Motorsegler oder Segelboot Referenznummer der Bekanntmachung: 237-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Paffrath-Straße 101
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26389
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.jade-hs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Motorsegler oder Segelboot
Motorsegler, geeignet für (I) Ausbildungszwecke (nautische Ausbildung, hauütsächlich Wachdienst an Deck und auf der Brücke) und Installation professioneller nautischer Ausrüstung und Unterkünfte für Studierende (II) und auch zu Forschungszwecken (zur späteren Installation von nautischen Assistenzsystemen oder nautischer Software und zur Erforschung der Ressourcenmanagementfähigkeiten der Besatzung)
Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Weserstraße 52 26931 Elsfleth
Motorsegler oder Segelboot (Einrumpfboot)
zur Verwendung
(i) als Ausbildungsschiff (nautische Ausbildung, Wachdienst auf Brücke und an Deck), geeignet für späteren Einbau einer professionellen Navigationsausrüstung und Umbau der Kammern für Nutzung durch Studenten
(ii) und für Forschungszwecke (an später einzurichtenden Assistenzsystemen oder nautischer Software und für Forschung im Bereich der Personalführung und des Notfallmanagements (BTM))
A Spezifikation:
Mindestanforderungen. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen:
A1. Allgemeine Beschreibung des Bootes inkl. Bilder (bzw. Pläne im Fall eines Neubaus) müssen eingereicht werden.
A2. Erklärung des Eigners, dass das Schiff und die Maschine in einem guten Allgemeinzustand sind, die vorhandene Ausrüstung funktionsfähig ist und das Schiff ohne weitere Wartung und Reparaturen segel- und fahrbereit ist.
A3. Rumpfmaterial: Stahl, seewasserbeständiges Aluminium oder GfK.
A4. Baujahr: nicht vor 1950
A5. Länge nach Art. 2(8) des Int. Schiffsvermessungs-Übereinkommens (ITC) < 24 m
A6. GRT<100
A7. Bugstrahler
A8. Raum für mindestens 24 Personen an Bord (Besatzung und Gäste). (Nur der Raum muss ausreichend sein; Kojen, Mobiliar und weitere Einrichtungen für 24 Personen müssen für das Angebot oder den späteren Vertrag noch nicht vorhanden sein.)
A9. Brücke/Steuerhaus muss Raum für eine vollständig ausgerüstete Brücke haben. (Nur der Raum muss ausreichend sein; nautische Geräte und Brückenpult müssen für das Angebot und den späteren Vertragt noch nicht eingebaut sein.)
A10. Zusätzlich offener Fahrstand
A11. Messe/Salon(s): mit Platz für mindestens 15 Personen (Nur der Raum muss ausreichend sein; Mobiliar usw. für 15 Personen muss für das Angebot und den späteren Vertrag noch nicht eingebaut sein.)
A12. Erklärung des Eigners/Maklers, dass das Boot frei von gesundheitsschädlichen oder gefährlichen Materialien ist. Insbesondere:
A13. Erklärung des Eigners/Maklers, dass das Schiff frei von Asbest ist.
A14. Angabe Reisegeschwindigkeit unter Motor und Verbrauch bei Reisegeschwindigkeit.
A15. Angabe des aktuellen Liegeplatzes und des Hafens zur Besichtigung: akzeptiert werden nur europäische Häfen (ohne Überseegebiete)
A16. Repräsentatives Design von Rumpf und Aufbauten (allgemein seetüchtige Erscheinung, allgemein guter Wartungszustand, Standardrigg (modern oder klassisch), Rumpf und schiffbauliche Ausführung geeignet für weltweiten Einsatz; vorzeigbarer Platz an Deck für Repräsentation/Begrüßungen
A17. Repräsentatives Design und ebensolcher Zustand der Inneneinrichtung (allgemein seetüchtiges Erscheinungsbild, allgemein guter Wartungszustand der Einrichtung, geeignet für weltweiten Einsatz, vorzeigbarer Raum für Repräsentation/Begrüßungen in Häfen)
B Anmerkungen zum Verhandlungs- und Vergabeprozess:
Während des Verhandlungsprozesses sind folgende Punkte zu erledigen bzw. folgende Dokumente vorzulegen:
B1. Inspektion des Bootes durch die deutsche Flaggenstaatsverwaltung (BG Verkehr); Inspektion wird arrangiert durch die Hochschule. Der Besichtiger des Flaggenstaates wird eine Liste notwendiger Maßnahmen oder einzubauender Einrichtungen erstellen, damit das Schiff unter deutscher Flagge registriert und in Betrieb genommen werden kann.
B2. Besichtigung für ein CE-(post-construction)-Zertifikat (Klasse A); wird durch die Hochschule arrangiert.
Die notwendigen Maßnahmen können nach Ablieferung des Bootes erledigt werden. Boote, bei denen die Besichtigung zeigt, dass zum Erhalt des Zertifikates größere Umbauten oder Reparaturen notwendig würden, werden vom Vergabeprozess ausgeschlossen.
B3. Auf Anforderung Vorlage aller vorhandenen Pläne
B4. Protokoll der Dickenmessungen am Rumpf (soweit anwendbar)
B5. Berichte der letzten Besichtigungen und Wartungsarbeiten von Haupt- und Hilfsmaschine(n)
B6. auf Anforderung Probefahrt und Docken
C Bewertung und Vertrag;
Der Zuschlag wird auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots erteilt. Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird bestimmt anhand der Bewertungskriterien des veröffentlichten bzw. anzufordernden Bewertungsformulars.
Jedes an dem ausgeschriebenen Auftrag interessierte Unternehmen kann einen formlosen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag sind die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung der Eignung (Ziffer III. 1 der Auftragsbekanntmachung) zwingend vorzulegen: Formular 124LD Eigenerklärung zur Eignung. Ausweislich dieses Formulars sind die Angaben zu den Referenzen (Leistungsart, Auftragssumme und Ausführungszeitraum) bereits mit dem formlosen Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf der Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Unterlagen überprüft der öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bewerber. Nur diejenigen Unternehmen, die vom öffentlichen Auftraggeber nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot einreichen. Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Formular: 124LD Eigenerklärung zur Eignung
Eignungskriterien gemäß Formular: 124LD Eigenerklärung zur Eignung
Eignungskriterien gemäß Formular: 124LD Eigenerklärung zur Eignung. Ausweislich des Formulars sind die Angaben zu den Referenzen (Leistungsart, Auftragssumme und Ausführungszeitraum) bereits mit dem formlosen Teilnahmeantrag vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aus rechtlichen Gründen soll eine Angebotsabgabe ausschließlich im entsprechenden Bereich der Vergabeplattform erfolgen. Per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform eingereichte Angebote sind nicht zulässig und werden von der Wertung ausgeschlossen.
Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot unbedingt das den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsschreiben ein, da Ihr Angebot ansonsten ebenfalls ausgeschlossen wird. Verwenden Sie für die Eintragung Ihrer Preise bitte immer die den Vergabeunterlagen beigefügten Unterlagen (Leistungsverzeichnis /-beschreibung bzw. Preisblatt).
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Bieterfragen sind ausschließlich schriftlich an die Zentrale Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (https://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail () zu richten.
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle der Jade Hochschule erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Zur Finanzierung des Projektes wurde eine Zuwendung als Projektförderung beantragt. Dennoch weisen wir auf die grundsätzlich ungesicherte Finanzierung hin und behalten uns eine rechtmäßige Aufhebung des Vergabeverfahrens nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VgV ausdrücklich vor. Die Bereitstellung der Mittel ist nach aktueller Kenntnislage überwiegend wahrscheinlich.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRRDUE4
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag des Bieters ein Nachprüfungsverfahren bei der unter VI .4.1)
benannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des S 160 GWB. Danach muss der Bieter folgende
Fristen beachten:
- Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften muss der Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber
dem Auftraggeber rügen, der Ablauf der Frist nach S 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (S 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, muss der Bieter
spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber rügen (S 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen (S 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
- nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge des Bieters nicht abhelfen zu wollen, muss der Bieter innerhalb von 15
Kalendertagen einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten
Vergabekammer stellen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Nachprüfungsantrag unzulässig (S 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist außerdem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (S 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung
der Vorabinformation der nichtberücksichtigten Bieter per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung
der Vorabinformation per Post (S 134 Abs. 2 GWB). Nach S 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit
eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des
Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, aber nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im
Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen
Union 30 Kalendertage nach Ende dieser Veröffentlichung.