Stadtgebiet Emden / Verwertung von Altpapier (PPK) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-084
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zum Nordkai 12
Ort: Emden
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26725
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): vertreten durch Stadt Emden - Fachdienst Verwaltungsdienste
E-Mail:
Telefon: +49 4921-871351
Fax: +49 4921-871582
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.emden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtgebiet Emden / Verwertung von Altpapier (PPK)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Verwertung von Papier, Pappen und Kartonagen (PPK).
Stadtgebiet Emden Emden
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von ca. 3.500 t/a Papier, Pappen, Kartonagen (PPK) aus der Stadt Emden durch den Auftragnehmer.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, längstens aber bis zum 31.12.2028, sofern er nicht durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe auch Auftragsunterlagen:
- Erklärung zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
- BB 1 Unternehmensbeschreibung
- BB 2 Registereintrag
siehe auch Auftragsunterlagen:
- WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz
- WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen
siehe auch Auftragsunterlagen:
- BL 1 Qualitätssicherung Bieter - Bietergemeinschaft
- BL 2 Qualitätssicherung Unterauftragnehmer
- BL 3 vergleichbare Referenzen
mindestens ein Referenznachweis
- Verwertungsvertrag (AWE)
- Ergänzende Vertragsbedingungen (NTVergG)
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B)
Abschnitt IV: Verfahren
STADT EMDEN
Fachdienst Verwaltungsdienste
Frickensteinplatz 2
26721 Emden
>>> Beim Öffnungstermin sind gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 VgV keine Bieter zugelassen <<<
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2028
Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfür im jeweiligen Projektraum die Funktion "Kommunikation".
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYKDUMK
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131/15-1336
Fax: +49 4131/15-2943
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) benannte Stelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131/15-1336
Fax: +49 4131/15-2943