Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Weser-Ems. Lieferzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 Referenznummer der Bekanntmachung: E/0163
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Arnswaldtstr. 28
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH (KWL)
E-Mail:
Telefon: +49 511/30285-0
Fax: +49 511/30285-76
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kwl.digital
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Weser-Ems. Lieferzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Weser-Ems.
Ca. 5.597 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 85.388.225 kWh.
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in 12 Regional- und Einzellose aufgeteilt.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
„Aurich“
Bezirk Weser-Ems
Ökostrom für ca. 1.236 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von insgesamt ca. 10.219.221 kWh/a.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
Losteilnehmer:
452006 Gemeinde Großefehn
452007 Gemeinde Großheide
452011 Gemeinde Hinte
452012 Gemeinde Ihlow
452014 Gemeinde Krummhörn
452025 Stadt Wiesmoor
452027 Gemeinde Dornum
452401 Samtgemeinde Brookmerland
452403 Samtgemeinde Hage
452500 Entwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Ihlow mbH
452501 Touristik-GmbH Krummhörn-Greetsiel
452504 Großefehn Tourismus GmbH
452508 Luftkurort Wiesmoor Touristik GmbH
...
„Emsland / Friesland / Bentheim“
Bezirk Weser-Ems
Ökostrom für ca. 307 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von insgesamt ca. 3.650.052 kWh/a.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
Losteilnehmer:
454018 Stadt Haren (Ems)
455025 Gemeinde Bockhorn
456404 Samtgemeinde Uelsen
„Oldenburg“
Bezirk Weser-Ems
Ökostrom für ca. 111 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von insgesamt ca. 2.158.431 kWh/a.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
Losteilnehmer:
458500 Bezirksverband Oldenburg
„Osnabrück“
Bezirk Weser-Ems
Ökostrom für ca. 1.185 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von insgesamt ca. 24.201.646 kWh/a.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
Losteilnehmer:
459000 Landkreis Osnabrück
459001 Gemeinde Alfhausen
459002 Gemeinde Ankum
459003 Gemeinde Bad Essen
459004 Stadt Bad Iburg
459005 Gemeinde Bad Laer
459006 Gemeinde Bad Rothenfelde
459007 Gemeinde Badbergen
459008 Gemeinde Belm
459009 Gemeinde Berge
459010 Stadt Bersenbrück
459011 Gemeinde Bippen
459012 Gemeinde Bissendorf
459013 Gemeinde Bohmte
459015 Stadt Dissen am Teutoburger Wald
459016 Gemeinde Eggermühlen
459017 Stadt Fürstenau
459018 Gemeinde Gehrde
459022 Gemeinde Hilter am Teutoburger Wald
459023 Gemeinde Kettenkamp
459028 Gemeinde Nortrup
459029 Gemeinde Ostercappeln
459030 Stadt Quakenbrück
459033 Gemeinde Wallenhorst
459401 Samtgemeinde Artland
459402 Samtgemeinde Bersenbrück
459403 Samtgemeinde Fürstenau
459404 Samtgemeinde Neuenkirchen
459405 Samtgemeinde Bersenbrück
459500 Wasserverband Bersenbrück Körperschaft öffentlichen Rechts
459502 Eigenbetrieb Wasserwirtschaft Bad Laer
459503 Touristik GmbH Bad Laer
459504 Kurmittelhaus Betriebs GmbH Bad Laer
459505 Artland Bäderbetriebsgesellschaft mbH
459506 BIQ Bussiness und Innovationspark Quarkenbrück GmbH
459507 Abwasserbeseitigungsbetrieb der Gemeinde Bad Rothenfelde
459508 Wasserwerk der Gemeinde Bad Rothenfelde
„Wesermarsch“
Bezirk Weser-Ems
Ökostrom für ca. 698 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von insgesamt ca. 10.490.733 kWh/a.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
Losteilnehmer:
461000 Landkreis Wesermarsch
461002 Stadt Brake
461003 Gemeinde Butjadingen
461004 Stadt Elsfleth
461005 Gemeinde Jade
461006 Gemeinde Lemwerder
461007 Stadt Nordenham
461008 Gemeinde Ovelgönne
461009 Gemeinde Stadland
461507 GIB Entsorgung Wesermarsch GmbH
461508 Tourismus-Service Butjadingen GmbH & Co. KG
461509 Zukunftszentrum Technologie Nordenham-Wesermarsch GmbH
„Wittmund“
Bezirk Weser-Ems
Ökostrom für ca. 537 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von insgesamt ca. 8.472.583 kWh/a.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
Losteilnehmer:
241529 LandesSportBund Nds. e.V.
462005 Gemeinde Friedeburg
462007 Inselgemeinde Langeoog
462014 Gemeinde Spiekerog
462401 Samtgemeinde Esens
462402 Samtgemeinde Holtriem
462500 Krankenhaus Wittmund gGmbH
462501 Tourismusbetrieb Esens-Bensersiel Tourismus
462503 Nordseebad Carolinensiel-Harlesiel GmbH
462504 Nordseebad Spiekeroog GmbH
„Stadt Aurich“
Bezirk Weser-Ems
Ökostrom für ca. 536 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von insgesamt ca. 4.672.520 kWh/a.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
Losteilnehmer:
452001 Stadt Aurich
452503 Auricher Bäder- und Hallenbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG
„Bourtanger Moor“
Bezirk Weser-Ems
Ökostrom für ca. 151 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von insgesamt ca. 5.432.822 kWh/a.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
Losteilnehmer:
454500 Trink- und Abwasserverband Bourtanger Moor
„Landkreis Wittmund“
Bezirk Weser-Ems
Ökostrom für ca. 38 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von insgesamt ca. 1.864.004 kWh/a.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
Losteilnehmer:
462000 Landkreis Wittmund
„Melle“
Bezirk Weser-Ems
Ökostrom für ca. 326 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von insgesamt ca. 7.469.315 kWh/a.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
Losteilnehmer:
459024 Stadt Melle
459501 Wasserwerk der Stadt Melle
„Stadt Nordhorn“
Bezirk Weser-Ems
Ökostrom für ca. 222 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von insgesamt ca. 4.100.034 kWh/a.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
Losteilnehmer:
456015 Stadt Nordhorn
„Stadt Wittmund“
Bezirk Weser-Ems
Ökostrom für ca. 250 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von insgesamt ca. . 2.656.864 kWh/a.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
Losteilnehmer:
462019 Stadt Wittmund
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe III. 1.2)
Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen. Gemäß § 45 Abs. 2 VgV muss der Mindestumsatz das Zweifache des geschätzten Nettoauftragswertes (Energie frei Abnahmestelle incl. aller Steuern und Abgaben lediglich ohne MwSt.) je Los auf das geboten wird betragen.
Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu 4 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen an vergleichbare Kunden in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbaren Zeiträumen (Lieferzeitraum der abschließend durchgeführten Energielieferung jeweils mindestens 2 Jahre) aus den Jahren 2019 bis 2022 einzutragen.
Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist ein aktueller aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung nachzureichen.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Hinweis: Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise / Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern. Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen / Erklärungen innerhalb von 4 Stunden nach Anforderung per E-Mail oder Fax nachgereicht werden.
siehe III. 1.2)
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
keine Personen zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131/15-2943