Dienstleistungsvertrag Textile Wäscheversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: KOS_2023_06_29

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 126-401522)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Osnabrück GmbH
Postanschrift: Am Finkenhügel 1
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf & Logistik
E-Mail:
Telefon: +49 5414054-903
Fax: +49 5414054-998
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klnikum-os.de
Adresse des Beschafferprofils: www.klinikum-os.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungsvertrag Textile Wäscheversorgung

Referenznummer der Bekanntmachung: KOS_2023_06_29
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85112100 Dienstleistungen im Bereich der Krankenhausbettwäsche
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bereitstellung, Reinigung, Instandhaltung und Lieferung von Krankenhauswäsche, Wischmops, o Bettwäsche (Inkontinenzunterlagen, Laken und Bezüge), Bettwaren (Einziehdecken und Kopfkissen-Inlets), Patientenhemden und Schutzkittel, Baby-Bekleidung und Kinder-Schlafanzüge, Frottierwaren (Handtücher, Duschtücher, Geschirrtücher, etc.) sowie Bereichskleidung (Kasack und Hosen), Formteile (Mischgewebe),

Mangel-/Trockenwäsche, Kleinteile in Netzsäcken (Gurte, Liftertücher, etc.)

- AE Dekorationen wie (Dusch-)Vorhänge, (Über-)Gardinen,

Mitarbeiterwäsche, Service- und Controllingleistungen. Auch Organisationsleistungen und der Service des existierenden Berufskleiderausgabesystems sind wesentliche Bestandteile der textilen Vollversorgung.

Das Klinikum Osnabrück wird seit einigen Jahren durch ein externes Textilservice-Unternehmen versorgt und wird im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Dienstleistungspartner für die kommenden Jahre ermitteln.

Die Dienstleistung umfasst demnach die bedarfsgerechte Versorgung mit auftragnehmereigener Stationswäsche, Berufsbekleidung, Wischtextilien und sterile Operationsmäntel sowie in geringem Umfang auch die Aufbereitung und den Transport von auftraggebereigenen Textilien der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Standorte. S. Dokument "Leistungsbeschreibung".

Mit diesem Dienstleistungspartner soll voraussichtlich ab dem 1. Februar 2024 die externe Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche des Auftraggebers beginnen.,

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/07/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 126-401522

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4
Anstatt:

Die Dienstleistung umfasst die Gestellung der in den Anlagen "Anforderungen an das Stationswäschesortiment", "Anforderungen an das Sortiment von Wischtextilien" und "Anforderungen an das Berufs- und Bereichskleidungssortiment" sowie "Anforderungen an sterile Operationsmäntel" aufgelisteten Textilien durch den Auftragnehmer, deren Wiederaufbereitung, die Ersatzbeschaffung, die Reparatur sowie die textile Logistik und Service- und Controllingleistungen. Auch Organisationsleistungen und der Service des existierenden Berufskleiderausgabesystems sind wesentliche Bestandteile der textilen Vollversorgung. Die Dienstleistung umfasst demnach die bedarfsgerechte Versorgung mit auftragnehmereigener Stationswäsche, Berufsbekleidung, Wischtextilien und sterile Operationsmäntel sowie in geringem Umfang auch die Aufbereitung und den Transport von auftraggebereigenen Textilien der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Standorte.

muss es heißen:

Die Dienstleistung umfasst die Gestellung der in den Anlagen "Anforderungen an das Stationswäschesortiment", "Anforderungen an das Sortiment von Wischtextilien" und "Anforderungen an das Berufs- und Bereichskleidungssortiment" sowie "Anforderungen an sterile Operationsmäntel" aufgelisteten Textilien durch den Auftragnehmer, deren Wiederaufbereitung, die Ersatzbeschaffung, die Reparatur sowie die textile Logistik und Service- und Controllingleistungen. Auch Organisationsleistungen und der Service des existierenden Berufskleiderausgabesystems sind wesentliche Bestandteile der textilen Vollversorgung. Die Dienstleistung umfasst demnach die bedarfsgerechte Versorgung mit auftragnehmereigener Stationswäsche, Berufsbekleidung, Wischtextilien und sterile Operationsmäntel (optional) sowie in geringem Umfang auch die Aufbereitung und den Transport von auftraggebereigenen Textilien der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Standorte.

Abschnitt Nummer: II.2.7
Anstatt:

Beginn: 01/02/2024

Ende: 31/01/2028

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

muss es heißen:

48 Monate

Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja

Wird dieser Vertrag nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende gekündigt, verlängert er sich einmalig um weitere 24 Monate.

Abschnitt Nummer: II.2.11
Anstatt:

Optionen: nein

muss es heißen:

Optionen: Ja.

sterile Operationsmäntel (siehe Leistungsbeschreibung).

Abschnitt Nummer: III.1.1
Anstatt:

Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass sie für die Ausführung des Auftrags grundsätzlich geeignet (leistungsfähig und fachkundig) sind und dass bei ihnen keine Ausschlussgründe vorliegen. Ein Bieter ist dann geeignet, wenn er mit seinem Angebot die Prognose dafür ermöglicht, dass er die ausgeschriebenen Leistungen künftig in jeder Hinsicht ordnungsgemäß erbringt. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber gemäß

§§ 122 GWB, 42 ff. VgV anhand folgender Kriterien: Der Bewerber hat einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Berufs- oder Handelsregisterauszug bzw. eine entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der

Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle

Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine zusätzliche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Hinblick auf die Russlandsanktionen der EU abzugeben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- /

Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft.

Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine zusätzliche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 22 Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz (LkSG) abzugeben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft.

Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, dass ihm die Verpflichtungen nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) vom 1.01.2020 bekannt sind und von ihm beachtet werden; insbesondere hat er die gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG geforderten Erklärungen auf Verlangen des Auftraggebers vor Beendigung des Vergabeverfahrens abgegeben werden. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft.

muss es heißen:

Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage folgende

Angaben/Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:

1. Nachweis eines aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Berufs- oder Handelsregisterauszug bzw. eine entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist.

2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB.

3. Eigenerklärung zu EU-Sanktionen

4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

5. Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG)

Abschnitt Nummer: III.1.2
Anstatt:

Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Angaben über seinen Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) zu machen.

Darüber hinaus hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag auch Angaben über seinen Umsatz mit Wäschereileistungen für stationäre Gesundheitseinrichtungen (bspw. Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehakliniken) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) zu machen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall nachzuweisen:

- Personenschäden - EUR 5.000.000,00

- Sachschäden - EUR 5.000.000,00

- Vermögensschäden - EUR 500.000,00

- Bearbeitungsschäden - EUR 200.000,00

- Schlüsselverlust - EUR 50.000,00

Die fünf Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen; eine 2-fache Maximierung je Versicherungsjahr ist ausreichend. Grundsätzlich reicht die Vorlage der Versicherungspolice (Kopie) oder eine Bestätigung des Versicherers mit den obigen Angaben aus.

muss es heißen:

Der Bewerber/jedes MItglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen

Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Angaben einzureichen:

1. Angaben über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr).

2. Angaben über dem Umsatz mit Wäschereileistungen für stationäre Gesundheitseinrichtungen (bspw. Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehakliniken) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr).

3. Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall:

- Personenschäden - EUR 5.000.000,00

- Sachschäden - EUR 5.000.000,00

- Vermögensschäden - EUR 500.000,00

- Bearbeitungsschäden - EUR 200.000,00

- Schlüsselverlust - EUR 50.000,00

Die fünf Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen; eine 2-fache Maximierung je Versicherungsjahr ist ausreichend. Grundsätzlich reicht die Vorlage der Versicherungspolice (Kopie) oder eine Bestätigung des Versicherers mit den obigen Angaben aus. Alternativ kann der Nachweis erbracht werden durch eine verbindliche Verpflichtungserklärung eines Haftpflichtversicherers, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine solche Versicherung mit den oben angegebenen Deckungssummen abzuschließen.

Im Fall einer Bewerbergemeinschaft reicht es aus, wenn der Nachweis durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht wird.

Abschnitt Nummer: III.1.3
Anstatt:

Der Bewerber hat für das Inverkehrbringen der sterilen, textilen Operationsmäntel nachzuweisen ein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 13485 "Medizinprodukte - Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen für regulatorische Zwecke (ISO 13485:2016); Deutsche Fassung EN ISO 13485:2016 + AC:2018 (+ A11:2021) für die Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, in Verbindung mit der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" vorzulegen. Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist. Weiterhin ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag ein Zertifikat über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts Berlin (bspw. ein RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/2 oder eine Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065") vorzulegen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft. Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.

Ebenfalls ist mit dem Teilnahmeantrag ein Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 14065 (bspw. ein RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/3 oder eine Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065") vorzulegen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft. Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.

Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Nachweise über die Beschäftigung eines / einer geprüften Hygienebeauftragten zu erbringen. Der Bewerber muss mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung nachweisen. Dabei gelten hinsichtlich der Referenzaufträge folgende Mindestanforderungen: - mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 700 Betten und 1600 Mitarbeitern, für das die Auftragswäsche bzw. Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird

und

- mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 500 Betten und 900 Mitarbeitern, für das die Auftragswäsche bzw. Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird.

Hinsichtlich des dritten Referenzauftrags über die Textile Vollversorgung bestehen keine Mindestanforderungen.

Es sind somit vom Bewerber jeweils mindestens drei Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren vorzuweisen. Das Ausführungsende des jeweiligen Referenzauftrags darf bei Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht länger als 36 Monate zurückliegen.

Die Bieter haben Vereinbarungen mit zwei für Krankenhauswäsche zugelassenen Wäschereien (Kooperationsbetriebe), die sich verpflichten im Fall der Beauftragung des Bieters, bei Betriebsausfall des Auftragnehmers die Wäscheversorgung des Auftraggebers gemäß den Vertragsunterlagen zu übernehmen oder eine Eigenerklärung des Bieters darüber, dass bei einem Betriebsausfall zwei weitere eigene Betriebsstätten zur Übernahme der Wäscheversorgung zur Verfügung stehen, beizufügen. Der Bestätigung bzw. der Erklärung ist jeweils ein Zertifikat des Kooperationspartners über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der "Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention" des Robert-Koch-Instituts Berlin sowie jeweils ein Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 140065 beizulegen.

muss es heißen:

Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Angaben/Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:

1. Nachweis eines Zertifikat über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts Berlin (bspw. ein RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/2 oder eine Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065"). Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.

2. Vorlage eines Zertifikats als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 14065 (bspw. ein RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/3 oder eine Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065"). Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.

3.Nachweis über die Beschäftigung eines / einer geprüften Hygienebeauftragten.

4. Der Bewerber muss/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung nachweisen. Dabei gelten hinsichtlich der Referenzaufträge folgende Mindestanforderungen:

- mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 700 Betten und 1600 Mitarbeitern, für das die Auftragswäsche bzw. Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird

und

- mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 500 Betten und 900 Mitarbeitern, für das die Auftragswäsche bzw. Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird.

Hinsichtlich des dritten Referenzauftrags über die Textile Vollversorgung bestehen keine Mindestanforderungen.

Es sind somit vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft mindestens drei Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren vorzuweisen. Das Ausführungsende des jeweiligen Referenzauftrags darf bei Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht länger als 36 Monate zurückliegen.

5. Vorlage von Vereinbarungen mit zwei für Krankenhauswäsche zugelassenen Wäschereien (Kooperationsbetriebe), die sich verpflichten im Fall der Beauftragung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, bei Betriebsausfall des Auftragnehmers die Wäscheversorgung des Auftraggebers gemäß den Vertragsunterlagen zu übernehmen oder eine Eigenerklärung darüber, dass bei einem Betriebsausfall zwei weitere eigene Betriebsstätten zur Übernahme der Wäscheversorgung zur Verfügung stehen. Der Bestätigung bzw. der Erklärung ist jeweils ein Zertifikat des Kooperationspartners über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der "Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention" des Robert-Koch-Instituts Berlin sowie jeweils ein Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 140065 beizulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bewerber muss/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung nachweisen. Dabei gelten hinsichtlich der Referenzaufträge folgende Mindestanforderungen:

- mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 700 Betten und 1600 Mitarbeitern, für das die Auftragswäsche bzw. Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird

und

- mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 500 Betten und 900 Mitarbeitern, für das die Auftragswäsche bzw. Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird.

Hinsichtlich des dritten Referenzauftrags über die Textile Vollversorgung bestehen keine Mindestanforderungen.

Es sind somit vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft mindestens drei Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren vorzuweisen. Das Ausführungsende des jeweiligen Referenzauftrags darf bei Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht länger als 36 Monate zurückliegen.

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Anstatt:
Tag: 01/08/2023
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 04/08/2023
Ortszeit: 12:00
Abschnitt Nummer: VI.1.2
Anstatt:

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

muss es heißen:

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja

Abschnitt Nummer: VI.4.4
Anstatt:

muss es heißen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur

Rügefrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).

Abschnitt Nummer: III.2
Anstatt:
muss es heißen:

Nachweis der Zertifizierung über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 13485 "Medizinprodukte - Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen für regulatorische Zwecke (ISO 13485:2016); Deutsche Fassung EN ISO 13485:2016 + AC:2018 (+ A11:2021) für die Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten" oder gleichwertig

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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