Stadtwerke Barsinghausen - Neubau des Wasserwerks Eckerde - VE 4 Prozesstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 168-2022/3
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Poststraße 1
Ort: Barsinghausen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30890
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Telefon: +49 51159097560
Fax: +49 51159097566
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-barsinghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Barsinghausen - Neubau des Wasserwerks Eckerde - VE 4 Prozesstechnik
Errichtung der Prozesstechnik für eine Trinkwasseraufbereitungsanlage im Rahmen des Neubaus des Wasserwerks Eckerde.
Wasserwerk Eckerde Gehrdener Straße 4 30890 Barsinghausen
St.-Druckfilterkessel
- 5 Stck. Filterbehälter Durchm. 4.200 mm, zyl. H = 3.000 mm
- 4 Stck. Hydrophorbehälter (Membran DVGW, KTW) aus Stahl Durchm. 1.200 mm, zyl. H = 1.700 mm zum Ausgleich von Druckschwankungen a. d. Netzseite
- einschl. Kompressoranlage
Maschinen und Aggregate
- 5 Stck. Reinw.-Druckerhöhungspumpen als Netzpumpwerk
- "Mittelzone" und "Stemmer Berg"
- 2 Stck. Kompressoranlagen zur Druckluftvorlage für die pneumatischen Armaturen im Druckluft-Ringverteilnetz
- 2 Stck. Drehkolbenverdichter als Spülluftgebläse f. d. Kiesfiltration
- 1 Stck. Turbine als Energierückspeisung aus der Hochzone Netzausgang
- 5 Stck. Ventilinseln zur Betätigung und Pos.-, Endlagenerfassung von Armaturen
Rohrinstallation DN 50 -500 für die Bereiche: Druckstufe in SDR 17 (PN 10) und Netzausgang teilw. in SDR 11 (PN 16) ges. 750 m für:
- Rohwassereingang, Zulauf
- Kiesfilteranlage
- Errichtung Reinwasserpumpwerk (Saug- u. Druckseite)
- Errichtung Spülwasserpumpwerk (Saug- u. Druckseite)
- Druckseitig rohrtechn. Einbindungen Druckwindkessel
- 75 m Verbindungsleitungen versch. Nennweiten DN 100 - DN 500
- 5 Stck. rohrtechnische Ausrüstungen in der Güte Edelstahl von Behältern, Wasser-, Eluatspeicher, etc.
- Pressfitting, wie Druckluftleitungen Kompressoren zum Hydrophorbehälter
- Sonstige untergeordnete Leitungen (R 1/2" bis max. R 1 3/4") in der Güte Edelstahl
Lieferung und Montage von Armaturen
- 120 Stck. Armaturen, hoher Anteil (85%) pneumatisch, restlich manuell/gering elektrifiziert wie elektromechanisch)
Messtechnik/Analytik /Desinfektion
- 45 Stck. Grenzstand (Pumpentrockenlauf), Durchfluß,
- 15 Stck. Analyser pH, Lf, Cl, Trübung, Redoxpotenzial
- 4 Stck. automatische UV-Reaktoren (Durchflußgefäße) inkl. autarker Steuerung, Anlage zertifiziert nach DVGW W294-1
- 1 Stck. NaOCL-Dosieranlage f. d. Netzsicherheitschlorung
Der Auftraggeber beabsichtigt, mindestens drei Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien einschließlich der Mindestanforderungen erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als drei beträgt, kann der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Kriterien erfüllen.
Die vorstehende Angabe zur Vertragslaufzeit ist lediglich als "Platzhalter" für den Teilnahmewettbewerb zu verstehen. Maßgeblich sind die Vertragsunterlagen, die in der zweiten Verfahrensstufe (Angebotsphase) zur Verfügung gestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2020 bis 2022 (insgesamt und aus der Errichtung von prozesstechnischen Anlagen).
2. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer branchenüblichen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
Zu 1.: Jahresumsatz aus der Errichtung von prozesstechnischen Anlagen mindestens 7,0 Mio. EUR (netto) im Durchschnitt in den Jahren 2020-2022.
Zu 2.: Deckungssummen von jeweils mindestens 5,0 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Umweltschäden) je Schadensfall. Die Versicherung muss auch die Risiken einer fehlerhaften Planung abdecken.
3. Referenzleistungen Trinkwasseraufbereitung
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
Zu 3.: Es sind mindestens zwei Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über die Errichtung von Wasseraufbereitungsanlagen für die Trinkwasserversorgung mit Baukosten von mindestens 2,0 Mio. Euro netto, bei denen der Beginn der Leistungen des Bewerbers frühestens zum 01.01.2018 erfolgte.
4. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
5. Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestentgelten im Sinne des MiLoG bzw. gemäß allgemeinverbindlicher Tarifverträge.
6. Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche durch Mängelansprüchebürgschaft gemäß VOB/B und Besondere Vertragsbedingungen (Anlage B03 der Vergabeunterlagen).
Gemäß VOB/B und Besondere Vertragsbedingungen (Anlage B03 der Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Nachunternehmer
Bieter haben in der Liste der Nachunternehmerleistungen (Teil D, Anlage D02) mit dem Angebot anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Das Formblatt ist auch auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, vor Zuschlagserteilung ihre vorgesehenen Nachunternehmer namentlich zu benennen und für diese Nachunternehmer jeweils Eignungsnachweise vorzulegen.
2. Eignungsleihe
Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C02) nachzuweisen.
3. Bewerber-/Bietergemeinschaften
Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C03) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Mit Abgabe eines Erstangebots wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
4. Vorbehalt des Zuschlags auf Basis der Erstangebote
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Bereits die Erstangebote müssen daher verbindlich sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL675E
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.