Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043 für die Stadt Schneverdingen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schulstr. 3
Ort: Schneverdingen
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29640
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 519393607
Fax: +49 519393190
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schneverdingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043 für die Stadt Schneverdingen
Lieferung einer Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043
29640 Schneverdingen, Schulstr. 3
Lieferung einer Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14943
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage der Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an) und Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem das Ungternehmen niedergelassen ist. Eigenerklärungen sind grundsätzlich ausreichend. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre. Nachweis Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung. Eigenerklärungen sind grundsätzlich ausreichend.
Referenzliste über vergleichbar ausgeführte Lieferaufträge in den Jahren 2020 bis 2022 mit Angabe des Wertes, des Lieferzeitpunktes sowie des öffentlichen Empfängers. Eigenerklärungen sind grundsätzlich ausreichend. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://mw.niedersachsen.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 2 Nr. 1 Nr. GWB.