Neubau Feuerwache Südwest Braunschweig // Wärmeschutz und Energiebilanzierung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/131FWS/BPH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ägidienmarkt 6
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FB Hochbau und Gebäudemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 0531470-6560
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.braunschweig.de
Postanschrift: Campestr. 29
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38102
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5312273437
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.carstenmeier.com
Adresse des Beschafferprofils: www.carstenmeier.com
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwache Südwest Braunschweig // Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß der Anlage 1.2 (zu § 3 Absatz 1) HOAI, Leistungsphasen 1 bis 7 & bes. Leistungen LPH 8 - zum Neubau der Feuerwache Südwest Braunschweig.
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Die Stadt Braunschweig plant mit dem Neubau einer Feuerwache mit Werkstatt- und Logistikzentrum auf ca. 10.000 qm Nutzfläche die Erreichbarkeit der Stadtteile im Südwesten im Rahmen der Gefahrenabwehr zu verbessern.
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Das Vergabeverfahren läuft parallel zum Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahren, die aktuell noch nicht abgeschlossen sind und deren Rechtskraft in der zweiten Jahreshälfte 2023 erwartet wird. Das Vergabeverfahren ist vom Ausgang dieser Bauleitplanungsverfahren abhängig. Die Stadt Braunschweig behält sich für den Fall, dass die Rechtskraft wider Erwarten nicht erreicht wird, die Aufhebung des Verfahrens vor. Ein Vertragsabschluss zum Projekt vor der Rechtskraft würde eine Option der Aufhebung (Rücktrittsrecht) für den Fall einer fehlenden Rechtskraft beinhalten.
Westerbergstrasse 38122 Braunschweig
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß der Anlage 1.2 (zu § 3 Absatz 1) HOAI, Leistungsphasen 1 bis 7 & bes. Leistungen LPH 8 - zum Neubau der Feuerwache Südwest Braunschweig.
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Die Stadt Braunschweig plant den Neubau einer Feuerwache im Süd-Westen des Stadtgebiets zur Verbesserung der Erreichbarkeit und damit des Sicherheitsniveaus der umliegenden Stadtteile. Dorthin sollen zehn Einsatzfunktionen von der Feuerwache Süd (Dessaustraße) mit Einsatzleitwagen, Drehleiter und Hilfeleistungslöschfahrzeug und sechs Einsatzfunktionen mit diversen Spezialfahrzeugen von der Hauptfeuerwache verlegt werden. Die Wache soll als Technik- und Logistik-Wache ausgestaltet werden. Neben dem o.g. Einsatzbetrieb wird die Stelle Technik der Berufsfeuerwehr mit der Kfz-Werkstatt, der Alarmgerätewerkstatt, der Bekleidungskammer, der Schlosserei, der Tischlerei, der Atemschutzwerkstatt und der Schlauchwerkstatt zur neuen Wache verlegt. Insgesamt werden also rd. 50 Mitarbeitende des Einsatzbetriebes, sowie rd. 25 Mitarbeitende der Stelle Technik an der Feuerwache Süd-West untergebracht.
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Das Raumprogramm der Feuerwache Westerbergstraße umfasst eine Nutzungsfläche (NUF) von ca. 9.180 m2 und gliedert sich in acht Funktionsbereiche (A1-7; A9), die wiederum in beheizte und unbeheizte Gebäudeteile aufgeteilt sind. Der Funktionsbereich A8 Haustechnik ist nicht Bestandteil der NUF und wird daher separat ausgewiesen. Im weiteren Planungsverlauf können technische Erfordernisse zu einer Anpassung der aktuell angesetzten Technikfläche führen.
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Für das Bauvorhaben wurden Gesamtkosten in der Höhe von ca. 53 Mio Euro auf Grundlage von BKI- Kennwerten und BGF ermittelt (KG 300: 16,8 Mio; KG 400: 5,5 Mio Stand 09/2021). Für das geplante Baugrundstück an der Westerbergstraße wird derzeit ein Bebauungsplan erstellt, mit dessen Rechtskraft in der zweiten Jahreshälfte 2023 gerechnet wird.
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Es ist vorgesehen, mit der Planung voraus. im 3. Quartal 2023 zu beginnen und die Baumaßnahme bis 2028 zu realisieren.
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Aufgabe ist, die Rahmenbedingungen und Parameter unter Berücksichtigung der Standort- und Nutzeranforderungen und der Klimaschutzziele der Stadt Braunschweig zusammenzutragen und daraus ein schlüssiges Energiekonzept im ökologischen und ökonomischen Rahmen zu entwickeln. Die frühzeitige Einbeziehung aller Fachplaner und Beteiligten von der Planung bis zum Betrieb, unter Einbeziehung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung und Lebenszyklusbetrachtung soll zu einem ganzheitlich geplanten Gebäude, das nicht nur für den Bau, sondern auch für die Betriebsphase zur Kostensicherheit führen, sodass die tatsächliche ökologische und ökonomische Performance schon während des gesamten Projektverlaufs sichtbar gemacht.
- Erstellung eines gesamtheitlichen Energiekonzeptes
- Grundleistung Wärmeschutz und Energiebilanzierung
- Konzept sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz
- Konzept Feuchteschutz
- Konzept Tages- und Kunstlicht (Werkstätten, Boxengasse) mit Simulation?
- Entwurf und Bemessung konstruktiver Details
- Aufstellen GEG- Nachweis
- Luftdichtheitsmessungen
- Wärmebrückenberechnungen
- Wirtschaftlichkeitsberechnung, Lebenszyklusbetrachtung
- eine Zertifizierung ist zu prüfen
Bei baubedingten Verzögerungen kann der Auftrag verlängert werden.
Weiteres zur Bewertung und Gewichtung der Auswahlkriterien ist den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 17 (11) VgV vor, den Auftrag aufgrund der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber:innen mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als Januar 2020) falls die Bewerbendenform dies vorsieht;
Bewerber:innen mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbendengemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
siehe unter II.2.9)
Der/die Bewerbende bzw. die Bewerbendengemeinschaft muss im Mittel der letzen drei Geschäftsjahre pro Jahr mindestens 200.000,- EUR Nettoumsatz mit vergleichbaren Planungsleistungen vorweisen können.
siehe unter II.2.9)
A) mindestens zwei vergleichbare Neubauprojekte mit:
- Baukosten KG 300+400 >= 5.000.000,- Euro brutto
- mindestens in den Planungsleistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß der Anlage 1.2 (zu § 3 Absatz 1) HOAI,
- komplett in den Leistungsphasen 2 bis 7 Anlage 1.2.2 HOAI
- in den letzten fünf Jahren (Abschluß der letzten bearbeiteten Leistungsphase des Projektes zwischen 01.07.2018 und 31.07.2023) erbracht und abgeschlossen.
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Als vergleichbar gelten Projekte mit hoher technischer Gebäudeausstattung und einem überdurchschnittlichen Grad der Komplexität. Dies wird durch die Honorarzone III, IV oder V gem. Anlage 1.2.3 HOAI 2023 des Projektes nachgewiesen.
Als vergleichbar in der technischen Gebäudeausstattung sind Gebäude der Kategorie (Anlage 10.2 HOAI):
- Hörsaal-, Kongresszentren
- Labor- oder Institutsgebäude
- Büro-, Verwaltungsgebäude
- Wirtschaftsgebäude, Bauhöfe
- Feuerwachen, Rettungsstationen - Krankenhäuser
- Gebäude der Kategorie Infrastruktur
- Gebäude der Kategorie Kultur-/Sakralbauten
Die/der Auftragnehmer:in hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
mind. 1.500.000,- EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1.500.000,- EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Bietendengemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform dtvp.de durchgeführt und ist unter der unter I.3) genannten URL im Internet erreichbar.
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die mögliche Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bietende vollständig kostenfrei.
Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten).
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten.
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BEWERBUNGSVERFAHREN:
Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten (siehe II.2.9). Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, sind die Bewerbenden für das Verfahren geeignet. Falls die Zahl der Bewerber:innen, die die Mindestanforderungen erfüllen die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber:innen überschreitet, werden die Bewerber:innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, durch Losverfahren unter den geeigneten Bewerber:innen ausgewählt.
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Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist NICHT zulässig!
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Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei dem Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die Bewerber:innen haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der/des Bewerbenden Unklarheiten, so hat sie/er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
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Der Auslober behält sich vor, bei mehr als 5 wertungsfähigen Bewerbungen auf Nachforderungen zu verzichten.
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Die geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet unter http://www.dtvp.de (siehe auch unter I.3)) heruntergeladen werden können.
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VERGABE
Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 17 (11) VgV vor, den Auftrag aufgrund der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZH6QQA
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131151334
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Postanschrift: Ägidienmarkt 6
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 0531470-1
Internet-Adresse: www.braunschweig.de