auf einem gesonder-ten Blatt erfolgen (sofern notwendig).
Zielerfüllungsgrad:
0 - 3 Pkt. = Unzureichende Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrum in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand
4 - 7 Pkt. = Schlüssige und gute Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrum in Bezug auf den ausgeschriebe-nen Leistungsgegenstand
8 - 10 Pkt. = sehr schlüssige und fundierte Darstellung des Un-ternehmens und seines Leistungsspektrum in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand
Die zu erreichende Mindestpunktzahl in diesem B-Kriterium beträgt 5 Punkte.
Ausschlußkriterien:
Alle zur Leistungserfüllung dieser Rahmenvereinbarung eingesetzten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit direktem Kontakt zum Auftraggeber beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
Ihr Unternehmen besitzt seit mindestens fünf (5) Jahren den Partnerstatus Platinum.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YWTHLW6HQ
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.