Einführung eines Managed Security Information and Event Management (Managed SIEM)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Inhoffenstr. 7
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Boris Lüer
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.helmholtz-hzi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung eines Managed Security Information and Event Management (Managed SIEM)
Das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH plant die Einführung eines Managed Security Information and Event Management (Managed SIEM), dass durch die AN ausgebaut, betrieben und laufend ausgewertet wird.
Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH
Inhoffenstr. 7
38124 Braunschweig
Die AG plant die Einführung eines Managed Security Information and Event Management (Managed SIEM) an fünf Standorten (Braunschweig, Greifswald, Hannover, Saarbrücken, Würzburg) der AG, dass durch die AN ausgebaut, betrieben und laufend ausgewertet wird. Die Lösung soll die Meldungen aus allen angeschlossenen Systemen zusammenführen und frühzeitig Rückschlüsse auf Handlungsbedarfe vor allem im Bereich der IT-Sicherheit aber auch hinsichtlich Optimierungspotentialen im Operating liefern. Das Managed SIEM soll sich mit den anderen Elementen der IT-Sicherheit (vor allem ISMS und Vulnerability Scanner) zu einem einheitlichen Lagebild integrieren und die dafür notwendigen Geschäftsprozesse erweitern (etablieren). Für vorhersehbare Bedrohungen (Muster) sollen automatisierte Alarme ausgelöst werden.
1. schnelle und zuverlässige Erkennung von Angriffen
2. Etablierung und Unterstützung von Geschäftsprozessen, die eine schnelle und angemessene Reaktion auf sicherheitsrelevante Ereignisse ermöglichen
3. manipulations- und revisionssichere Speicherung aller sicherheitsrelevanten Ereignisse zum Nachweis von Sicherheitsereignissen
4. Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und Compliance-Regularien
Folgende Positionen sind als optionale Leistungen in der Anlage "Preisblatt" der Vergabeunterlagen
gekennzeichnet:
- Wartung (optional)
- Betriebsphase (optional)
- Bereitschaft (optional)
Die Optionen sind dem Preisblatt zu entnehmen.
Es sind Präsentationen für folgenden Zeitraum vorgesehen:
- 11.07.2023 zwischen 10 und 17 Uhr (max. 1,5 Stunden)
- 13.07.2023 zwischen 10 und 17 Uhr (max. 1,5 Stunden)
- 14.07.2023 zwischen 10 und 17 Uhr (max. 1,5 Stunden)
Das Fachgespräch soll maximal eine Stunde des Fachgesprächs umfassen und erfolgen via Zoom oder Microsoft Teams. Zum Zweck der Dokumentation wird für die Dauer des Vergabeverfahrens eine Aufzeichnung erstellt und ausgewertet.
Für das Fachgespräch soll vorzugsweise das hierfür geplante einzusetzende Personal anwesend sein. Werden zur Erbringung der Leistung weitere Unternehmen im Sinne von Bietergemeinschaft, Nachunternehmer oder Eignungsleihe herangezogen, so
haben auch hierfür die jeweiligen Ansprechpartner am Fachgespräch teilzunehmen.
Die Bieter haben die Verfügbarkeit des hierfür erforderlichen Personals an den oben genannten Terminen sicherzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bestandteile der Vergabeunterlagen welche Vertragsbestandteil werden
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Bestandteile der Vergabeunterlagen, die Vertragsbestandteil werden, aus-zufüllen zu unterschreiben und mit dem Angebot abzugeben sind:
1. Angebotsschreiben
2. Preisblatt
3. Eigenerklärung Eignung
4. Referenzenvordruck (vgl. Kapitel 5.2.3.5)
5. Eigenerklärung Katalog-IT-Sicherheitskriterien (vgl. Kapitel 5.2.3.1)
6. Eigenerklärung RUS-Sanktionen
7. Allgemeine Einkaufsbedingungen HZI
8. Besondere Vertragsbedingungen HZI
9. Datenschutzhinweise HZI
10. Bieterfragen&Konkretisierungen (falls einschlägig)
11. Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
12. Verzeichnis der Leistungen und Kapazitäten anderer Unternehmen (falls zu-treffend)
13. Anlage V Datenschutz IT-Sicherheit Vertraulichkeit
14. EVB-IT Vertrag (bitte die hierfür vorgesehenen gelb markierten Felder ausfüllen)
15. Formular AVV (bitte soweit möglich ausfüllen – Konkretisierungen erfolgen im Rahmen des Vertragsschlusses)
16. Antikorruptionsklausel HZI
17. Nachweise der A-Kriterien (Mindestanforderungen) (vgl. Kapitel 6.1)
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Bestandteile der Vergabeunterlagen, die Vertragsbestandteil werden und die beim Bieter verbleiben:
1. Leistungsbeschreibung
2. Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (dieses Dokument)
3. Anlage Z Vereinbarung zur Zusammenarbeit
4. Systemdokumentation Template
5. Geheimhaltungsvereinbarung (mit Zuschlag)
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Bestandteile der Vergabeunterlagen, die vom Bieter zusätzlich einzureichen sind:
1. Nachweis Berufs- /Handelsregistereintragung (vgl. Kapitel 5.2.1.1)
2. Nachweis Haftpflichtversicherung (vgl. Kapitel 5.2.2.1)
3. Qualifikationsprofile Projektleiter, Stellvertreter und Teammitglieder inkl. Referenzen Projektleiter, Stellvertreter und Teammitglieder (einschlägiger Projekte) (vgl. Kapitel 5.2.3.5)
4. Umsetzungskonzept (Mindestanforderung) (vgl. Kapitel 6.2.2)
5. TOM’s (deutsch oder englisch) (vgl. Kapitel 5.2.3.6)
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Die Verweise auf die jeweiligen Kapitel beziehen sich auf das Dokument "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots".
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB),
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser
Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.