Schülerbeförderungsleistungen als Sonderverkehre für die Schuljahre 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Königsberger Str. 10
Ort: Lüchow (Wendland)
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Postleitzahl: 29439
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://luechow-dannenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderungsleistungen als Sonderverkehre für die Schuljahre 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026
Personenbeförderungsleistung nach Freistellungsverordnung
Beförderung von Schülern/Schülerinnen aus dem Raum Neu Darchau/Nahrendorf zur Christophorusschule Göddenstedt
Landkreis Lüchow-Dannenberg und Göddenstedt
Personenbeförderungsleistungen nach Freistellungsverordnung
Angebote können auf alle Lose abgegeben werden.
Beförderung von Schülern aus dem Raum Lüchow/Clenze zur Christophorusschule Göddenstedt
Landkreis Lüchow Dannenberg und Göddenstedt
Personenbeförderungsleistungen nach Freistellungsverordnung
Angebote können auf alle Lose abgegeben werden.
Beförderung von Schülern aus dem Raum Hitzacker zur Wendlandschule Dannenberg
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Personenbeförderungsleistungen nach Freistellungsverordnung.
Für die Beförderung von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern der Wendlandschule Dannenberg
sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Die Beförderung ist in Fahrzeugen mit max. 8 Fahrgastplätzen durchzuführen bzw. es dürfen nur
Fahrgruppen mit max. 8 Schüler/innen gebildet werden.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungszeiten sind einzuhalten.
- Es ist kontinuierlich dasselbe Personal einzusetzen.
- Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug immer in einem verkehrssicheren und für die Schülerbeförderung
geeigneten Zustand ist.
- Es ist darauf zu achten, dass alle Kinder während der Fahrt richtig gesichert sind (Kraftknoten für
Rollstühle, Gurte für jeden Sitz, Sitzerhöhungen).
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind zu beachten.
- Vor oder während der Fahrt darf nicht geraucht werden, auch nicht auf dem Schulgelände.
In den in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Fällen müssen klappbare Rollstühle mitgeführt
werden. Bei Beförderung im eigenen Rollstuhl muss dieser in Fahrtrichtung fixiert werden. Bei
unterjährigen Zugängen von beförderungsberechtigten Schülern mit klappbaren Rollstühlen ist entsprechend
zu verfahren.
Angebote können auf alle Lose abgegeben werden.
Beförderung von Schülern aus dem Raum Dannenberg zur Wendlandschule Dannenberg
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Personenbeförderungsleistungen nach Freistellungsverordnung.
Für die Beförderung von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern der Wendlandschule Dannenberg
sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Die Beförderung ist in Fahrzeugen mit max. 8 Fahrgastplätzen durchzuführen bzw. es dürfen nur
Fahrgruppen mit max. 8 Schüler/innen gebildet werden.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungszeiten sind einzuhalten.
- Es ist kontinuierlich dasselbe Personal einzusetzen.
- Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug immer in einem verkehrssicheren und für die Schülerbeförderung
geeigneten Zustand ist.
- Es ist darauf zu achten, dass alle Kinder während der Fahrt richtig gesichert sind (Kraftknoten für
Rollstühle, Gurte für jeden Sitz, Sitzerhöhungen).
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind zu beachten.
- Vor oder während der Fahrt darf nicht geraucht werden, auch nicht auf dem Schulgelände.
In den in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Fällen müssen klappbare Rollstühle mitgeführt
werden. Bei Beförderung im eigenen Rollstuhl muss dieser in Fahrtrichtung fixiert werden. Bei
unterjährigen Zugängen von beförderungsberechtigten Schülern mit klappbaren Rollstühlen ist entsprechend
zu verfahren.
Angebote können auf alle Lose abgegeben werden.
Beförderung von Schülern aus dem Raum Trebel/Pevesdorf/Langendorf/Groß Heide zur Wendlandschule Dannenberg
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Personenbeförderungsleistungen nach Freistellungsverordnung.
Für die Beförderung von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern der Wendlandschule Dannenberg
sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Die Beförderung ist in Fahrzeugen mit max. 8 Fahrgastplätzen durchzuführen bzw. es dürfen nur
Fahrgruppen mit max. 8 Schüler/innen gebildet werden.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungszeiten sind einzuhalten.
- Es ist kontinuierlich dasselbe Personal einzusetzen.
- Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug immer in einem verkehrssicheren und für die Schülerbeförderung
geeigneten Zustand ist.
- Es ist darauf zu achten, dass alle Kinder während der Fahrt richtig gesichert sind (Kraftknoten für
Rollstühle, Gurte für jeden Sitz, Sitzerhöhungen).
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind zu beachten.
- Vor oder während der Fahrt darf nicht geraucht werden, auch nicht auf dem Schulgelände.
In den in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Fällen müssen klappbare Rollstühle mitgeführt
werden. Bei Beförderung im eigenen Rollstuhl muss dieser in Fahrtrichtung fixiert werden. Bei
unterjährigen Zugängen von beförderungsberechtigten Schülern mit klappbaren Rollstühlen ist entsprechend
zu verfahren.
Angebote können auf alle Lose abgegeben werden.
Beförderung von Schülern aus dem Raum Clenze/Zernien zur Wendlandschule Dannenberg
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Personenbeförderungsleistungen nach Freistellungsverordnung.
Für die Beförderung von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern der Wendlandschule Dannenberg
sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Die Beförderung ist in Fahrzeugen mit max. 8 Fahrgastplätzen durchzuführen bzw. es dürfen nur
Fahrgruppen mit max. 8 Schüler/innen gebildet werden.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungszeiten sind einzuhalten.
- Es ist kontinuierlich dasselbe Personal einzusetzen.
- Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug immer in einem verkehrssicheren und für die Schülerbeförderung
geeigneten Zustand ist.
- Es ist darauf zu achten, dass alle Kinder während der Fahrt richtig gesichert sind (Kraftknoten für
Rollstühle, Gurte für jeden Sitz, Sitzerhöhungen).
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind zu beachten.
- Vor oder während der Fahrt darf nicht geraucht werden, auch nicht auf dem Schulgelände.
In den in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Fällen müssen klappbare Rollstühle mitgeführt
werden. Bei Beförderung im eigenen Rollstuhl muss dieser in Fahrtrichtung fixiert werden. Bei
unterjährigen Zugängen von beförderungsberechtigten Schülern mit klappbaren Rollstühlen ist entsprechend
zu verfahren.
Angebote können auf alle Lose abgegeben werden.
Beförderung von Schülern aus dem Raum Lüchow/Küsten zur Wendlandschule Dannenberg
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Personenbeförderungsleistungen nach Freistellungsverordnung.
Für die Beförderung von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern der Wendlandschule Dannenberg
sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Die Beförderung ist in Fahrzeugen mit max. 8 Fahrgastplätzen durchzuführen bzw. es dürfen nur
Fahrgruppen mit max. 8 Schüler/innen gebildet werden.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungszeiten sind einzuhalten.
- Es ist kontinuierlich dasselbe Personal einzusetzen.
- Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug immer in einem verkehrssicheren und für die Schülerbeförderung
geeigneten Zustand ist.
- Es ist darauf zu achten, dass alle Kinder während der Fahrt richtig gesichert sind (Kraftknoten für
Rollstühle, Gurte für jeden Sitz, Sitzerhöhungen).
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind zu beachten.
- Vor oder während der Fahrt darf nicht geraucht werden, auch nicht auf dem Schulgelände.
In den in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Fällen müssen klappbare Rollstühle mitgeführt
werden. Bei Beförderung im eigenen Rollstuhl muss dieser in Fahrtrichtung fixiert werden. Bei
unterjährigen Zugängen von beförderungsberechtigten Schülern mit klappbaren Rollstühlen ist entsprechend
zu verfahren.
Angebote können auf alle Lose abgegeben werden.
Beförderung von Schülern aus dem Raum Lemgow zur Wendlandschule Dannenberg
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Personenbeförderungsleistungen nach Freistellungsverordnung.
Für die Beförderung von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern der Wendlandschule Dannenberg
sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Die Beförderung ist in Fahrzeugen mit max. 8 Fahrgastplätzen durchzuführen bzw. es dürfen nur
Fahrgruppen mit max. 8 Schüler/innen gebildet werden.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungszeiten sind einzuhalten.
- Es ist kontinuierlich dasselbe Personal einzusetzen.
- Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug immer in einem verkehrssicheren und für die Schülerbeförderung
geeigneten Zustand ist.
- Es ist darauf zu achten, dass alle Kinder während der Fahrt richtig gesichert sind (Kraftknoten für
Rollstühle, Gurte für jeden Sitz, Sitzerhöhungen).
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind zu beachten.
- Vor oder während der Fahrt darf nicht geraucht werden, auch nicht auf dem Schulgelände.
In den in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Fällen müssen klappbare Rollstühle mitgeführt
werden. Bei Beförderung im eigenen Rollstuhl muss dieser in Fahrtrichtung fixiert werden. Bei
unterjährigen Zugängen von beförderungsberechtigten Schülern mit klappbaren Rollstühlen ist entsprechend
zu verfahren.
Angebote können auf alle Lose abgegeben werden.
Beförderung von Schülern aus dem Raum Neu Darchau OT Sammatz zur Wendlandschule Dannenberg
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Personenbeförderungsleistungen nach Freistellungsverordnung.
Für die Beförderung von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern der Wendlandschule Dannenberg
sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Die Beförderung ist in Fahrzeugen mit max. 8 Fahrgastplätzen durchzuführen bzw. es dürfen nur
Fahrgruppen mit max. 8 Schüler/innen gebildet werden.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungszeiten sind einzuhalten.
- Es ist kontinuierlich dasselbe Personal einzusetzen.
- Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug immer in einem verkehrssicheren und für die Schülerbeförderung
geeigneten Zustand ist.
- Es ist darauf zu achten, dass alle Kinder während der Fahrt richtig gesichert sind (Kraftknoten für
Rollstühle, Gurte für jeden Sitz, Sitzerhöhungen).
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind zu beachten.
- Vor oder während der Fahrt darf nicht geraucht werden, auch nicht auf dem Schulgelände.
In den in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Fällen müssen klappbare Rollstühle mitgeführt
werden. Bei Beförderung im eigenen Rollstuhl muss dieser in Fahrtrichtung fixiert werden. Bei
unterjährigen Zugängen von beförderungsberechtigten Schülern mit klappbaren Rollstühlen ist entsprechend
zu verfahren.
Angebote können auf alle Lose abgegeben werden.
Beförderung von Schülern aus dem Raum Wustrow/Luckau/Güstritz zur Wendlandschule Dannenberg
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Personenbeförderungsleistungen nach Freistellungsverordnung.
Für die Beförderung von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern der Wendlandschule Dannenberg
sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Die Beförderung ist in Fahrzeugen mit max. 8 Fahrgastplätzen durchzuführen bzw. es dürfen nur
Fahrgruppen mit max. 8 Schüler/innen gebildet werden.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungszeiten sind einzuhalten.
- Es ist kontinuierlich dasselbe Personal einzusetzen.
- Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug immer in einem verkehrssicheren und für die Schülerbeförderung
geeigneten Zustand ist.
- Es ist darauf zu achten, dass alle Kinder während der Fahrt richtig gesichert sind (Kraftknoten für
Rollstühle, Gurte für jeden Sitz, Sitzerhöhungen).
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind zu beachten.
- Vor oder während der Fahrt darf nicht geraucht werden, auch nicht auf dem Schulgelände.
In den in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Fällen müssen klappbare Rollstühle mitgeführt
werden. Bei Beförderung im eigenen Rollstuhl muss dieser in Fahrtrichtung fixiert werden. Bei
unterjährigen Zugängen von beförderungsberechtigten Schülern mit klappbaren Rollstühlen ist entsprechend
zu verfahren.
Angebote können auf alle Lose abgegeben werden.
Beförderung von Schülern aus dem Raum Lüchow zur Kooperationsklasse Grundschule Lüchow
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Personenbeförderungsleistungen nach Freistellungsverordnung.
Für die Beförderung von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern der Wendlandschule Dannenberg
sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Die Beförderung ist in Fahrzeugen mit max. 8 Fahrgastplätzen durchzuführen bzw. es dürfen nur
Fahrgruppen mit max. 8 Schüler/innen gebildet werden.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungszeiten sind einzuhalten.
- Es ist kontinuierlich dasselbe Personal einzusetzen.
- Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug immer in einem verkehrssicheren und für die Schülerbeförderung
geeigneten Zustand ist.
- Es ist darauf zu achten, dass alle Kinder während der Fahrt richtig gesichert sind (Kraftknoten für
Rollstühle, Gurte für jeden Sitz, Sitzerhöhungen).
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind zu beachten.
- Vor oder während der Fahrt darf nicht geraucht werden, auch nicht auf dem Schulgelände.
In den in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Fällen müssen klappbare Rollstühle mitgeführt
werden. Bei Beförderung im eigenen Rollstuhl muss dieser in Fahrtrichtung fixiert werden. Bei
unterjährigen Zugängen von beförderungsberechtigten Schülern mit klappbaren Rollstühlen ist entsprechend
zu verfahren.
Angebote können auf alle Lose abgegeben werden.
Beförderung von Schülern aus dem Raum Dannenberg/Gorleben/Lüchow zur Kooperationsklasse Grundschule Clenze
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Personenbeförderungsleistungen nach Freistellungsverordnung.
Für die Beförderung von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern der Wendlandschule Dannenberg
sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Die Beförderung ist in Fahrzeugen mit max. 8 Fahrgastplätzen durchzuführen bzw. es dürfen nur
Fahrgruppen mit max. 8 Schüler/innen gebildet werden.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungszeiten sind einzuhalten.
- Es ist kontinuierlich dasselbe Personal einzusetzen.
- Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug immer in einem verkehrssicheren und für die Schülerbeförderung
geeigneten Zustand ist.
- Es ist darauf zu achten, dass alle Kinder während der Fahrt richtig gesichert sind (Kraftknoten für
Rollstühle, Gurte für jeden Sitz, Sitzerhöhungen).
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind zu beachten.
- Vor oder während der Fahrt darf nicht geraucht werden, auch nicht auf dem Schulgelände.
In den in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Fällen müssen klappbare Rollstühle mitgeführt
werden. Bei Beförderung im eigenen Rollstuhl muss dieser in Fahrtrichtung fixiert werden. Bei
unterjährigen Zugängen von beförderungsberechtigten Schülern mit klappbaren Rollstühlen ist entsprechend
zu verfahren.
Angebote können auf alle Lose abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von Schülern/Schülerinnen aus dem Raum Neu Darchau/Nahrendorf zur Christophorusschule Göddenstedt
Ort: Wustrow
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Postleitzahl: 29462
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von Schülern aus dem Raum Lüchow/Clenze zur Christophorusschule Göddenstedt
Ort: Wustrow
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Postleitzahl: 29462
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von Schülern aus dem Raum Hitzacker zur Wendlandschule Dannenberg
Ort: Wustrow
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von Schülern aus dem Raum Dannenberg zur Wendlandschule Dannenberg
Ort: Wustrow
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von Schülern aus dem Raum Trebel/Pevesdorf/Langendorf/Groß Heide zur Wendlandschule Dannenberg
Ort: Wustrow
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von Schülern aus dem Raum Clenze/Zernien zur Wendlandschule Dannenberg
Ort: Wustrow
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von Schülern aus dem Raum Lüchow/Küsten zur Wendlandschule Dannenberg
Ort: Wustrow
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von Schülern aus dem Raum Lemgow zur Wendlandschule Dannenberg
Ort: Wustrow
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von Schülern aus dem Raum Neu Darchau OT Sammatz zur Wendlandschule Dannenberg
Ort: Wustrow
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von Schülern aus dem Raum Wustrow/Luckau/Güstritz zur Wendlandschule Dannenberg
Ort: Wustrow
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von Schülern aus dem Raum Lüchow zur Kooperationsklasse Grundschule Lüchow
Ort: Wustrow
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von Schülern aus dem Raum Dannenberg/Gorleben/Lüchow zur Kooperationsklasse Grundschule Clenze
Ort: Wustrow
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Frist für Bieterfragen endet am 09.05.2023.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben
- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
- Eignererklärung 124 LD
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
- Übersicht der Fahrzeuge zur Beförderung und Fahrzeugscheine für den CO2 Verbrauch
- Kopien der Fahrerlaubnisse/Sonderfahrerlaubnisse
- Angaben über Inhaber bzw. Gesellschafter
- Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
- Formblatt Eigenerklärung EU-Sanktionen (Russland)
- Referenzen bezüglich der Beförderung von behinderten Kindern bzw. Kindern mit sonderpä-dagogischen Unterstützungsbedarf
- Der Bieter hat in seinem Angebot den Preis pro Schultag zuzügl. MwSt. anzugeben. Außerdem ist für
Fahrstreckenerweiterung/-verkürzung bzw. Zusatzfahrten ein Kilometerpreis zuzügl. MwSt. anzugeben.
- Nachweis zum Vorliegen der Voraussetzungen zur Genehmigung der Personenbeförderung im Sinne des § 13 Absatz 1 PBefG
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland