RV übertägige Anlagenplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5171/432090
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV übertägige Anlagenplanung
Das Ziel der Ausschreibung ist die Unterstützung bei der kerntechnischen/strahlenschutztechnischen Auslegung der übertägigen Anlagen eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle. Der Leistungsumfang der Vergabe umfasst die direkte Mitarbeit bei der Planung und Auslegung der übertägigen Anlagen, die Unterstützung bei der Ermittlung des Flächenbedarfs und die graphische Visualisierung (2-D- und 3 D-Darstellung) der übertägigen Anlagen.
Es soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden
Der AG hat die Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Rahmenvertrag über 24 Monate mit der Option der Aufstockung des Zeitaufwandes gemäß der Stunden im Leistungsverzeichnisses.
Der AG hat die Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Im Falle einer Verlängerung der Laufzeit wird jedes Jahr ein Preiszuschlag von 2 % bei den Personalverrechnungssätzen vereinbart.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch Ausfüllen und Unterzeichnen des Formulars 124_LD Eigenerklärung Bieter
Mindestens zehn Jahre Firmenerfahrung in der Auslegung von Gebäuden und Technischen Einrichtungen von kerntechnischen Anlagen.
Der Bieter hat in dieser Unterlage seine Qualifikation und Erfahrungen durch das Vorlegen von mindestens einer oder höchstens fünf Referenzen zu belegen. Referenzen sind Nachweise zu durchgeführten Projekten (Angaben: Auftraggeber, Titel, Laufzeit, Inhalt als Abstract). Die inhaltliche Beschreibung der Referenzen wird als Anlage zu dieser Unterlagedargestellt.
Hinweis: Die Firmenreferenzen können, müssen aber nicht, alle genannten Anforderungen (siehe Hauptunterlage Leistungsbeschreibung für die Vergabe „Unterstützungsleistung bei der kerntechnischen/strahlenschutztechnischen Auslegung der übertägigen Anlagen“) vereinen.
Zum Nachweis können auch mehrere Referenzen angegeben
Die folgenden weiteren Unterlagen sind dem Angebot zur Prüfung von Eignung und Zuschlag vollständig beizufügen:
• Ein Bearbeitungskonzept
o Darstellung zur Aufgabendurchführung angewandter Prozesse und Vorgaben
o Ggf. eine Auflistung der Aufgabenschwerpunkte, die nicht in die Expertise des Auftragnehmers (AN) fallen, oder nicht von ihm bearbeitet werden können und die an einen Unterauftragnehmer (UAN) vergeben werden.
• Ein nachvollziehbar gegliedertes Personalkonzept für die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Aufgaben
• Zum Nachweis der personellen Eignung eine Liste des geplanten Schlüsselpersonals mit zugehörigen Leistungsschwerpunkten und Qualifikationsangaben sowie Benennung des Projektleiters und eines Stellvertreters (namentliche Nennung, Referenzen durch Angabe vergleichbarer Projekte, Ausbildungs- oder relevante Fortbildungsnachweise
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228949
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GW B zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt