Oberflächenbefestigung der Kaianlagen im Bereich Hafen Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-86
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Hauptkanal re. 68/69
Ort: Papenburg
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 496182-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadt.papenburg.de/unsere-stadt/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Oberflächenbefestigung der Kaianlagen im Bereich Hafen Nord
Die Stadt Papenburg beabsichtigt im künftigen Bereich des Hafen Nord die Kaianlage, nach erfolgter Aufhöhung der landseitigen Flächen hinter der neuen Spundwand, zu befestigen, zu erschließen und größtenteils in Asphaltbauweise auszubauen.
Hafen Papenburg 26871 Papenburg
Auflistung der wesentlichen Arbeiten:
- ca. 1150m Regenwasserkanal DN 500 BGMR
- dazugehörige Schächte, Schlammfänge nach SAII und Schieber
- 800m Abwasserdruckrohre aus PVC U DN 150/125
- 800m Leerrohre DN 80
Insgesamt sind nach Beendigung der Entwässerungsarbeiten und dem setzen der ca. 1000m Entwässerungsrinne und 50 Stck Abläufe ca. 16.000qm Kaianlage in Asphaltbauweise zu befestigen.
Im Bereich der künftigen Baustraße am Nordrand ist eine Schottertragschicht von ca. 4000qm einzubauen.
Die Arbeiten sind voraussichtlich im Zeitraum Oktober bis Dezember 2023 auszuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister;
2. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift,
Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische
Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzernverbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben;
3. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB
entsprechend Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung". Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen
nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch später über den Veröffentlichungslink online einsehbar (Formblatt 124 Eigenerklärung Bieter) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber
behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen,
die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen
Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder
Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe
nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats
des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor,
vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen
sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich
Benennung der natürlichen Personen mitentscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten. Auf Anforderung sind die Angaben nachzuweisen, bspw. durch Vorlage amtlicher Registerauszüge oder vergleichbarer Unterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YHADU5J
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131/15-1334
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB.