Multifunktionsgerät kabelgebundenem, elektromotorischem Antrieb für den Bergbau
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5171/43-1226
Fax: +49 5171/43-1502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Multifunktionsgerät kabelgebundenem, elektromotorischem Antrieb für den Bergbau
Für den untertägigen Einsatz des ERAM soll ein elektrisiertes kabelgebundenes Multifunktionsgerät beschafft werden. Das Multifunktionsgerät soll dabei im Tagesgeschäft des Grubenbetriebes und in Sonderprojekten zum Einsatz kommen.
BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Endlager Morsleben
Schachtweg 3
39343 Ingersleben OT Morsleben
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), im Folgenden als Auftraggeber(AG) bezeichnet, ist Betreiber des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) in Sachsen-Anhalt, nahe der Grenze zu Niedersachsen. Zwischen 1971 und 1991 sowie von 1994 bis 1998 wurden hier insgesamt rund 37.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle endgelagert. Das Endlager soll zukünftig unter Verbleib der Abfälle stillgelegt werden. Das Multifunktionsgerät wird im untertägigen Bereich des ERAM zum Einsatz kommen. Hierbei handelt es sich um einen ehemaligen Kali- und Steinsalzabbau.
Für den untertägigen Einsatz des ERAM soll ein elektrisiertes kabelgebundenes Multifunktionsgerät beschafft werden. Das Multifunktionsgerät soll dabei im Tagesgeschäft des Grubenbetriebes und in Sonderprojekten zum Einsatz kommen. Das Einsatzgebiet umfasst u.a. das Abbohren von Ankerlöchern, das Berauben (Hammer und Fräse) sowie das Verladen von Versatz mittels Ladeschaufel. Alle für diese Tätigkeit benötigten Anbaugeräte und Zusatzausstattungen sind Bestandteil dieser Ausschreibung.
Das Multifunktionsgerät muss konstruktiv und technisch dem heutigen Stand der Technik, sowie den aktuell geltenden und in der LB beschriebenen Gesetzen und Normen entsprechen. Durch entsprechende Sonder- / Zusatzausstattungen, wie bspw. Schutzeinrichtungen für hydraulische Leitungen, Zusatzgewichten und die entsprechende Eignung für das 690 V IT-Netz des AG, soll das Multifunktionsgerät auf die Bedürfnisse des AG angepasst werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregisterauszug oder Eigenerklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
- Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben / Sozialversicherungsbeiträge
- Eigenerklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen gern. § 123 und 124 GWB
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
- Referenzen über die Lieferung von Multifunktionsgeräten unter Tage
Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§12 AtG i.V. § 2 Ziff. 3 AtZüV) festgestellt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 228999163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.