(Prä)Qualifizierungssystem 110kV GIS-Schaltanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 20220304

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: enercity Netz GmbH
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Björn Kleinelanghorst
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enercity-netz.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM0R3DB/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM0R3DB
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

(Prä)Qualifizierungssystem 110kV GIS-Schaltanlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: 20220304
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45315700 Installation von Schaltanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45315700 Installation von Schaltanlagen
31214000 Schaltanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung, betriebsfertige Montage, Prüfung und Inbetriebsetzung

von gasisolierten 110-kV-Schaltanlagen im Versorgungsgebiet der enercity Netz GmbH

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.

Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:

1) Darstellung der Unternehmens-/Konzernstruktur

2) Erklärungen, dass kein Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen.

3) Aktueller Handelsregisterauszug nicht älter als 6 Monate

4) Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.

5) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme oder Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.

Die Deckungssumme der nachgewiesenen oder zu erklärenden Versicherung muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für sonstige Schäden (jeweils zweifach maximiert je Versicherungsjahr) betragen.

6) Es sind 2 Referenzen anzugeben, welche nach Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und deren Vertragsende nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen stichprobenartig zu überprüfen.

Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende

des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

zu 1) schriftliche Eigenerklärung

zu 2) schriftliche Eigenerklärung (Formblatt)

zu 3) Handelsregisterauszug

zu 4) schriftliche Eigenerklärung (Formblatt)

zu 5) Kopie Haftpflichtversicherungsschein

zu 6) Referenzformblätter

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um ein Qualifizierungssystem nach der Sektorenverordnung.

- Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge zum Qualifizierungssystem Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden.

- Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich ggfs. dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt.

- Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt.

- Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.

- Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.

- Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft.

- Die geeigneten Bewerber werden in die Liste der präqualifizierten Unternehmen der enercity Gruppe aufgenommen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0R3DB

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 413115-2943
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/07/2023

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