23-0261 Lieferung von Kfz-Zulassungsmaterialien - Zulassungsbescheinigung Teil I und Kfz-Plaketten Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0261 Lieferung von Kfz-Zulassungsmaterialien - Zulassungsbescheinigung Teil I und Kfz-Plaketten
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Porschestraße 49
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Fax: +49 536128-2057
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
23-0261 Lieferung von Kfz-Zulassungsmaterialien - Zulassungsbescheinigung Teil I und Kfz-Plaketten
Lieferung von i-Kfz-Zulassungsplaketten Niedersachsen und Zulassungsbescheinigungen Teil I mit bereits aufgebrachten Dokumentenklebesiegeln über einen Zeitraum vom 01.09.2023-31.08.2025 mit einseitiger Option der ausschreibenden Stelle auf zweijährige Verlängerung bis zum 31.08.2027
i-Kfz-Zulassungsplaketten
38440 Wolfsburg
Lieferung von i-Kfz-Zulassungsplaketten Niedersachsen und Zulassungsbescheinigungen Teil I mit bereits aufgebrachten Dokumentenklebesiegeln über einen Zeitraum vom 01.09.2023-31.08.2025 mit einseitiger Option der ausschreibenden Stelle auf zweijährige Verlängerung bis zum 31.08.2027
240.000 i-Kfz-Zulassungsplaketten jährlich in Ausführung SecuRasta oder gleichwertig.
Lieferung abrollbar in Behältnissen zur geschützten Aufbewahrung zu je 500 Stück.
Konform nach der Fahrzeugzulassungsverordnung.
Jahresbedarf (240.000 Stück) muss vorproduziert und flexibel abrufbar sein. Zustellung frei Haus. Es kann erforderlich sein, im Bedarfsfall Plaketten nachzubestellen. Hierfür ist eine kurzfristige Lieferung (7 Werktage) zu gewährleisten. Dies gilt für bis zu 40.000 i-Kfz-Zulassungsplaketten jährlich. Die angebotenen Stückkosten gelten auch für diese Bedarfspositionen. Der Vertrag endet automatisch nach einer Lieferung von insgesamt 1.200.000 i-Kfz-Zulassungsplaketten.
Einseitige Option der ausschreibenden Stelle auf zweijährige Verlängerung bis zum 31.08.2027
Zulassungsbescheinigungen Teil I
38440 Wolfsburg
Jährliche Lieferung von ca. 120.000 Zulassungsbescheinigungen Teil I incl. Bestückung mit Dokumentenklebesiegel (20/27,5 mm Durchm.). Die Zustellung/Lieferung ZB I incl. bestückter Dokumentenklebesiegel erfolgt in jedem Jahr frei Haus in 4 Teillieferungen á 30.000 Stück. Kleinste Verpackungseinheit mit mindestens 50 Stück.
Auf der Rückseite der ZB I ist der Eindruck: Stadt Wolfsburg
Der Oberbürgermeister
im Auftrage:
aufzudrucken.
Es kann erforderlich sein, im Bedarfsfall Zulassungsbescheinigungen Teil I incl. Bestückung mit Dokumentenklebesiegel (20/27,5 mm Durchm.) nachzubestellen. Hierfür ist eine kurzfristige Lieferung (7 Werktage) zu gewährleisten. Dies gilt für bis zu 20.000 Zulassungsbescheinigungen Teil I incl. Bestückung mit Dokumentenklebesiegel (20/27,5 mm Durchm.).Die angebotenen Stückkosten gelten auch für diese Bedarfspositionen. Der Vertrag endet automatisch nach einer Lieferung von insgesamt 600.000 Zulassungsbescheinigungen Teil I.
Einseitige Option der ausschreibenden Stelle auf zweijährige Verlängerung bis zum 31.08.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nutzen Sie als Nachweis entweder eine Präqualifizierung in einem Präqualifizierungsverzeichnis oder das Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) des Vergabehandbuchs des Bundes (VHB) mit entsprechenden Nachweisen. Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Der Auftraggeber akzeptiert auch eine Europäische Eigenerklärung (EEE).
Geforderte Eignungskriterien sind:
- Umsatz des Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung, dass in den letzten fünf Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind
- Angaben zu Arbeitskräften; die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte stehen zur Verfügung
- Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes/Wohnsitzes
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Es sind mindestens drei Referenzen (als Eigenerklärung) über die Herstellung des Sachbedarfs für öffentliche Auftraggeber vorzulegen. Die Referenzen sind jeweils unter Angabe des Leistungsgegenstandes, des Beauftragungszeitraumes und des Auftraggebers, ein Prüfzeugnis der DEKRA oder eines von der DAkkS akkreditierten Prüflabors und jeweils mindestens 10 Muster vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Stadt Wolfsburg
Porschestraße 49 - 38440 Wolfsburg
Rathaus A, Zimmer 901 - 905
Zum Eröffnungstermin sind Bieter oder Bevollmächtigte nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025 bzw. 2027
Zur Dokumentation des Ausschreibungsverfahrens bitten wir Sie, Bieterfragen ausschließlich über DTVP / Kommunikation zu stellen.
Auskünfte von anderen Stellen oder mündliche Auskünfte sind nicht verbindlich.
Die Vergabeunterlagen können Sie unter www.dtvp.de/Center einsehen und herunterladen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD267MC
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: +49 413115-2943
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Porschestraße 49
Ort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 536128-2057
Internet-Adresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen