Zusammenlegung der Krankenhäuser Vechta und Lohne - Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) Referenznummer der Bekanntmachung: 2301-6
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marienstraße 6-8
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Aloys Muhle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.marienhospital-vechta.de/
Postanschrift: Reinholdstr. 17
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleine-architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zusammenlegung der Krankenhäuser Vechta und Lohne - Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz)
Aufgrund der räumlichen Nähe und der Notwendigkeit einer baulichen Anpassung sollen die Krankenhäuser Vechta und Lohne mittels eines Neubaus unter dem Titel "Neu in der Stadt" am Standort in Vechta zusammengeführt werden. Dazu sind folgende Leistungen der Bauphysik zu erbringen:
Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1), 1.2.3 und Bauakustik (Schallschutz) gem. Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1), 1.2.4, Leistungsphasen 1 - 7 sowie besondere Leistungen siehe Anlage A der Honorarangebotstabelle in den Teilnahmeunterlagen.
Planungsphase: Schwester Euthymia Stiftung, Bürgermeister-Möller-Platz 1, 49377 Vechta, Ausführungsphase: St. Marienhospital Vechta, Marienstraße 6-8, 49377 Vechta
Die Schwester Euthymia-Stiftung betreibt mit dem Elisabeth-Krankenhaus in Damme, dem St. Franziskushospital in Lohne, dem St. Josefs-Hospital in Cloppenburg und dem St. Marienhospital in Vechta 4 Krankenhäuser, die zusammengefasst 950 Planbetten für eine primär regionale Bereitstellung von Krankenhausleistungen in den Landkreisen Vechta und Cloppenburg vorhalten. Einige medizinische Bereiche nehmen darüber hinaus eine überregionale Gesundheitsversorgung wahr, die von der Bevölkerung der angrenzenden Landkreise Oldenburg, Diepholz und Osnabrück in Anspruch genommen wird.
Aufgrund der räumlichen Nähe und der Notwendigkeit einer baulichen Anpassung sollen die Krankenhäuser Vechta und Lohne unter dem Titel "Neu in der Stadt" am Standort in Vechta zusammengeführt werden.
Unter dem Eindruck der innerstädtischen Lage sollen wesentliche Teile des Hospitals unter Beachtung des Erhalts von Bestandsbauten in neuer Struktur entstehen und den Anforderungen an modernen Grundsätzen eines Krankenhauses genügen. Zu beachten ist, dass ggf. Aspekte des Denkmalschutzes an einigen wenigen Stellen angemessen zu betrachten sind. In Summe soll ein neues Krankenhaus in mehreren Teilschritten bei laufendem Betrieb entstehen.
Die Würdigung von Grundsätzen der Prozessoptimierung in einem Haus in kompakter, vertikal orientierter Bauweise soll neben dem Erhalt und der Steigerung der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit auch dem Erhalt der Zufriedenheit von Patienten und Angehörigen, aber auch der Mitarbeiter, dienen.
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines städtischen Krankenhauses, in dem 450 Planbetten zzgl. Reservebetten auf einer Gesamtnutzfläche von ca. 27.000 qm² wirtschaftlich betrieben werden können. Aus dem aktuell vorhandenen Bestand soll eine Bausubstanz mit einer Nutzfläche von ca. 9.000 qm² erhalten und in die neue Struktur eingegliedert werden.
Besondere Anforderungen ergeben sich aus folgenden, beispielhaft genannten, Zielen:
-Strukturierung eines Mutter-Kind-Zentrums mit prozessoptimierter Anordnung von Kreißsälen, Not-Sectio-OP und Pflegestation in unmittelbarer Nähe der Frühgeborenen-Intensivstation
-Gestaltung einer Einheit für die geriatrische Behandlung im Umfang von 60 Planbetten unter dem Aspekt einer demenzsensiblen Architektur
-Planung von wirtschaftlich zu betreibenden Pflegestationen mit ausschließlich Ein- und Zweibettzimmern; es kann von einem 18 %igen Anteil an Einzelzimmern ausgegangen werden.
Von besonderer Bedeutung ist der Planung der Notaufnahme, die entsprechend der Kriterien des G-BA der Notfallstufe II zugeordnet ist, und auch die Struktur der KV-Notdienstpraxis für den Landkreis Vechta beinhaltet. In dieser Einheit werden jährlich ca. 55.000 Patienten der Entitäten Innerer Medizin, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Pädiatrie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und künftig auch der Urologie behandelt. Ergänzend zu den Behandlungseinheiten sind Räume für die Decision Unit und die Chess-Pain-Unit zu beachten.
Die gesundheitspolitischen Tendenzen zur Ambulantisierung in allen medizinischen Bereichen erfordern neben der Konzentration von Behandlungseinheiten für diese Klientel auch eine wirtschaftlich-rationale Trennung von Behandlungsprozessen bei stationären Patienten. Die Forderung nach kurzen, übersichtlichen, Wegen für Patienten, Personal und Güter ist ein wesentliches Ziel der künftigen Ausrichtung.
Die aktuelle bauliche Struktur setzt sich aus Baukörpern zusammen, die über Jahrzehnte gewachsen und immer wieder den jeweils aktuellen Anforderungen entsprechend angepasst wurde und den Anforderungen an ein zeitgemäßes Krankenhaus, auch aus Gründen der zur Verfügung stehenden Nutzfläche nicht mehr entspricht. Ein noch nicht abschließend geklärter Aspekt ist die ggf. notwendige Auseinandersetzung mit Anforderungen an den Denkmalschutz im Bereich eines Gebäudeensembles im Bereich d. Haupteingangs des Krankenhauses. Der Erhalt der in die Gebäudestruktur eingebetteten Kapelle ist ein Muss-Kriterium.
Insbesondere die zur Verfügung stehende Größe u. Kurvatur der Bereiche Zentral-OP und interdisziplinäre Intensivmedizin bedürfen einer umfassenden Neustrukturierung an einem neuen Standort innerhalb der neu zu errichtenden Bausubstanz.
Von besonderer Relevanz ist das Ziel, das Krankenhaus Lohne in die neu zu schaffende Struktur in Vechta zu überführen und einzugliedern. Die Planung z. Umsetzung der Baumaßnahme muss dieses Ziel in angemessener Beachtung beinhalten.
Die strategische Umsetzung d. gesamten Maßnahme soll in sinnvollen modularen Bauabschnitten erfolgen. Hierfür bedarf es einer strategischen Planung d. Szenarien.
Im Rahmen eines VgV-Verfahrens wurde das Architekturbüro GSP für die Objektplanung Gebäude/Innenräume (§ 34 HOAI) beauftragt. In den Vergabeunterlagen ist eine im Rahmen einer vertieften Auseinandersetzung im Vergabeverfahren erstellte "Ideenskizze" des Büros hinterlegt.
Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung/Bauakustik:
Auf der Grundlage der beiliegenden Unterlagen und in enger Abstimmung mit dem Bauherren, dem beauftragten Architekturbüro und den Fachplanern ist ein Konzept für die bauphysikalischen Anford. im Bereich Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik zu entwickeln.
Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen (vgl. III.1.) aufgeführten Eignungskriterien und der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.
Eine Wertung der Referenzen findet nicht statt.
Die Referenzen werden auf die unter Abschnitt III.1.3 der Auftragsbekanntmachung dargelegten Anforderungen (Mindestbedingungen) geprüft. Die Eignung des Bewerbers wird somit verifiziert.
Sind die Mindestbedingungen nicht eingehalten oder nicht in dem ausgefüllten Mantelbogen eindeutig erkennbar, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung. Ist die Bewerberzahl nach dieser objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den verbleibenden gleichermaßen geeigneten Bewerbern notariell oder durch Rechtsamt gelost.
Die Beauftragung erfolgt in 4 Stufen:
Stufe 1: LPH 1-3
Stufe 2: LPH 4
Stufe 3: LPH 5
Stufe 4: LPH 6-9
Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses.
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.
Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen.
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft ist die Anlage 1 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 - Bewerber- / Bietergemeinschaft) auszufüllen und beizulegen. Zudem ist bei Bewerbergemeinschaften neben dem Bewerberbogen für jedes weitere Unternehmen der Ergänzungsbogen vollständig auszufüllen und einzureichen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind.
Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist neben dem Bewerberbogen für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will der Ergänzungsbogen hinsichtlich der geliehenen Leistungen auszufüllen und einzureichen. Zusätzlich ist bei Eignungsleihe die Anlage 2 (Anlage 2 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) vollständig auszufüllen.
Bei Unteraufträgen (ohne Eignungsleihe) muss im Teilnahmewettbewerb Art und Umfang der durch Unterauftragsnehmer auszuführenden Leistungen angegeben werden. Hierfür ist Anlage 2 zu verwenden.
Erst vor Erteilung des Zuschlags sind die vorgesehenen Nachunternehmen benennen sowie eine Verpflichtungserklärung einzureichen.
Nähere Erläuterungen sind den "Hinweisen zum Teilnahmeantrag" zu entnehmen.
Ein Vertragsentwurf für das genannte Vorhaben wird zur Angebotsphase bereitgestellt und kann in der Angebotsphase verhandelt werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.
Das Dokument "230711_2301-6_LoVe_Wärmeschutz_Bauakustik_Honorar_VgV_HOAI.xlsx" dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. Erst zur Vergabeverhandlung (Stufe 2 des Verfahrens) ist diese Anlage als Teil des Angebots mit einzureichen.
Bewerber- und später Bieterfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung unter II.1.1) umgehend auf der Vergabeplattform über die "Kommunikation" zu stellen. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zur elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf anderer Weise nachgewiesene Erlaubnis der Berufsausübung. Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Als Berufsqualifikation wird gemäß § 75 VgV der Beruf Architekt/in bzw. Beratende(r) Ingenieur/in (nach jeweils geltendem Landesrecht) gefordert.
- Eigenerklärung über Berechtigung nach geltendem Landesrecht die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland tätig zu werden.
Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
- Eigenerklärung, dass zu keiner Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, in den §§ 123 und 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.
Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird der Auftraggeber ggf. anfordern.
- Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen des Bewerbers Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 sowie 2016/1686(jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 sowie 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Mir/Uns ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Eigenerklärung, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Für den Umsatz des Unternehmens/der Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Beratungsleistungen Wärmeschutz/Bauakustik (Anlage 1. HOAI) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, ist ein Mindestjahresumsatz von 1 Mio. EUR im Durchschnitt notwendig.
- Angaben zu einer Berufshaftpflichtversicherung
Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung muss min. 5 Mio. EUR für Personenschäden und min. 5 Mio. EUR für sonstige Schäden betragen oder im Auftragsfall abgeschlossen/erhöht werden. Beides bei 2-facher Maximierung. Als Nachweis gilt auch die schriftliche Zusage der Versicherung zur Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfall.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Summe aus Büroinhaber(n) und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen (Dipl.-Ing./ Bachelor/ Master) im Leistungsbild Wärmeschutz u. Energiebilanzierung / Bauakustik (Anlage 1 HOAI) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
- Grundsätzlich verpflichtet sich jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft im Falle des Auftrages folgende Anforderungen an das einzusetzende Projektteam zu erfüllen:
Projektleiter/in Wärmeschutz u. Energiebilanzierung / Bauakustik
- Der Projektleiter/die Projektleiterin hat mindestens
ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen Fachrichtung Architektur und/oder Bauingenieurwesen und mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich der Bauphysik
Wärmeschutz u. Energiebilanzierung / Bauakustik (Anl. 1 HOAI)
und Berufserfahrung mit vergleichbaren Projekten im Bereich Wärmeschutz u. Energiebilanzierung / Bauakustik oder kein abgeschlossenes Studium, aber mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich der Bauphysik Wärmeschutz u. Energiebilanzierung / Bauakustik (Anl. 1 HOAI).
- Eigenerklärung, über das Verfügen über die notwendigen Geräte und technischen Ausstattungen nach heute üblichen Standards, entsprechende Schulung der Mitarbeiter/innen an diesen Geräten und den technischen Ausstattungen in der erforderlichen Tiefe. Die Angaben über notwendige Büroausstattung und Schulung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sind als Eigenerklärung vorzulegen und unterliegen keinem geforderten Mindeststandard.
- Angaben zur eingesetzten Software: Die Angaben zur eingesetzten Software sind als Eigenerklärung vorzulegen und unterliegen keinem geforderten Mindeststandard.
- Eigenerklärung, dass vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden:
Der Nachweis von Referenzen erfolgt durch das Ausfüllen der Referenzabfragen in den Teilnahmeformularen. Die dort aufgeführten Referenzangaben müssen mit der zu vergebenen Leistungen hinsichtlich der planerischen Komplexität vergleichbar sein und dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat max. 2 wesentliche Referenzprojekte vorzustellen. Zu jedem Projekt ist max. 1 DIN A4 Projektblatt beizufügen.
Mindestkriterien:
- Mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt "Krankenhaus / Klinik / Medizinische Einrichtung" (mind. Leistungsphasen 3-7)
- Mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt mit einer BGF von mind. 15.000 m² (mind. Leistungsphasen 3-7)
- Mindestens eines der o.g. Referenzprojekte im Leistungsbild "Wärmeschutz und Energiebilanzierung" (mind. Leistungsphasen 3-7)
- Mindestens eines der o.g. Referenzprojekte im Leistungsbild "Bauakustik (Schallschutz)" (mind. Leistungsphasen 3-7)
Die Mindestnachweise können -in Kombination- auch an einem Projekt nachgewiesen werden. Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.01.2015 bis zum Datum der Bekanntmachung liegen, die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Als Berufsqualifikation wird gemäß § 75 VgV der Beruf Architekt/in bzw. Beratende(r) Ingenieur/in (nach jeweils geltendem Landesrecht) gefordert.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. §73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4V63JM
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131-1334
Fax: +49 4131-152943
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.