Neubau Mensa mit zwei Mehrzweckräumen, Sanitäranlagen und einem barrierefreien Zugang Grundschule Süpplingen - Architektur- und Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2310
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 132-422126)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Steinweg 15
Ort: Süpplingen
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38373
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Bauen und Ordnung, Abteilung Bauen
E-Mail:
Telefon: +49 5355/697-12
Fax: +49 5355/697-33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.samtgemeinde-nord-elm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Mensa mit zwei Mehrzweckräumen, Sanitäranlagen und einem barrierefreien Zugang Grundschule Süpplingen - Architektur- und Ingenieurleistungen
Die Samtgemeinde Nord-Elm beabsichtigt die Grundschule An der Schunter in Süpplingen durch einen Erweiterungsneubau zu ergänzen. Neben einer Mensa sollen zwei Mehrzweckräume und Sanitäranlagen mit einem barrierefreien Zugang entstehen. Dazu sind die Leistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI LPH 1 bis 8 (Los 1), die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI LPH 1-6 (Los 2) und die Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-2,4-8 gemäß § 51 HOAI LPH 1-8 (Los 3) zu erbringen.
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Ausgangslage:
Die Grundschule An der Schunter in der Gemeinde Süpplingen liegt im Landkreis Helmstedt. Schulträger ist die Samtgemeinde Nord-Elm mit etwa 6.500 Einwohnern.
Bei der Grundschule handelt es sich um zwei Gebäude, die über einen offenen Pausengang miteinander in Verbindung stehen. Das südliche Gebäude wurde 1960 errichtet. Das nördliche Gebäude mit angeschlossener Turnhalle wurde 1995 errichtet und grenzt unmittelbar an ein Wohngebäude, das ca. 1990 errichtet wurde. Die drei Gebäude besitzen in ihren Längsachsen eine West-Ost-Ausrichtung. Lediglich die Turnhalle besitzt eine Nord-Süd-Ausrichtung und bildet so mit dem restlichen Schulgebäude von 1995. Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über eine vorhandene befestige öffentliche Straße. Der Gebäudekomplex wird mit einem Gas- Blockheizkraftwerk beheizt.
Vorhabensbeschreibung:
Bis spätestens 2025 soll die Grundschule für den Ganztagsbetrieb erweitert werden, da Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/27 eingeschult werden, einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule haben. Für den Ganztagsschulbetrieb ist die Vorhaltung einer Mensa Grundvoraussetzung. Geplant ist ein Neubau in zweigeschossiger Bauweise mit direkter Verbindung zum Bestandsgebäude.
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Raumbedarf:
Entsprechend dem Hannoveraner Standardraumprogramm ist ein Sitzplatzbedarf pro Schüler von 1,4 m² erforderlich. Bei einem zweischichtigen Betrieb der Essenausgabe und einer zugrunde gelegten max. Schülerzahl von 240 Kindern ergibt das einen maximalen Sitzplatzbedarf von 168 m².
Lt. der Richtlinien wird davon ausgegangen, dass die Verpflegung in der Mensa von nur 60% der Schülerschaft genutzt wird. Dementsprechend wäre von 144 Schülern (240 Schüler x 60%) bei der Größenberechnung des Raumbedarfes auszugehen.
Der benötigte Flächenbedarf reduziert sich somit auf 100,80 m² (144 Schüler x 1,4 m²/2) zuzüglich einer Zubereitungsfläche von 40 m² auf 140,50 m².
Der Raumbedarf für einen Sanitärbereich für Schüler und Erwachsene sowie Behinderten-WC (ca. 50 m²) ist zusätzlich in die Planung mit einzubeziehen. Weiterhin sollen zwei weitere Mehrzweckräume (a 60m² = Klassenraumgröße) geschaffen werden.
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Nachhaltigkeit und Klimaschutz:
Insbesondere soll bei der Planung auf
- die Ressourcenschonung
- den Umweltschutz
- die Wirtschaftlichkeit
- die Minimierung des Energiebedarfs
- ein nachhaltiges Bauen
und eine mögliche ökologische Fassadenbegrünung eingegangen werden. Als Zielsetzung sollen die ökologische Verbesserung des Kleinklimas, des Lebensraums für Tiere, der Luftqualität und der Energieeinsparung wie Trockenhaltung und Schutz gegen Wärme/Kälte-Extreme bearbeitet werden.
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Barrierefreiheit:
Für den barrierefreien Zugang zum Neubau wie auch für das angrenzende Altgebäude ist ein Aufzug vorzusehen.
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Zusammenfassung:
Zusammenfassend sollen folgende Räumlichkeiten berücksichtigt werden:
- Mensa
- Zubereitungsraum mit Ausgabeküche
- Lagerraum
- Sanitäranlagen einschl. Behinderten-WC für Personal / Kinder
- zwei Mehrzweckräume
- Aufzug
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Mindestkriterien:
-Mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt "Mensa / Kantine" (mind. Leistungsphasen 3-6)
-Mindestens 1 weiteres Projekt "Öffentlicher Auftraggeber" (mind. Leistungsphasen 3-6)
Die Mindestnachweise können auch an einem Projekt nachgewiesen werden.
Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.01.2012 bis zum Datum der Bekanntmachung liegen, die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Mindestkriterien:
-Mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt "Mensa / Kantine" (mind. Leistungsphasen 3-6)
-Mindestens 1 weiteres Projekt "Öffentlicher Auftraggeber" (mind. Leistungsphasen 3-6)
Die Mindestnachweise können auch an einem Projekt nachgewiesen werden.
Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.01.2012 bis zum Datum der Bekanntmachung liegen, die LPH 6 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.