Stadt Dissen aTW / Jahresspülprogramm und TV-Inspektion 2024 - 2026 Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2023 - 264
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 541/501-1100
Fax: +49 541/501-61100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Dissen aTW / Jahresspülprogramm und TV-Inspektion 2024 - 2026
Stadt Dissen aTW / Jahresspülprogramm und TV-Inspektion 2024 - 2026
div. Kanäle, Schächte, Hausanschlussleitungen und Straßenentwässerungsleitungen im Stadtgebiet 49201 Dissen aTW
Die Stadt Dissen aTW beabsichtigt, das Jahresspülprogramm für die Jahre 2024 bis 2026 und parallel eine Kanalzustandserfassung durchführen zu lassen.
Die zu vergebende Leistung beinhaltet die Reinigung und TV-Inspektion bestehender öffentlicher Schmutz- und Regenwasserkanäle, -schächte, -hausanschlussleitungen und Straßenentwässerungsleitungen in der Stadt Dissen aTW.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Einzureichende Unterlagen:
- Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der AN haftet für alle Beschädigungen, die im Zusammenhang mit seinem Auftrag an öffentlichen Anlagen, angrenzenden privaten Anlagen, Personen oder sonstigen Sachen entstehen. Der AN hat das Bestehen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung durch eine, dem Angebot beigefügte Bescheinigung (Kopie) nachzuweisen.
Einzureichende Unterlagen:
- Verpflichtungserklärung sowie ggf. Haftungserklärung anderer Unternehmen (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben.
- Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 (mit dem Angebot vorzulegen): Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 der jeweiligen verfahrensspezifischen Beurteilungsgruppen R und I sind zu erfüllen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RALGZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderten Beurteilungsgruppen nachweist.
Der Nachweis gilt gleichfalls als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 "Erstprüfung" für die geforderten Beurteilungsgruppen nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die
zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt. Der Vertrag ist vor einer Auftragsvergabe vorzulegen.
Ggf. beauftragte Nachunternehmer benötigen die entsprechenden Nachweise für die von ihnen durchgeführten Leistungen.
- Nachweis der Schulungen "Baustellensicherung an Straßen, Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum" (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Für das verantwortliche Personal ist der Nachweis der Schulungen "Baustellensicherung an Straßen, Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum" gemäß RSA und ZTV-SA, gem. Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen - "MVAS 99" sind dem AG auf Verlangen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreishaus Osnabrück
Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bieterfragen sind bis spätestens 14.08.2023 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY1HL6MKM5
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland