(Prä)Qualifizierungssystem 110kV GIS-Schaltanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 20220304
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Björn Kleinelanghorst
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enercity-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
(Prä)Qualifizierungssystem 110kV GIS-Schaltanlagen
Lieferung, betriebsfertige Montage, Prüfung und Inbetriebsetzung
von gasisolierten 110-kV-Schaltanlagen im Versorgungsgebiet der enercity Netz GmbH
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Darstellung der Unternehmens-/Konzernstruktur
2) Erklärungen, dass kein Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen.
3) Aktueller Handelsregisterauszug nicht älter als 6 Monate
4) Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
5) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme oder Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Die Deckungssumme der nachgewiesenen oder zu erklärenden Versicherung muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für sonstige Schäden (jeweils zweifach maximiert je Versicherungsjahr) betragen.
6) Es sind 2 Referenzen anzugeben, welche nach Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und deren Vertragsende nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen stichprobenartig zu überprüfen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende
des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
zu 1) schriftliche Eigenerklärung
zu 2) schriftliche Eigenerklärung (Formblatt)
zu 3) Handelsregisterauszug
zu 4) schriftliche Eigenerklärung (Formblatt)
zu 5) Kopie Haftpflichtversicherungsschein
zu 6) Referenzformblätter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um ein Qualifizierungssystem nach der Sektorenverordnung.
- Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge zum Qualifizierungssystem Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden.
- Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich ggfs. dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt.
- Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
- Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
- Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
- Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft.
- Die geeigneten Bewerber werden in die Liste der präqualifizierten Unternehmen der enercity Gruppe aufgenommen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0R3DB
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 413115-2943
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.