Vergabe von Leistungen zur ÖPNV-Qualitätskontrolle

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Regionalverband Großraum Braunschweig
Postanschrift: Frankfurter Straße 2
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 38122
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 531/24262/0
Fax: +49 531/24262/42
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://regionalverband-braunschweig.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.daisikomm.de/verfahren/D74439
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.daisikomm.de/verfahren/D74439
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Öffentlicher Personennahverkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Leistungen zur ÖPNV-Qualitätskontrolle

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79313000 Leistungsüberprüfung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Zur Überprüfung und Sicherstellung der geforderten bzw. angestrebten Qualitäten im SPNV sowie an den Verkehrsstationen, sowie optional dem ÖSPV (inkl. flexo-Verkehre) sollen im Verbandsgebiets des Regionalverbands Qualitätstester eingesetzt werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Er werden Qualitätstesting im Bereich SPNV (im Fahrzeug), im Bereich SPNV (Verkehrsstationen) und zu besonderen Anlässen gefordert. Optional wird Qualitätstesting im Bereich ÖSPV sowie der flexo-Verkehre gefordert.

Pro kalkuliertem Personal hat der Dienstleister ein für den ÖPNV gültiges Ticket vorzuhalten. Die Kosten hierfür muss der Bieter in die Gesamtkosten pro Jahr einpreisen und das Ticket entsprechend seinen Personalen zur Verfügung stellen. Fernverkehrsfahrten werden durch den Auftraggeber nicht erstattet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 18
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Einseitige Möglichkeit zur Verlängerung der Vertragslaufzeit durch die Auftraggeber zweimalig jeweils um ein Jahr.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optional wird Qualitätstesting im Bereich ÖSPV sowie der flexo-Verkehre gefordert,das innerhalb der Vertragslaufzeit beauftragt weren wird.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübungsberechtigung durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. -bei ausländischen Bewerbern- eine entsprechende Bescheinigung des Herkunftslandes.

- Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bzw. ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammengearbeitet werden soll,

- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 f. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

aa) Vorlage von Bilanzen der letzten 3 Jahre.

bb) Vorlage der Umsätze vergleichbarer Projekte / Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren

cc) Haftpflichtversicherung

Vorlage einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden. Mindestversicherungssumme für Sachschäden sollte 2 Mio. Euro betragen und die Mindestversicherungssumme für Personenschäden sollte 1,5 Mio. Euro betragen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes noch nicht über einen entsprechenden Versicherungsschutz, ist es ausreichend, wenn er alternativ bestätigt, den Versicherungsschutz im Auftragsfall entsprechend aufzustocken.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

aa) Bezug des Unternehmens zum Öffentlichen Personennahverkehr

Es sollte ein Nachweis vorgelegt werden, dass das Unternehmen ein Bezug zum Öffentlichen Personennahverkehr hat und inwiefern dieser Bezug besteht.

bb) Personalanforderung: Deutschkenntnisse Level mind. B2+

Das gesetzte Personal verfügt über Deutschkenntnisse mit Level von mind. B2+. Dies ist jeweils für die eingesetzten Personale nachzuweisen.

cc) Technische Voraussetzungen

Technische Geräte werden durch den Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt und müssen ebenfalls durch den Auftragnehmer bereitgestellt werden. Ferner sind die technischen Voraussetzungen für Lesbarkeit und Nutzbarkeit der Ergebnisse der Testungen für den Auftraggeber zu schaffen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Bei Angebotsabgabe hat der Bieter / die Bietergemeinschaft sowie ggf. einzusetzende Nachunternehmen eine Erklärung zu § 4 Abs. 1 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/08/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/08/2023
Ortszeit: 11:05

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Unternehmen, die ein Angebot abgeben wollen, müssen sich gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 VgV registrieren. Sie erhalten bei der unter I.3) genannten Kontaktstelle Zugangsdaten für die Vergabeplattform.

2) Mit dem Angebot sind als Eigenerklärung eine Tariftreueerklärung und eine Mindestlohnerklärung abzugeben (siehe oben unter Abschnitt III.2).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308/3307/3306
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). § 160 GWB lautet:

„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Landeskartellbehörde beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Friedrichswall 1
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Telefon: +49 5111208412/8422/8407/7828
Fax: +49 5111205770
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/wettbewerbs_und_energiekartellrecht_landeskartellbehorde/landeskartellbehoerde-16020.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/07/2023

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